Bisher waren Wachstumsgesellschaften behindert, wenn sie ein als Start-up aufgebautes Unternehmen veräußern wollten. Aufgelaufene Verluste können nicht genutzt werden, da die Finanzbehörden deren Verwendung unmöglich machen. Das soll sich ändern. Die Koalition will einen Bremsklotz bei der Finanzierung junger Unternehmen beseitigen. In Fachkreisen wird dies als Durchbruch gewertet.
Der Durchbruch ist erst ein Gesetzesentwurf. Zum Jubeln könnte später Anlass sein.
Finanzierungen für junge Unternehmen sind am Anfang kein Problem. Bei starkem Wachstum werden weitere Investoren gesucht. Die aufgelaufenen Verluste sind bisher bei einem Gesellschafterwechsel ersatzlos weggefallen – der neue Eigentümer konnte sie nicht übernehmen, nicht mit erhofften zukünftigen Gewinnen verrechnen. Für viele Investoren ist der Anreiz Kapital einzusetzen weggefallen.
Das Bundesfinanzministerium hat einen Plan vorgelegt, der „zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustrechnung in Körperschaften“ eine Lösung skizziert, deren Ziel die Beseitigung steuerlicher Hemmnisse bei der Unternehmensfinanzierung durch Neueintritte und Wechsel von Anteilseignern ist.
In der Konsequenz würden aufgelaufene Verluste erhalten bleiben. Die daraus resultierenden Steuermindereinnahmen von ca. 600 Mio. Euro sollen gemäß Hoffnung des Finanzministeriums durch zusätzliche Entwicklungen junger Firmen für die staatlichen Finanzen mehr als ausgeglichen werden.
Der neue gesetzliche Plan war in der vergangenen Legislaturperiode gescheitert, da er von der EU-Kommission als Beihilfe bewertet wurde. Mit neuem Ansatz und Sicherstellungen gegen ungeplante Einnahmeausfälle des Staates konnte das neue Gesetz in das Antragsverfahren gebracht werden. Eine der Voraussetzungen ist, dass Geschäftsbetrieb und –zweck nach Anteilseignerwechsel ohne missbräuchliche Nutzung erhalten bleiben. Daraus folgend sollen die Initiativen privater Investoren mit der Bereitschaft für größere Risiken wachsen – und die Zahl der begünstigten Unternehmen!
Seit Anfang 2016 finden sich mehr Frühphasenfinanzierer. Das neue Gesetz soll weitere Anstöße geben und die positive Stimmung am Markt ausnutzen. Dabei wird der Blick auf den Kreis der Migranten mit höherem Anspruch einbezogen. Die KfW hat signalisiert, dass Venture Capital gern durch Beteiligungsfinanzierung ergänzt wird. Für die Zukunft Deutschlands bedeutet dies, dass sich mehr Unternehmen finden, die von Anfang an mit aktueller Digitalisierung arbeiten werden.
Die Qualifizierung als Graumarkt ohne fundierte konventionelle Sicherung kann noch nicht geändert werden. Junge Technologiefirmen fordern oft überhöhte Preise – die eine Entwicklung in der Zukunft nach der Übernahme für neue Geldgeber gefährden. Die Bewertungen führen zu wachsender Kapitalintensität der Geschäftsmodelle. Trotz positiver Betrachtung halten sich die erhofften privaten Investoren außerhalb bekannter Geschäftsbereiche mit Engagements zurück.
Redakteur dieses Artikels ist Peter Müller
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