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Steinblick AG: Das ehemalige Totalverlustrisiko-Angebot und die Abmahnung aus Zürich

wilhei (CC0), Pixabay
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Manchmal, ganz ehrlich, haben wir dann doch große Zweifel an der fachlichen Kompetenz so manches Rechtsanwaltes, schütteln dann nur unseren Kopf über Aufforderungs-/Abmahnschreiben.

Natürlich darf man das versenden, darf sich dann aber auch nicht über eine entsprechende Antwort verwundert zeigen. Das Unternehmen Steinblick AG hatte über die Crowdinvestingplattform dagobertinvest.at ein Crowdinvestingprojekt angeboten und dazu hatten wir mehrere Anfragen von Usern, uns das einmal anzuschauen. Haben wir getan, und auch dieses Investment natürlich wie jedes andere Crowdinvestinginvestment, mit der Überschrift Totalverlustrisiko versehen.

Irgendwie scheint aber der Schweizer Rechtsanwalt nicht zu wissen, dass jedes Unternehmen, welches solch ein Angebot herausgibt, dann auch ein Vermögensanlagen Informations Blatt erstellen muss.

Genau darin ist dann aber auch der Hinweis auf genau dieses Totalverlustrisiko enthalten. Völlig korrekt, um das auch deutlich zu sagen.

https://www.diebewertung.de/wp-content/uploads/2021/10/Vermoegensanlagen-Informationsblatt.pdf

Nun hat das Unternehmen uns mitgeteilt, gleichzeitig mit der Aufforderung den alten Artikel zu entfernen, dass ihre Mandantin das Geld der Anleger vollumfänglich zurückbezahlt habe, das sogar vor Ende der eigentlichen Frist. Prima! Haben wir dann natürlich auch in dem alten Artikel so erwähnt. Gehört sich so.

Nun aber zu den „obskuren Ausführungen des vom Unternehmen beauftragten Rechtsanwaltes aus Zürich“.

Hier heißt es unter anderem:

Mit diesem Beitrag warnen Sie davor, dass in Bezug auf das Projekt „Überbauung Hinterdorfstrasse in Neuenhof, Schweiz“ meiner Mandantin, dessen Realisierung teilweise durch ein Crowdfunding über die Crowdfunding-Plattform der dagobertinvest GmbH, Wien, Österreich, finanziert worden ist, ein Totalausfallrisiko für die Investoren bestehe. Der Eintrag zum entsprechenden Crowdfunding der dagobertinvest GmbH, welches am 31. Dezember 2021 abgeschlossen worden ist, ist in Ihrem Eintrag verlinkt (https://www.dagobertinvest.at/crowdfunding-steinblick-neunhof-bei-zuerich.html).

Die Darstellung der Sachlage in Ihrem Eintrag auf www.diebewertung.de ist nicht nur falsch. Sie entbehrt jeglicher Grundlage. Aus dem Eintrag ist denn auch nicht ersichtlich, inwiefern und weshalb ein Totalausfallrisiko oder ein Teilausfallrisiko bestehen sollte bzw. bestanden haben sollte.

Richtig ist vielmehr, dass meine Mandantin das „Projekt Überbauung Hinterdorfstrasse in Neuenhof, Schweiz“ erfolgreich abgeschlossen hat und das durch Crowdfunding über die dagobertinvest GmbH aufgenommene Darlehen inklusiver aller Zinsen und Gebühren im Januar 2023 vollständig getilgt hat. Im Gegensatz zu Ihren nicht weiter begründeten und/oder belegten Darstellungen bestand zu keinem Zeitpunkt ein Totalausfallrisiko oder ein Teilausfallrisiko. Ganz im Gegenteil – meine Mandantin als Totalunternehmerin war mit ihrem Projekt „Überbauung Hinterdorfstrasse in Neuenhof, Schweiz“ so erfolgreich, dass sie das gesamte Darlehen inklusiver aller Zinsen und Gebühren weit vor Fälligkeit zurückzahlen konnte.

Auch abgesehen vom Gegenstand Ihres Eintrags besteht kein Grund, meine Mandantin als Gesellschaft darzustellen, die risikoreiche Geschäfte tätigt, finanziell schwach oder insolvent oder sonstwie gefährdet ist. Genau das wird aber durch Ihren unsubstantiierten Eintrag transportiert oder zumindest insinuiert. Richtig ist, dass meine Mandantin eine etablierte und erfolgreiche Totalunternehmerin im Baubereich in der Schweiz ist, gegen die keinerlei insolvenzrechtliche Verfahren oder Konkursverfahren laufen und deren finanzielle Basis auf keine Art und Weise gefährdet ist.

Zitat Ende

Also mal ganz ehrlich Herr Rechtsanwalt, was soll das? Meine Bewertung hat nichts mit Ihren Interpretationen zu tun, sondern meine Berichterstattung basiert auf Tatsachen, die belegt sind, die ich an diesem Tag zur Verfügung hatte, so wie jeder andere User auch, der sich die Veröffentlichung angesehen hat und die Unterlagen gelesen hat.

Was wir aber so gar nicht nachvollziehen können, ist dann ein weiterer Absatz in Ihre Mail:

Zitat:

Des Weiteren behält sich meine Mandantin vor, an die dogobertinvest GmbH zu gelangen, um die dagobertinvest GmbH darauf aufmerksam zu machen, dass Sie Inhalte publizieren, welche die dagobertinvest GmbH dem Sinn nach als unseriöse Crowdfunding-Plattform darstellen, obwohl die dagobertinvest GmbH eine vollständig lizenzierte Anbieterin ist, welche die Projekte, für welche sie Crowdfundings anbietet, umfassend und allen gesetzlichen Vorgaben entsprechend prüft.

Zitat Ende

Ich glaube, man muss dieses Zitat nicht mehr kommentieren, denn dieser „Blödsinn“ spricht für sich selber. Ich rate Ihnen aber, sich das gesamte Thema „Crowdinvesting“ einmal aus juristischer Sicht anzuschauen. Gerne erkläre ich Ihnen das aber auch einmal.

Steinblick AG

Mellingerstrasse 20
5400 Baden
Status: aktiv
Sitz: Baden
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Kapital: 100’000
Letzte Publ.: 23.03.2022
Gründungsjahr: 2017
Handelsregister: Aargau
UID: CHE-332.261.003
Register-Nr.: CH-400.3.442.304-9

Zweck

Erwerb, Verkauf, Halten und Verwalten sowie Bau, Sanierung und Renovation von Immobilien oder Immobilienanteilen im In- und Ausland, Erbringen von Dienstleistungen im Baugewerbe, insbesondere Bauleitungen, Bauberatungen, Baumanagement, Planung, Konzeption und Realisierung von Immobilien-Projekten sowie Erbringung weiterer Dienstleistungen in diesem oder ähnlichenBereichen; kann Zweigniederlassungen errichten, Beteiligungen an anderen in- und ausländischen Unternehmen erwerben, halten, verwalten und veräussern sowie Liegenschaften erwerben, belehnen, verwalten und veräussern.
Letzte Publikation

23.03.2022, Tagebuch-Nr: 4547 vom 18.03.2022

Steinblick AG, in Baden, CHE-332.261.003, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 35 vom 18.02.2022, Publ. 1005409383). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Bieri, Dr. Reto, von Romoos, in Suhr, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

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