Es war zwar nicht Freitag der 13. am gestrigen Tag, aber möglicherweise hat es sich für Stefan Klaile so angefühlt, als er die Meldung der BaFin zur Kenntnis nehmen musste. Eine seiner wichtigsten Gesellschaften wurde die Zulassung als Kapitalverwaltungs-gesellschaft entzogen. Das war nicht nur wirtschaftlich ein harter Schlag, sondern sicherlich auch für die Reputation.
BaFin Meldung:
ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH: BaFin hebt Erlaubnis auf
Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 11. August 2023 die der ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH (ADREALIS) erteilte Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft nach §§ 20, 22 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) aufgehoben.
Die Erlaubnis der ADREALIS umfasst ausschließlich die Verwaltung von geschlossenen Investmentvermögen.
Die Aufhebung erfolgte auf Basis von § 39 Abs. 3 Nr. 3 KAGB. Danach kann die BaFin die Erlaubnis aufheben, wenn ihr Tatsachen bekannt werden, die eine Versagung der Erlaubnis rechtfertigen würden (§ 23 Nr. 2 bis 11 KAGB). Ein solcher Versagungsgrund liegt unter anderem dann vor, wenn die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht mindestens über zwei Geschäftsleiter verfügt (§ 23 Nr. 2 KAGB). Dies ist bei der ADREALIS der Fall.
Die Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig, sie ist aber sofort vollziehbar. Die ADREALIS darf nun also nicht mehr als Kapitalverwaltungsgesellschaft nach §§ 20, 22 KAGB agieren.
Grundsätzlich gilt: Erlischt das Recht einer Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verwaltung eines Investmentvermögens, so geht dessen Verwaltung auf die Verwahrstelle über. Die BaFin wird mit geeigneten Maßnahmen sicherstellen, dass die von der ADREALIS verwalteten Investmentvermögen auf die zuständigen Verwahrstellen übergehen und ordnungsgemäß sowie im Interesse der Anlegerinnen und Anleger weitergeführt werden.
Zitat Ende Nun kann man dann im Internet nachfolgendes lesen:
Der ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH, Marktführer im Bereich der Neuzulassung geschlossener Fonds
Die ADREALIS ist die deutsche KVG der XOLARIS Gruppe, die aktuell ein Volumen von mehr als EUR 1 Mrd in Fondsstrukturen betreut.
Durch die Zugehörigkeit zur XOLARIS Gruppe kann die komplette Prozesskette von der Strukturierung bis zur Liquidation abgebildet werden.
Zitat Ende
Da muss es dann sicherlich gestattet sein, die von uns in der Überschrift zu diesem Artikel gestellte Frage auch einmal öffentlich zu stellen, denn eine aufsichtsrechtliche Situation wie diese dürfte dann eben auch wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen XOLARIS haben können. Es dürfte spannend werden, wie sich der Vorgang nun in den nächsten Wochen entwickelt, und ob Stefan Klaile sich dazu in der Öffentlichkeit äußert. Wir stehen dem Unternehmen XOLARIS mehr als kritisch gegenüber. Schauen Sie sich unsere Berichte zu den V Plus Fonds und den dort aufgerufenen Gebühren einfach einmal an.
Unter die Lupe nehmen mussman aber dann auch einmal die beiden Geschäftsführer der Gesellschaft Adrealis. Warum konnten sie ein solch weitreichndee Entscheidung nicht verhindern?
So kann man die Qualifikation der Geschäftsführer der ADREALIS auf der Seite der Gesellschaft nachlesen:
Zitat:
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