Unkommentiert
Berlin, 31. Oktober 2011: Die jüngste Presseberichterstattung zum Umtauschangebot für die Fonds der InfraTrust-Reihe stellt die Situation aus Sicht der Anleger stark verkürzt dar und lässt wichtige Fakten aus, die für die Entscheidung des Anlegers von Bedeutung sind. Wir bedauern zunächst, dass die Berichterstattung nicht den journalistischen Standards entspricht. So werden zum Teil haltlose Vorwürfe und Behauptungen konstruiert. Das ist nicht in Ihrem Interesse.
Darauf hat auch der Absender einer gestern anonym versendeten E-¬¬¬Mail aufgebaut. Eine anonyme E-Mail ohne Nennung eines konkreten Absenders hat grundsätzlich nur eins im Sinn: Unlautere Absichten. Wer nur auf pure Emotionen gezielte Kampagnen und Polemik über anonyme Google E-Mail-Accounts (Meister Wilhelm) verfasst und verbreitet, kann es mit der sachlichen Aufklärung im Sinne der Anleger nicht ernst meinen. Augenscheinlich steckt dahinter die eigene wirtschaftliche Motivation eines Konkurrenten, der sich offenbar durch die Vorteile des Angebots ernsthaft bedroht fühlt. Damit ist offensichtlich wer der Urheber ist.
Wenn noch dazu offen dazu aufgerufen wird, die Staatsanwaltschaft zu instrumentalisieren und ohne ausreichende Begründung eine Strafanzeige einzureichen, wird klar, dass es nur darum geht, einen unliebsamen Konkurrenten auszuschalten. Dabei wird keine Rücksicht auf die Interessen der Anleger genommen.
Zu den haltlosen Vorwürfen nehmen wir im Einzelnen wie folgt Stellung:
1. Es wird behauptet, „die angebotenen Vorzugsaktien der CIG Wireless seien wertlos“. Dies ist falsch.
Richtig dagegen ist: Die Vorzugsaktien werden bevorzugt bedient und haben ein Wandelrecht in Stammaktien. Diese werden bereits vorbörslich gehandelt und sollen bis zum Frühjahr nächsten Jahres an der Nasdaq oder Amex gelistet werden. Der derzeitige vorbörsliche Kurs liegt bei etwa 4 USD pro Aktie. Die Anleger erhalten Vorzugsaktien zum Ausgabepreis von 3 USD und können später die Vorzugsaktien im Verhältnis 1:1 in Stammaktien umtauschen.
2. Es wird behauptet, „Stefan Beiten und Nikolaus Weil hätten die CIG Wireless Inc. gekauft“.
Dies ist falsch.
Richtig dagegen ist: Die CIG Wireless ist im mehrheitlichen Besitz der von der BAC unabhängigen Enex Management Group SA aus Genf und weiteren über 70 Aktionären.
3. Es wird behauptet, „die CIG Wireless habe kein Geld“. Dies ist falsch.
Richtig dagegen ist, dass die Enex sich verpflichtet hat, parallel zu Ihnen der CIG Wireless über Ihre Investoren ein zusätzliches Eigenkapital von mindestens $ 15 Mio. in bar zuzuführen.
4. Es wird behauptet, „dass eine Wertsteigerung um 180% der Stammaktien unmöglich sein“.
Dies ist falsch.
Richtig dagegen ist: Der Kapitalmarkt bewertet ein Unternehmen nicht nach dem reinen Buchwert eines Funkturms, sondern berücksichtigt auch weitere Faktoren und kommt damit zu einem höheren Marktwert. Dies ist gerade die Besonderheit und der Vorteil bei einer Börsennotierung, die ein bloßer Barverkauf der Funktürme nicht ermöglichen würde. Eine Wertsteigerung z.B. durch einen neuen Mieter wirkt sich daher überproportional auf den Marktwert aus. Dies ist leicht nachvollziehbar im Vergleich mit anderen börsennotierten Unternehmen dieser Branche, wie zum Beispiel American Towers oder SBA Communications. Die vorbörslichen Bewertungen zeigen bereits eine entsprechende Entwicklung auf.
5. Es wird behauptet, „das Angebot stamme nicht von der Enex, sondern von der Wireless Infrastructure Fund AG“. Das ist falsch.
Richtig dagegen ist: Die Wireless Investment (und nicht Infrastructure) Fund AG gehört der Enex. Rechtsanwalt Rolf Fenner ist der Verwaltungsrat und kein Treuhänder. Im Übrigen handelt es sich um die passive ehemalige LTAM AG, die die BAC ebenfalls an Enex als Strukturierungsvehikel mit verkauft hat. Dies wurde bereits im Rahmen einer Pressemitteilung öffentlich kommuniziert.
6. Es wird behauptet, „dass die Aktien der CIG Wireless einen Kurs von 0,00 Dollar hätten“.
Dies ist falsch.
Richtig dagegen ist: Aktuell liegt der vorbörsliche Kurs bei rund $4.
7. Es wird behauptet, „dass 65% der Aktien Stefan Beiten und Nikolaus Weil gehören“. Dies ist falsch.
Richtig dagegen ist: Die Aktien liegen im Besitz der von der BAC unabhängigen Enex und weiteren über 70 Aktionären.
8. Es wird behauptet, dass “beim Verkauf der Funktürme ein Beratungshonorar in Höhe von 4 Mio. USD an eine Firma CRG Finance AG fließen würde“. Das ist falsch.
Richtig dagegen ist: Beim Verkauf der Funktürme werden keinerlei Gebühren an die CRG oder an eine sonstige Firma fällig. Dazu liegt eine schriftliche Bestätigung der CIG Wireless vor. Der mit der CRG bestehende Vertrag ist auf den Verkauf schlicht nicht anwendbar. Er wird im Übrigen derzeit aufgelöst, da es sich noch um einen Altvertrag der Cyber Supply handelt.
9. Es wird behauptet, „dass die InfraTrust Fonds Forderungen gegenüber der BAC hätten“.
Dies ist falsch.
Richtig dagegen ist: Der BAC stehen aus prospektierten Verträgen Einnahmen zu, die die Fonds zu bezahlen haben. Diese müssen in Zukunft nach der Auflösung der InfraTrust Fonds nicht mehr bezahlt werden. Hier spart der Anleger also hohe Beträge.
10. Es wird der Eindruck vermittelt, „dass sich eine negative Fortführungsprognose der Wirtschaftsprüfer auf die Mobilfunkaktivitäten bezieht“. Dies ist falsch.
Richtig ist: Die Cyber Supply Inc. wurde umgewidmet und war zuletzt nicht mehr aktiv. Sie wurde als Mantelgesellschaft von der Enex gekauft und zur CIG Wireless mit dem Towergeschäft der BAC fusioniert. Im Übrigen ist es – gerade in den USA – üblich, eine bereits öffentlich gehandelte und bei der SEC registrierte, operativ jedoch nicht mehr tätige Mantelgesellschaft zu erwerben, und diese „mit neuem Leben zu füllen“. Damit werden der immense finanzielle und zeitliche Aufwand eingespart, der mit einer Erstnotierung an der Börse („IPO“) verbunden ist. Die Nennung des Wirtschaftprüfers bezog sich daher nur auf die frühere –ruhende- Mantelgesellschaft Cyber Supply, nicht aber auf die CIG Wireless im operativen Zustand.
11. Es wird der Eindruck erweckt, als wenn die „rechtliche Position des Anlegers wesentlich schlechter sei als in der derzeitigen Fondskonstruktion“. Dies ist falsch.
Richtig dagegen ist: Der Anleger wird über die Liquidationspräferenz der Vorzugsaktie immer an erster Stelle vor den anderen Aktionären bedient. Damit ist sein Niveau der Absicherung analog der existierenden Beteiligungsstruktur bei den InfraTrust Fonds.
12. Es wird der Eindruck vermittelt, „dass Anlegergelder nicht korrekt zugeordnet werden“. Das ist falsch.
Richtig dagegen ist: Die Gelder der InfraTrust Fonds kommen voll den Anlegern zu Gute. Die Anleger erhalten zusätzlich eine 6%-ige Verzinsung und eine bevorzugte Stellung als Vorzugsaktionäre.
13. Es wird der Eindruck erweckt, „dass die CIG Wireless nicht alle Assets besitzt, die auf der Webseite angegeben sind, weil diese nicht explizit aufgelistet sind“. Das ist falsch.
Richtig dagegen ist: Bei den auf der Website der CIG beschriebenen „Search Rings“ handelt es sich um Entwicklungprojekte in der Frühphase. Dabei ist der entscheidende Wettbewerbsvorteil zu wissen, an genau welchen Standorten entsprechender Ausbaubedarf und –wille besteht. Dass diese Information den Wettbewerbern nicht frei zum Download angeboten wird, ist selbstverständlich. Vor diesem Hintergrund können an dieser Stelle keine weitergehenden Details veröffentlicht werden.
Ein zentraler Aspekt, der bei den verschiedenen Beiträgen insgesamt – wohl bewusst- unterschlagen wird ist die Differenz zwischen dem Marktwert (einschliesslich Goodwill, also die Geschäftserwartung) einer Firma und dessen reinem Buchwert. In aller Regel liegt der Marktwert – gerade bei einer börsennotierten Gesellschaft – bei einem Vielfachen des Buchwerts der Firma. Genau an dieser Differenz kann der Anleger im Rahmen dieses Angebotes partizipieren.
Der Anleger ist durch die Vorzugsaktien besser als jeder andere Aktionär abgesichert. Im Falle einer Verwertung des Anlagevermögens würden sämtliche Liquidationserlöse zunächst an den Anleger fließen. Darüber hinaus hat er die Option an Kurssteigerungen zu partizipieren. Die CIG Wireless oder andere Aktionäre können dieser Umwandlung auch nicht widersprechen.
Der Anleger wird also mindestens so gestellt wie er bei seiner geschlossenen Fondsbeteiligung stünde. Zudem ermöglicht ihm die hinzugewonnene Handelbarkeit der Aktie die eigene Entscheidung, ob er sich vorzeitig von seinem Investment trennen will oder an einer weiteren positive Marktentwicklung partizipieren will. Diese Möglichkeit besteht im geschlossenen Fonds regelmäßig nicht.
Eine Frage, die vielfach gestellt wurde, war die nach der Anzahl der Aktien, die jeder Anleger erhält. Um diese Zahl zu ermitteln, muss in der individuellen Prognoserechnung der anteilige Kaufpreis durch 3 geteilt werden. Liegt der Wert beispielsweise bei 9.000 USD, so erhält der Anleger heute 3.000 Vorzugsaktien. Steigt der Kurs der Stammaktie auf 3 USD x 180% = 5,40 USD, so erhält der Anleger im Tausch für seine Vorzugsaktien 3.000 Stammaktien zu jeweils 5,40 USD mit einem Gesamtwert von 16.200 USD.
Abschließend sei noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Investition in ein der Aufsicht der SEC unterliegendes Unternehmen wie der CIG Wireless Inc. ein Höchstmaß an Transparenz und Aktualität der Berichterstattung bietet. Dies liegt weit über den Standards eines deutschen geschlossenen KG Fonds.
Es handelt sich bei den zur Abstimmung gestellten Beschlüssen, um eine wichtige Weichenstellung für die Anleger und die Fonds. Diese Entscheidung sollte bewusst getroffen werden. Als Grundlage sollten dabei Fakten dienen und nicht Polemik und haltlose Vorwürfe ohne entsprechende Faktenlage, noch dazu von anonym agierenden Akteuren mit zweifelhafter Motivation. Wir bekennen uns offen zu unseren Aussagen und auch zu dem Ihnen unterbreiteten Angebot.
Alles reine Theorie, die Wirklichkeit sieht leider meist anders aus!!