Das sollte dann an die Adresse der verantwortlichen Personen im Unternehmen Steiner&Company deutlich genug sein. So geht man nicht mit Anlegern um, die einem über Jahre ihr Vertrauen und Geld gegeben haben.
Hier geht man an die Öffentlichkeit und nimmt Stellung zu den Maßnahmen der Staatsanwaltschaft, damit die Verunsicherung bei den Anlegern nicht noch größer wird. Auch wir hatten das Unternehmen um eine kurze Stellungnahme gebeten, diese aber nicht bekommen.
Gründe dafür kennen wir nicht. Man muss sich im Hause Steiner & Company nun aber Gedanken darüber machen, wie man mit dem Thema weiter umgeht. „Totschweigen und Aussitzen“ wird da sicherlich nicht gehen, dafür ist das nun in der Öffentlichkeit schon zu bekannt.
Es dürfte doch jedem Leser dieses Artikels dann völlig klar sein, dass nun die Anlegerschutzanwälte das Wort haben werden und das mit recht, denn wer in solch einer Situation nicht „Tabularasa“ macht, mit dem was passiert ist, der darf sich dann eben nicht verwundert zeigen, wenn aus allen Ecken Angriffe kommen.
Zudem dürfte es nun auch für den Vertrieb „eng werden“, denn er darf jetzt die Produkte aus dem Hause Steiner + Company eigentlich nur noch dann anbieten, wenn er dem Kunden von der Durchsuchung der Geschäftsräume eine Mitteilung macht, ansonsten könnte das irgendwann aus haftungsrechtlicher Sicht zu einem Problem werden können.
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