Statement Dr. Kübler (Insolvenzverwalter) zum Thema „Insolvenzverfahren über das Vermögen der Future Business KGaA

Published On: Dienstag, 01.04.2014By

7 Comments

  1. OutOfRecords Dienstag, 08.04.2014 at 09:44 - Reply

    Anfang Mai dauert die U-Haft 6 Monate!
    D.h., die Staatsanwaltschaft wird sich eine Begründung einfallen lassen müssen, weshalb die Haft auf „unbestimmte Zeit“ verlängert werden soll.
    Untätigkeit, Personalmangel, Stromausfälle, etc. sind ein schlechter Grund.
    „Wir warten mit Hochdruck auf das Gutachten“ ist auch kein guter Grund.
    Dass die Staatsanwaltschaft evtl. an einer möglichst niedrigen Quote interessiert ist, sei ihr gegönnt. Mein Interesse als Anleger ist aber eine hohe Quote. Mein Wunsch als Anleger ist, dass der Insolvenzverwalter ausschließlich im Sinne der Anleger handelt. Eigentlich ganz einfach.
    Ich gehe mal davon aus, dass für niemanden bei der Stellungnahme des Insolvenzverwalters der Ablauf der 6 Monate eine Rolle gespielt hat. Weder für den Zeitpunkt, noch für den Inhalt allgemein und vor allem nicht für das Fehlen der Positionen „Forderungen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen“.
    Es waren übrigens nicht 169 Mio., sondern „nur“ ca. 150 Mio. + 113 Mio.

  2. Denkmal Sonntag, 06.04.2014 at 12:36 - Reply

    Es wird kein Wort darüber verloren, ob und wie anlegergelder, die zu unrecht auf den Konten der Beteiligten Versicherungen Financelife, Gothaer, Ergo, Alte Leipziger, Vorsorge, der Protected/Salzburg , der Fingro usw. Und der dort involvierten Personen , die z.T . Auch bereits Hauptbeschuldigte sind, zurückgeholt werden sollen.
    Dort sind durch einbehaltene Versichererkosten und ausbezahlte Provisionen unerhörte gehalter, Boni und Gewinne vereinnahmt worden.
    Wahrscheinlich hätte es Unternehmen wie die Fingro oder die Protected überhaupt nicht gegeben.
    Diese Gelder und alle Vermögenswerte, die zu unrecht erlangt worden sind, eben durch diesen Anlegerbetrug, muss der Insolvenzverwalter holen, auch wenn diese vielleicht schon verschoben worden sind.

    Für viele Vermittler stellt sich die Frage , was mit den Ansprüchen , z.b . Aus Bestandsprov. Oder auch auf Stornoreservekonten wird, wenn in kürze auch bei diesen Unternehmen die Lichter ausgehen sollten, was Angesicht eventueller Prov. Rückforderungen der Versicherer oder auch des insolvenzverwalters gestellt werden.

    Hat sich darum schon jemand Gedanken gemacht und seine Prov. gesichert?

    Wann wird der Insolvenzverwalter hier einschreiten?

  3. OutOfRecords Samstag, 05.04.2014 at 16:04 - Reply

    Was mir in der Aufstellung des Insolvenzverwalters fehlt, sind die Positionen „Forderungen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen“. Das waren 169 Mio. und 113 Mio., also nicht unbedingt Peanuts. Nur, weil die Unternehmen in die „Zwangsinsolvenz“ gezogen wurden, heißt das noch nicht, dass diese Positionen wertlos sind (1 Euro Erinnerungswert?!). Oder für Stromkosten draufgingen ;) Vielleicht hat der Insolvenzverwalter die Güte, zu diesen Positionen gelegentlich ein Statement abzugeben?!

    • skippy Samstag, 05.04.2014 at 21:48 - Reply

      Ausleihungen waren leider häufig als Genussrechte ausgegeben worden. (s. Finanzbericht). Sind also grundsätzlich auch „nachrangige Forderungen“ ggb. der verbundenen Unternehmen… :-(

      Heißt natürlich nicht immer unbedingt eine Nullrunde, aber da muss man die einzelnen Verfahren abwarten.

      • OutOfRecords Sonntag, 06.04.2014 at 11:26 - Reply

        Es geht hier um den Wertansatz der Töchter.
        Diese fehlen in der Stellungnahme des Insolvenzverwalters gänzlich.
        Oder hat er die übersehen?
        Ich bin Anleger und möchte mein Geld zurückhaben.
        Ich habe mittlerweile Zweifel daran, dass Herr Kübler dafür der richtige Mann ist.
        Wenn er sich überfordert fühlt, soll er bitte die Aufgabe einfach abgeben…

      • OutOfRecords Dienstag, 08.04.2014 at 23:45 - Reply

        http://www.anwalt.de/rechtstipps/-ermittlungsverfahren-der-staatsanwaltschaft-wien_057843.html

        „Problematisch dürfte sein, daß die Fubus die gezahlte Gebühr als vorperiodische Anschaffungsnebenkosten aktivierte. D.h. die Gebühr wurde eigentlich nur zum Schein entrichtet und war von vornherein wertlos.“

        Blöde Frage: Heißt das, in Sachsen gilt die Vorschrift, Anschaffungsnebenkosten zum Zeitpunkt ihrer Entstehung zu aktivieren, nicht? Komisch, wußte ich nicht. Wird aber bestimmt so sein ;)

      • OutOfRecords Mittwoch, 09.04.2014 at 09:23 - Reply

        Ich möchte nicht lästig werden, hätte aber noch eine „blöde“ Frage…

        Da auch aus dem Leserbrief von Frau B. aus D (s.o.). nicht hervorgeht, ob und in welcher Höhe rechts neben dem Mittelstrich evtl. Verbindlichkeiten für den Erwerb stehen: Hat vielleicht jemand eine Zahl parat?

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