STARAMBA SE: BaFin droht Zwangsgelder an. Die BaFin hat am 25. Juli 2018 gegen die STARAMBA SE die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 220.000 Euro angedroht.
Die STARAMBA SE hatte gegen § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 WpHG in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2017 verstoßen.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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