KEINE Insolvenzverschleppung und kein Betrug bei der GENO eG
Pressemitteilung vom 5. Februar 2016
Ludwigsburg den 5. 2.2016. Die GENO wundert sich erneut über Veröffentlichungen, die aktuell in den Medien verbreitet wurden, um der Genossenschaft zu schaden. Dem Vorwurf des vorsätzlichen Betrugs und der möglichen Insolvenzverschleppung wird deutlich widersprochen. Die GENO eG ist, gleich den Genossenschaftsbanken, Mitglied eines zugelassenen Prüfverbandes – dem PDG aus Erfurt.
Der zuständige Prüfverband hat für alle durch ihn geprüften Jahre eine jederzeitige Erfüllung unserer Zahlungsverpflichtungen bestätigt. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 20. Februar 2015 begründet sich auf die in der Vergangenheit liegenden Zeitverschiebungen der Jahresabschlüsse der GENO eG. Diese kamen im Wesentlichen durch einen Wechsel des Prüfverbandes und des damit verbundenen steuerlichen Mandats zustande.
Die GENO eG steht in sehr engem Kontakt mit der Ermittlungsbehörde und pflegt eine sehr transparente Kommunikation. Am 1. Oktober 2014 wurde mit einer Verspätung von ca. 15 Monaten die Bilanz für das Jahr 2012 verabschiedet. Am 22. Juni 2015 hat die ordentliche Mitgliederversammlung mit einer Verspätung von nur noch ca. zwölf Monaten die Beschlüsse gefasst. Am 17. Dezember 2015 wurde dann letztmalig eine Mitgliederversammlung mit einer Verspätung von ca. fünf Monaten abgehalten.
In allen vergangenen Mitgliederversammlungen wurden die Organe Aufsichtsrat und Vorstand mit
einer deutlichen Mehrheit durch die Mitglieder entlastet. Es bestand zu keinem Zeitpunkt der Tatbestand einer Insolvenz. Die GENO eG war jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Der Vorstand wird über den weiteren Verlauf transparent berichten.
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