Thüringens Innenminister, der Sozialdemokrat Georg Maier, hat sich in einer Stellungnahme gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk kritisch über die jüngsten Entwicklungen in der Cannabisgesetzgebung geäußert. Er bemängelte, dass die teilweise Legalisierung der Substanz übereilt beschlossen wurde, und hob hervor, dass aus der Perspektive der Strafverfolgungsbehörden die Überwachung der damit einhergehenden Regelungen eine beträchtliche Herausforderung darstellt.
Die Gewerkschaft der Polizei, vertreten durch ihren stellvertretenden Vorsitzenden Alexander Poitz, unterstützt diese Sichtweise. Poitz betonte insbesondere die Schwierigkeiten, die sich aus den vorgeschriebenen Mindestabständen zu Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder ergeben. Ferner wies er auf das Fehlen notwendiger technischer Ausstattungen hin, wie etwa Präzisionswaagen und Analysegeräte, die für eine effektive Kontrolle unabdingbar sind.
Seit dem heutigen Tag ist es Personen über 18 Jahren gestattet, bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich zu führen, während im privaten Bereich eine Obergrenze von 50 Gramm gilt. Allerdings bleiben bestimmte Einschränkungen bestehen, wie das Verbot des Konsums in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen, welches einen Umkreis von 100 Metern umfasst. Diese Regelungen sollen insbesondere den Schutz der jüngsten Mitglieder der Gesellschaft gewährleisten und einen verantwortungsvollen Umgang mit der teilweisen Legalisierung fördern.
Kommentar hinterlassen