Startseite Allgemeines Steinberg & Cooper Consulting Ltd bzw. Steinberg & Cooper Private Limited Company: BaFin ermittelt wegen des Angebots zum Erwerb angeblicher Aktien „der Porsche AG“
Allgemeines

Steinberg & Cooper Consulting Ltd bzw. Steinberg & Cooper Private Limited Company: BaFin ermittelt wegen des Angebots zum Erwerb angeblicher Aktien „der Porsche AG“

kpuljek (CC0), Pixabay
Teilen

Handelsplattform europemarket.io: BaFin ermittelt gegen die Archax LTD

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Archax LTD, Schweden, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen, das die Website europemarket.io betreibt und zuvor auch die Plattform economix.io betrieben hat, wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Verbindung der Archax LTD zu dem britischen Unternehmen Archax Ltd.; es dürfte sich vielmehr um einen Identitätsdiebstahl zu Lasten der in Großbritannien registrierten Gesellschaft handeln.

Wie der BaFin zudem bekannt geworden ist, bedient sich die Archax LTD bei der Abwicklung ihrer Geschäftstätigkeit über die Plattform europemarket.io eines gefälschten Formulars des Zentralamtes für Steuern. Darüber hinaus versenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Plattform ihnen vorgeblich persönlich erteilte „Lizenzen“, die von der European Finance Association (EFA) ausgestellt sein sollen. Derartige Dokumente werden von der EFA nach Kenntnis der BaFin jedoch nicht ausgegeben. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Website europemarket.io entnommen werden können, fällt auf, dass dort die Gesellschaft EZ2GO Ltd. als verantwortlicher Betreiber genannt wird. Die EZ2GO Ltd. ist bankaufsichtlich bereits in der Vergangenheit auffällig geworden.

Die Inhalte auf der Website europemarket.io sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet äußerster vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Elaris AG: Ein dramatischer Kursabsturz – Was lief schief 2024?

Die Aktie der Elaris AG hat im Jahr 2024 eine Achterbahnfahrt hingelegt...

Allgemeines

Ein Neustart für die Demokratie: Warum die Auflösung des Bundestags und die Wahlrechtsreform ein Schritt in die richtige Richtung sind

Am 27. Dezember 2024 hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Bundestag aufgelöst und...

Allgemeines

Volkswagen findet Sicherheitslücke – Chaos Computer Club findet sie zuerst

Ein Datenleck bei Volkswagen? Ja, Sie haben richtig gehört! Offenbar sind Standortdaten...

Allgemeines

Team Amerika sucht Talente – nur nicht zu viele!“

Elon Musk und Vivek Ramaswamy haben diese Woche die MAGA-Gemeinde (Make America...