In einem bedeutsamen Urteil hat das EU-Gericht die populäre Gaming-Plattform „Steam“, betrieben vom Unternehmen Valve, wegen Verstößen gegen das EU-Wettbewerbsrecht abgestraft. Dieser Richterspruch erfolgte im Zuge eines Konflikts, bei dem es um eine stattliche Geldstrafe in Millionenhöhe ging.
Die Richter des Gerichts in Luxemburg haben die Klage von Valve zurückgewiesen und damit das frühere Urteil bestätigt. Es wurde entschieden, dass Valve zusammen mit namhaften Spielepublishern wie Bandai, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax gegen geltende EU-Wettbewerbsregeln verstoßen hat.
Die Europäische Kommission hatte bereits 2021 eine Geldbuße in Höhe von 7,8 Millionen Euro gegen diese Unternehmen verhängt. Die Hauptanklagepunkt war, dass sie Verbrauchern das Recht verweigert hätten, Videospiele in anderen EU-Ländern zu nutzen, was einen Verstoß gegen den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU darstellt.
Das jüngste Urteil betont die Bedeutung des freien Marktzugangs und die Notwendigkeit für Unternehmen, sich an internationale Standards und Verordnungen zu halten, die darauf abzielen, die Verbraucherrechte zu schützen.
Kommentar hinterlassen