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Startseite Allgemeines Staranwalt Dr. Thomas Schwenke aus Berlin mahnt uns im Auftrag von der Beko Kaeuferportal GmbH ab
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Staranwalt Dr. Thomas Schwenke aus Berlin mahnt uns im Auftrag von der Beko Kaeuferportal GmbH ab

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Nun den Titel haben wir uns nicht ausgedacht für Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke, nein Dr. Thomas Schwenke wird in einem youtube Video so angepriesen.  Nun waren wir dann über den Inhalt des Schreibens, der Abmahnung, doch sehr verwundert. Dr. Thomas Schwenke mahnt uns ab, weil wir eine komplette Bilanz, zugegeben nicht vorteilhafte Bilanz, über das Unternehmen seines Mandanten im Internet veröffentlicht haben.

Nun, sehr geehrter Herr Dr. Thomas Schwenke, zum Inhalt wird dann mein Rechtsanwalt sicherlich detailliert Stellung nehmen, was mich aber doch sehr wundert ist, das diese Bilanz für „Unruhe“ in der Öffentlichkeit sorgen soll. Wir haben in der Vergangenheit viele solche Bilanzen aus dem Unternehmensregister/Bundesanzeiger auf unseren Portalen veröffentlicht, und lassen Sie mich anmerken, nicht weil wir uns im Internet einen „potentiellen Gegner suchen“, sondern weil uns Verbraucherthemen wichtig sind, weil wir seit 8 Jahren jeden Tag darüber berichten.

Nach mir vorliegenden  Unterlagen gab es auch zu dem von Ihnen vertretene Portal Anfrage/Hinweise . Natürlich schauen wir uns das Unternehmen dann auch einmal genauer an und um da dann beim User gar keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, veröffentlichen wir natürlich dann immer die komplette Bilanz, soweit diese dann öffentlich zugänglich ist. Wir haben in der Vergangenheit ab und zu nur Zitatweise aus der Bilanz veröffentlicht, was uns dann den Vorwurf eingebracht hat „das wir damit nicht den gesamten Sachverhalt darstellen“, sondern eben nur Auszugweise.

Wir sehen unsere Veröffentlichung als rechtlich völlig in Ordnung an, denn eine von Ihnen veröffentlichte Bilanz würde ich dann mal als „wahre Tatsache ansehen, Sie sicherlich dann auch. Nun denke ich, dass wir vermutlich nicht auf einen Nenner kommen werden, sondern hier ein Gericht urteilen lassen müssen. Das sollte dann, wenn ich das richtig verstanden habe, auch wohl im Interesse Ihres Mandanten sein. Selbst wenn Sie keinen Prozess anstreben sollten, wir werden in solchen Fällen immer eine negative Feststellungsklage anstreben, denn wir wollen das geklärt haben.

Sie sicherlich auch wegen Ihre Kosten, denn Ihre Rechnung war ja direkt dabei. Wir halten es aber auch für bedenklich, wenn es nicht mehr gestattet sein sollte eine öffentlich frei zugängliche Bilanz nicht mehr veröffentlichen zu dürfen, wie es offensichtlich das Ansinnen Ihrer Mandantin zu sein scheint. Ich wollte Ihnen das eigentlich per Mail mitteilen, aber Sie haben da einen doch sehr merkwürdigen E-Mail Reminder der dann wohl eine Kommunikation mit Ihnen schwierig macht.

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