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Stellungnahme der Co.net Verbrauchergenossenschaft eG zur Bafin Untersagung

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Tumisu (CC0), Pixabay
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Zur Erklärung der BaFin „BaFin untersagt der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG das öffentliche Angebot von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis der CO.NETVerbrauchergenossenschaft eG gewähren“ nimmt die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG wie folgt Stellung:

Die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG arbeitet sein 19 Jahren mit wachsendem Erfolg für ihre Mitglieder, gehört seit drei Jahren zu den Wachstumschampions der Zeitschrift Focus und wurde 2019 vom F.A.Z.-Institut in ihrer Kategorie zu „Deutschlands bester Genossenschaft“ gewählt.

Der Förderzweck sind im Kern Einkaufsvorteile bei mittlerweile rund 10.000 Kooperationspartnern, zudem wurden von den Genossenschaftsanteilen eine Reihe von Ferienimmobilien erworben, die Mitglieder im Sinne von Einkaufsvorteilen mit einem attraktiven Preisnachlass buchen können. Insbesondere durch diese konservative und solide Anlagepolitik werden über den Förderzweck hinaus seit Jahren überdurchschnittliche Dividenden erzielt, die den Mitgliedern der CO.NETVerbrauchergenossenschaft eG ebenfalls zu Gute kommen.

Mit der BaFin ist die CO.NETVerbrauchergenossenschaft eG seit längerer Zeit im Gespräch. Die vorgenannte Erklärung der BaFin ist im Sinne des gesetzlichen Schutzes verständlich, steht aber aus unserer Sicht in keinem Verhältnis zu der entstandenen öffentlichen Verunsicherung durch eine solchen Maßnahme. Wir haben gegenüber der BaFin vorausschauend und proaktiv erklärt, dass die CO.NET Verbraucher-genossenschaft eG einen Verkaufsprospekt zeitnah zur Genehmigung einreichen wird.

Daran halten wir fest.

Gegenüber den Mitgliedern erklärt der CO.NET-Vorstand: Es gibt durch die BaFin-Meldung keinerlei drohende Verluste, der Wert der durchCO.NET erworbenen Ferien- und sonstigen Anlagen übersteigt den Wert der Genossenschaftsanteile. Insofern ist jedes Mitglied der CO.NETVerbrauchergenossenschaft eG abgesichert.

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2 Comments

  • „der Wert der durchCO.NET erworbenen Ferien- und sonstigen Anlagen übersteigt den Wert der Genossenschaftsanteile.“

    Demgegenüber stehen noch in der 2017er Bilanz der Genossenschaft Sach- und Finanzanlagen von nur rund € 26 Millionen, wobei die verbliebenen Mitglieder jedoch Geschäftsguthaben haben von über € 54 Millionen.

    Mann kann nur hoffen, dass die obige zitierte Aussage aus der Stellungnahme zumindest für das Jahr 2019 zutreffend ist.

  • Das haben wir doch alles schon einmal bei der AVG e.G. i.L. gehört : Schuld sind immer die Anderen, gigantische Anlagen, alles werthaltig und keine oder desaströse Bilanzen, alles nix Neues.
    Nur als kleines Beispiel eine Idee :
    Hier schreibt der Vorstand : werthaltige Ferienimmobilien usw.
    Wem nützt das was, wenn diese Immobilien bis Oberkante Dachlatte beliehen sind ?
    Auch steht meines Erachtens jetzt schon fest, dass die rückständigen Einlagen der Genossen niemals in dieser Höhe der e.G. zufliessen, wie in der Bilanz angegeben, denn sonst wären diese Beträge schon da, gibt ja bei einer so tollen Genossenschaft keinen Grund, nicht einzubezahlen.
    Also, mehr Unsinn als Sinn. Und mal ehrlich : Eine BAFIN untersagt nicht einfach so irgendwas, nur weil sie gerade nix anderes zu tun hat.
    Es bleibt spannend.

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