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Stellungnahme des Insolvenzverwalters Bund Deutscher Treuhandstiftungen

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Christian Graf Brockdorff LL.M. Fachanwalt für Insolvenzrecht Friedrich-Ebert-Straße 36 14469 Potsdam Telefon: +49 331 29800-0 Telefax: +49 331 29800-99 E-Mail: potsdam@bbl-law.de Internet: www.bbl-law.de

Potsdam, 31. März 2015

Unser Zeichen: 15-100040/SW/1

Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. – vorläufige Insolvenzverwaltung

Amtsgericht Charlottenburg – 36b IN 1350/15 –

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit setzen wir Sie darüber in Kenntnis, dass das Amtsgericht Charlottenburg (Insolvenzgericht) mit Beschluss vom 26. März 2015 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Bund Deutscher Treuhandstiftungen („BDT e.V.“) angeordnet hat. Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff wurde zum vorläufigen Verwalter bestellt. Den Beschluss können Sie auf der

Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de sowie auf unserer Internetseite www.bbl-law.de abrufen.

Schon zuvor war am 6. Februar 2015 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) die Abwicklung der vom BDT e.V. unter dem Namen „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“ („BWF-Stiftung“) abgeschlossenen Anlagegeschäfte angeordnet worden. Zum Abwickler war Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau bestellt worden.

Mit diesem Schreiben möchte ich als vorläufiger Insolvenzverwalter auf die wichtigsten und häufigsten Fragen der Anleger antworten:

Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem BDT e.V. und die BWF-Stiftung?

Der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. ist ein eingetragener Verein. Er ist rechtsfähig, kann also selbst Rechte und Pflichten begründen. Insbesondere kann der BDT e.V. selbstständig Verträge mit Dritten eingehen. Als eingetragener Verein ist der BDT e.V. auch insolvenzfähig, über sein Vermögen kann also ein Insolvenzverfahren stattfinden. Die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung ist eine unselbständige Stiftung. Bei einer unselbständigen Stiftung handelt es sich um ein Gebilde, das selbst nicht rechtsfähig ist. Über das Vermögen einer unselbständigen Stiftung kann daher auch kein eigeständiges Insolvenzverfahren stattfinden. Deswegen ist die BWF-Stiftung auch nicht in dem Gerichtsbeschluss betreffend die vorläufige Insolvenzverwaltung des BDT e.V. erwähnt. Gleichwohl betrifft die vorläufige Insolvenz des BDT e.V. auch die BWF-Stiftung, da die BWF-Stiftung rechtlich gesehen lediglich ein unselbstständiger Teil des BDT e.V. ist. Als unselbständige Stiftung kann die BWF-Stiftung selbst kein Vermögen erwerben oder Verbindlichkeiten haben. Das heißt, die BWF-Stiftung konnte beispielsweise selbst nicht Verträge über den Erwerb von Edelmetallen abschließen, sondern der BDT e.V. hat entsprechende Verträge als Treuhänder der Stiftung abgeschlossen. Das Vermögen der BWF-Stiftung ist rechtlich Teil des Vermögens des sogenannten Stiftungsträgers (hier: BDT e.V.), der dieses Vermögen als sog. „Sondervermögen“ getrennt vom eigenen Vermögen verwaltet. Aus diesem Grund wird das Vermögen der BWF-Stiftung, das von dem BDT e.V. treuhänderisch verwaltet wird, von dem vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen des BDT e.V. umfasst. Im konkreten Fall bedeutet das:

· Die BWF-Stiftung kann selbst keine Verbindlichkeiten haben. Sollten Sie Forderungen haben, richten sich diese gegen den BDT e.V.

· Vermögen des BDT e.V. könnte teilweise der BWF-Stiftung als Sondervermögen zuzuordnen sein. Folge wäre, dass dieses Vermögen in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des BDT e.V. ausgesondert, das heißt an den tatsächlichen Eigentümer zurückgegeben werden müsste. Wem ein solches Aussonderungsrecht zustehen würde, ist aufgrund der Vielzahl noch zu prüfender Verträge und Sachverhalte noch unklar. Es gibt aber bereits jetzt erhebliche Zweifel daran, dass sich der BWF-Stiftung überhaupt noch Sondervermögen zuordnen lässt.

Was bedeutet vorläufige Insolvenzverwaltung?

Durch die Anordnung einer sogenannten „starken“ vorläufigen Insolvenzverwaltung ist dem BDT e.V. die gesamte Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen genommen und auf den vorläufigen Verwalter übertragen worden. Außerdem wurde angeordnet, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des BDT e.V. nicht mehr zulässig sind. Das heißt, selbst wenn ein Gläubiger beispielsweise bereits ein Urteil gegen den BDT e.V. erwirkt  hätte, könnte er mit diesem nicht mehr mit Erfolg in das Vermögen des BDT e.V. vollstrecken.

Durch die Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wird somit sichergestellt, dass kein Gläubiger sich Vorteile gegenüber anderen Gläubigern verschaffen kann. Außerdem prüft der vorläufige Insolvenzverwalter, ob die Voraussetzungen vorliegen, um das Insolvenzverfahren über das Vermögen des BDT e.V. (damit auch das Vermögen der BWF-Stiftung) zu eröffnen.

Warum wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet?

Der Insolvenzantrag wurde durch Anlegeranwälte gestellt und vom Insolvenzgericht als zulässig erachtet, weil glaubhaft gemacht werden konnte, dass der BDT e.V. zahlungsunfähig ist. Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde als Sicherungsmaßnahme angeordnet. Grund dafür sind die bisherigen Erkenntnisse des Abwicklers und der Ermittlungsbehörden über die Geschäfte des BDT e.V. als Stiftungsträger der BWF-Stiftung (dazu sogleich unten).

Warum ist das Verfahren in Berlin anhängig, obwohl der BDT e.V. in Köln sitzt?

In Köln befindet sich der sogenannte Registersitz des BDT e.V., der Verein ist also im dortigen Vereinsregister eingetragen. Für die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts ist aber entscheidend, wo der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit liegt. Da die Aktivitäten des BDT e.V. im Wesentlichen die Anlagegeschäfte der in Berlin ansässigen BWF-Stiftung sind, ist das Insolvenzgericht Berlin-Charlottenburg zuständig.

Wie ist die Zuständigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in Abgrenzung zu dem von der BaFin eingesetzten Abwickler?

Bereits mit Bescheid vom 6. Februar 2015 hatte die BaFin die Abwicklung der unter dem Namen „BFW-Stiftung“ betriebenen Einlagengeschäfte angeordnet. Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau wurde zum Abwickler bestellt. Das Amt des Abwicklers endete faktisch mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters gehen über diejenigen des Abwicklers hinaus.

Mit Christian Graf Brockdorff wurde eine Person zum vorläufigen Verwalter bestellt, der ebenso wie der Abwickler Dr. Georg Bernsau, der Sozietät BBL angehört. Die vom Abwickler bereits in enger Abstimmung mit dem Landeskriminalamt Berlin gefundenen Ergebnisse können daher weiter genutzt und die Aufklärungsarbeit ohne Zeit- und Reibungsverluste fortgesetzt werden.

Wie ist der aktuelle Kenntnisstand zum Vermögen des BDT e.V. und der BWF-Stiftung?

Nach unseren bisherigen Ermittlungen hat der BDT e.V. bei mehreren Stiftungen die Aufgabe eines sogenannten Stiftungsträgers übernommen, hauptsächlich aber als Träger der BWFStiftung. Allein als Träger der BWF-Stiftung sammelte der BDT e.V. insgesamt ca. 60 Mio. EUR Anlegergelder für den Erwerb von Gold ein.

Auf der Grundlage von Durchsuchungsbeschlüssen haben am 25. Februar 2015 Hausdurchsuchungen an diversen Orten stattgefunden. Dabei wurden alle vorgefundenen Vermögenswerte und Unterlagen beschlagnahmt. Im Tresorraum auf dem Gelände Königsweg 5 in Berlin sind goldfarbene Gegenstände aus Metall mit einem vorgeblichen Gewicht (laut Prägung) von insgesamt ca. 4 Tonnen beschlagnahmt worden. Nach den ersten Ermittlungsergebnissen ist es naheliegend, dass es sich hierbei lediglich zu einem sehr kleinen Teil um echtes Gold handelt.

Weiterhin sind größere Mengen an Feinsilber, Silbermünzen und ein 1-Unze-Siberbarren beschlagnahmt worden, zu deren Echtheit wir derzeit noch keine zur Veröffentlichung geeignete Einschätzung abgeben können.

Sämtliche vorgefundenen Metalle wurden in Tresore der Deutschen Bundesbank gebracht. Die abschließende Prüfung der Echtheit der einzelnen Stücke durch Fachleute wird wegen der hohen Anzahl der Einzelstücke voraussichtlich mehrere Monate dauern.

Welcher Zusammenhang besteht zwischen Insolvenzverwaltung und dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft?

Parallel zur vorläufigen Insolvenzverwaltung laufen seit einigen Monaten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin gegen diverse Personen. Die beiden Verfahren haben unterschiedliche Ziele, nämlich Strafverfolgung der Verantwortlichen auf der einen Seite und Befriedigung der Anleger und sonstigen Gläubiger auf der anderen Seite. Wir stehen mit den Ermittlungsbehörden in engem Kontakt und haben Zugriff auf die sichergestellten Unterlagen.

Welche Aufgabe hat der vorläufige Insolvenzverwalter? Was passiert in den nächsten Wochen und Monaten?

Die Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters besteht zunächst darin, für das Insolvenzgericht ein Gutachten über die vorhandenen Vermögenswerte und die Verbindlichkeiten des BDT e.V. zu erstellen. Auch das etwaige Sondervermögen der BWF-Stiftung und weiterer Stiftungen ist dabei zu ermitteln.

Weiterhin hat der vorläufige Insolvenzverwalter alle Vermögensgegenstände zu sichern. Die Prüfung der Vermögenslage des BDT e.V. und aller von ihm verwalteten Stiftungen wird sehr aufwendig sein, weil dazu insbesondere folgende Fragen geklärt werden müssen:

· In welchem Umfang sind die beschlagnahmten Metalle echt? Dazu gibt es bisher nur eine vorläufige und überschlägige Einschätzung (siehe oben).

· Haben die Anleger Miteigentum an Goldbeständen erworben, wie es ihnen von der BWFStiftung suggeriert worden war?

· In wessen Eigentum stehen die beschlagnahmten Metalle? Der Tresor in der Königstraße in Berlin ist von einer Gesellschaft unterhalten worden, die von dem Insolvenzverfahren nicht betroffen ist, und die im Tresor wohl für unterschiedliche Personen und Unternehmen Metalle aufbewahrte.

Gibt es Regress-, Rückzahlungs- oder Schadensersatzansprüche des BDT e.V. und der BWF-Stiftung innerhalb des vorgefundenen Geflechts von Beteiligten? Auch für dessen Durchsetzung wäre der Insolvenzverwalter zuständig.

Wann kann ich mit der Rückzahlung meiner angelegten Gelder rechnen?

Bevor es zu Auszahlungen kommen kann, sind die oben genannten Punkte abschließend zu klären. Das wir voraussichtlich einige Monate dauern. Mit einer kurzfristigen Rückzahlung Ihrer Anlegergelder kann leider nicht gerechnet werden.

Was hat es mit der Rückabwicklungsvereinbarung auf sich, die die BWF-Stiftung an alle Anleger im Januar 2015 versandt hatte?

Die BWF-Stiftung hatte ihren Anlegern im Januar 2015 angeboten, die bestehenden Verträge rückabzuwickeln und die Anlegergelder zurück zu zahlen. Eine Vielzahl der Anleger hat dieses Angebot angenommen. Rückzahlungen sind nach unseren bisherigen Informationen allenfalls zu einem sehr kleinen Teil erfolgt; Rückzahlungen nach dem 25.02.2015 gab es nicht. Nach der Abwicklungsanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind sämtliche Anlagegeschäfte der BWF-Stiftung rückabzuwickeln, unabhängig davon, ob eine Rückabwicklungsvereinbarung abgeschlossen wurde oder nicht. Der Abschluss der Rückabwicklungsvereinbarung hat keinerlei Einfluss auf die Höhe der Rückzahlungsansprüche der Anleger und den Zeitpunkt einer Auszahlung. Auch der Abwickler hat keine Auszahlungen vorgenommen.

Alle Anleger werden diesbezüglich gleichbehandelt.

Was muss ich als Anleger tun, um meine Rechte im Insolvenzverfahren zu wahren?

Als Anleger müssen Sie im Moment nichts unternehmen. Kündigungsschreiben und Zahlungsaufforderungen an den Abwickler oder den vorläufigen Insolvenzverwalter haben keinerlei Einfluss auf den Zeitpunkt und die Höhe etwaiger Auszahlungen. Bitte melden Sie noch keine Forderungen bei uns an! Wir dürfen solche Forderungsanmeldungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht berücksichtigen.

Die beschlagnahmten Unterlagen und Dateien sind – was die Anlegerdaten betrifft – sehr gut sortiert und scheinen vollständig zu sein. Sie erhalten nach Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens automatisch eine Aufforderung zur Forderungsanmeldung. Wir rechnen damit, dass das Insolvenzverfahren jedenfalls nicht vor dem 1. Mai 2015 eröffnet wird. Sie können sich online unter www.insolvenzbekanntmachungen.de jederzeit darüber informieren, ob es zu einer Eröffnung gekommen ist. Selbstverständlich werden wir Sie auch auf unserer Homepage

www.bbl-law.de  entsprechend informieren.

Muss ich mich als Anleger durch einen Anwalt vertreten lassen?

Im Insolvenzverfahren besteht kein Anwaltszwang. Sie können also auch ohne Anwalt Ihre Rechte wahrnehmen. Insbesondere benötigen Sie keinen Anwalt, um Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden und die Einschaltung eines Anwalts hat keinen Einfluss auf die Höhe der auf Insolvenzforderungen möglicherweise entfallenden Quote.

Ich habe (auch) Verträge mit der BWF Kapitalholding GmbH abgeschlossen. Welcher Zusammenhang besteht hier?

Die BWF Kapitalholding GmbH ist weder von der Abwicklungsanordnung der BaFin noch von der vorläufigen Insolvenzverwaltung erfasst. Anleger, die mit dieser Gesellschaft Geschäfte gemacht haben, müssen sich direkt an diese wenden.

Wie bzw. wo bekomme ich Informationen zum Fortgang der Angelegenheit?

Insgesamt sind ca. 5.600 Anleger allein der BWF-Stiftung von diesem Verfahren betroffen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass individuelle schriftliche oder auch telefonische Sachstandsanfragen an unsere Kanzlei – wie auch bei allen anderen Großinsolvenzen – nicht individuell beantwortet werden können. Wir werden auf unserer Internetseite www.bbl-law.de regelmäßig über den Stand der Dinge informieren. Wenn irgendetwas von Ihnen zu veranlassen ist, wird es dazu eine öffentliche Aufforderung und an alle bekannten Anleger durch individuelle Schreiben geben.

Wir versichern Ihnen, dass wir alles daran setzen werden, schnellstmöglich für Aufklärung und für die Durchsetzung der Gläubigerrechte zu sorgen. Wegen der hohen Komplexität und den schwierigen Aufgaben werden aber mehrere Monate oder gar Jahre vergehen, bis Klarheit darüber besteht, ob und in welchem Umfang Anleger die eingezahlten Beträge zurückerhalten.

Hierfür bitten wir um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Graf Brockdorff

Rechtsanwalt

als vorläufiger Insolvenzverwalter Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschriften gültig.

70 Kommentare

  • Liebe Leidensgenossen,
    DER HERR STAATSANWALT WIRD DIE WAHRHEIT FINDEN!
    Nur kann der es sich nicht leisten, mit Halbwahrheiten und Spekulationen an die Öffentlichkeit zu treten.
    Wir sollten uns in Geduld üben.
    Allen hier wünsche ich ein schöne Osterfest!

  • uns bleibt doch nun wirklich nix anderes als auf die verspätete Osterüberraschung zu warten, wo dann hoffentlich mehr Eier drin sind wie erwartet. ich denke schon , dass einige Leute sehr viel investiert habe (ich las von Altersvorsorge und so), für mich ist die Sache ärgerlich, aber nicht existenziell bedrohlich. Deshalb habe ich innerlichen Ärger, aber gottlob keine Not. Ich bedauere alle die, die doch die Eier nicht verteilt haben.

  • @frodo
    Weil Ostern ist, Tipp für die Zukunft. Funktioniert, glauben sie mir.
    1. Nie alle „Eier“ in einen Korb
    2. gesunder Menschenverstand

    Mehr braucht es nicht. Ach und ein klein wenig Glück, denn ganz ohne geht es auch hier nicht.

  • @Liane: Für die Anleger wäre vor allen Dingen wichtig eins zu wissen gewesen:
    Glaubt man der Berichterstattung dann waren die Verantwortlichen kurz vor der Razzia dabei die letzten Kundenkonten aufzulösen.
    Ich hatte am 22. oder 23. eine Mail mit einer Nachfrage an meinen Makler geschickt. Dort hatte er die Auskunft von der BWF erhalten, das die Rückzahlung allerspätestens bis zum 04.03. erfolgt.
    Es wäre ein leichtes, das die jetzigen Behörden bei zwei beschlagnahmten Konten feststellen: Wieviel Geld da oder wieviel Geld nicht da.
    Wird aber nichts gesagt…warum nicht?
    Dann wäre der Umstand der aufgefundenen Metallmenge für mich als Anleger völlig zweitrangig und ich würde zumindestens ganz sicher wissen was Phase ist und müsste hier nicht ewig im Dunklen stochern

  • @frodo
    Eine staatlich abgesicherte Kapitalanlage? Junge, Junge willkommen im Auenland. Ist das wirklich ihr Ernst? Staatlich abgesichert, ich krieg mich nicht mehr ein. Ich lege persönlich schon jahrelang am sogenannten „grauen K-Markt. Bisher keine Probleme, nur diesmal eben. Ok. Grauer Markt? Klingt schon so düster. Nur keiner schreibt über die Anbieter, die funktionieren. Seltsam. Nennen sie mich einen Lügner oder Fantasten, habe in den letzten Jahren regelmäßig Renditen dort zwischen 5 bis 8% bekommen.
    Übrigens, es gibt keine Kapitalanlage ohne Risiko, keine. Schon gar nicht staatlich kontrolliert. Der Witz war gut. Daumen hoch!
    Schöne Ostern noch.

    • Zum Witze machen ist mir eigentlich nicht zu Mute. Aber sie haben schon recht….ich weiss nicht mehr was ich glauben oder wem ich vertrauen soll. Offen gesagt ist das Gefühl eher von Hilflosigkeit geprägt…

  • Die Frage ist doch auch, durfte die BWF überhaupt diese Verträge anschliessen? Lauf dem InsoVw war die BWF nicht rechtsfähig. Mein Vertrag war jedoch mit der BWF zustande gekommen, nicht mit dem BDT. Wie sieht es rechtlich dort aus? Die Rückabwicklungsverträge z.B. wurden mit der BWF im BDT geschlossen. Der BDT ist rechtsfähige. Aber sehr viele alte Verträge wurden mit einer nicht rechtsfähige Stiftung geschlossen. Also dürften diese Verträge wohl komplett ungültig sein. Was ist denn damit jetzt? Sondervermögen? Ich glaube der InsoVw blickt da selber noch nicht durch das komplizierte Geflecht durch. Wie auch? Dann ist auch nicht geklärt, wem die Metalle gehören. Ist das Gold, wenn es denn welches ist, nicht der BWF oder dem BDT, kommt der InsoVw da nicht ran. Dann wäre vermutlich gar nichts mehr da, es sei denn, es ist genug auf den Konten. Und wenn die Prunkvilla in Berlin z.B. der TMS gehört, kommt auch da der InsoVw nicht heran. Wie der Graf schon treffen schrieb, es kann möglicherweise Jahre dauern…
    Die Leute, die sich dieses komplizierte Lügengebilde ausgedacht haben, waren nicht dumm. Möglicherweise, nein vermutlich, haben sie schlau betrogen. Dennoch verstehe ich vieles nicht. Warum sitzt keiner im Bau? Offenbar verstehen selbst die Behörden noch nicht alles. Dass die BaFin mit dem Wissen, dass hier eine nicht rechtsfähige Stiftung 4 Jahre lang Geld eingesammelt hat, nicht eingeschritten ist, ein Skandal. Mich würde interessieren, wie viele Anleger bereits ausgezahlt wurden. Sie hatten ja ein Anrecht auf dieses Geld. Und wenn die Polizei nicht mit der BaFin dazwischen gefunkt hätte, wie viele Anleger wären noch ausgezahlt worden?
    Antworten wird es darauf möglicherweise nicht geben. Ich weiss nur eines: Nie wieder eine Geldanlage, die nicht staatlich abgesichert ist. Nie wieder Grauer Kapitalmarkt. Nie wieder!!!

  • wieso glaubt eigentlich niemand,dass zuviel Gold da ist????? Und ist diese BWF Stiftung nicht aus diesem Grund gegründet worden,dass niemand Zugriff aufs Vermögen hat.? Auch der Staat nicht. Deshalb auch soviele Anwälte,die mitgewirkt haben und jetzt sieht keiner mehr durch. Wo bekommt der Insolvenzverwalter sein Geld her,wenn nichts mehr da ist???? Auf jeden Fall kann man eine Menge Leute und Behörden verantwortlich machen für ihreInkompetenz.Geprüft,geprüft, durchleuchtet usw und alles ist weg. Wäre ja ein Riesenskandal….. A la Olsenbande….. Schöne Ostern

  • so wie mein Vorschreiber denke ich auch, die Handlungsweise ist wirklich unlogisch. Die Unsicherheit entsteht dadurch, dass alle offiziell Beteiligten
    immer nur umschreiben (es könnte falschgold sein usw.). Also wenn wir mal beim schätzen sind bin ich weder optimistisch, noch zu pessimistisch.
    50 Prozent sagt mir mein Gefühl.

  • Auch wenn es uns als Anleger schwerfällt, wir sollten bei den Fakten bleiben. Und die besagen, das NICHTS, absolut Nichts bewiesen ist. Weder in die eine, noch in die andere Richtung. Versuchen das mal. Sie sind Verantwortlicher der BWF, haben jahrelang betrogen, sollen jetzt auszahlen und wissen genau, es gibt nichts zum auszahlen. Nix. Wie gehen sie jetzt vor? Vergleichen sie dann mal ihre Vorgehensweise mit der, der BWF. Meine Erkenntnis, so hätte ich nie gehandelt. Es ergibt keinen Sinn und je länger man, ohne allerdings eine vorgefertigte Meinung zu haben, darüber nachdenkt, umso unlogischer wird alles.

  • Ich verlasse mich nur noch auf die Staatsanwaltschaft. Irgendwo sind die 60 Millionen geblieben! Das wird er herausfinden, sicher. Nur schlecht, wenn nicht mehr viel davon übrig ist. Aber irgendetwas wird sich der vermeinliche Betrüger davon gekauft haben, vielleicht kann man das noch zu Geld machen. Also schätze ich mal ganz grob pessimistisch 1/3 der Anlagen gibt´s zurück???

  • ich halte mich an Fakten. Es wurd emitgeteilt, dass noch nicht alles geprüft ist an Metallen. Und zum Bargeldbestand fehlt auch jegliche Angabe. Realistisch stellt sich mir nur noch die Frage wie hoch der Verlust für die Anleger sein wird.

    • @Ratz: Das kann ich Ihnen sagen. Zumindest grob. Der Staat hat jetzt die Hand über dem noch vorhandenen Geld der Anleger, soweit noch welches vorhanden ist. Der Staat hat einen derzeit vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Der wird dann irgendwann im Mai zum richtigen Insolvenzverwalter. Der wird mit enorm hohem Personalaufwand alles versuchen auseinander zu dividieren, Prozesse führen, schauen was er an Geldern zurückholen kann. Je mehr Masse vorhanden ist, desto mehr wird er selber verdienen. Wenn die ganze Sache abschließend geklärt ist, wird sich der Insolvenzverwalter aus der Insolvenzmasse seine Kosten herausnehmen und die Kosten des gesamten Verfahrens. Das werden ganz enorme Kosten sein. Das was DANACH übrig bleibt, wird an die Anleger verteilt, soweit sich sich denn zur Tabelle angemeldet haben. Das wird passieren!

  • Die letzten Kommentare sind sehr interessant und jeder Kommentar für sich gesehen ist auch durchaus logisch. Dennoch bleiben sie Spekulation! Zum Beispiel ist nicht geklärt, warum 4 Tonnen „Gold“ im Tresor lagen oder die Bafin erst fast drei Wochen nach ihrem Beschluss (06.02. – 25.02.) aktiv wurde. Auch das Argument „Zeit gewinnen“ ist schwer nachvollziehbar, weil nach der Prüfung durch die Bank, so sie denn stattgefunden hat, der weitere Ablauf den Beteiligten klar sein musste. Hier gibt es vielleicht eine Erklärung (auch nur spekulativ): Die BWF-Verantwortlichen wussten gar nicht, dass das Gold falsch ist. Dies würde auch die noch nicht vorgenommenen Verhaftungen plausibel machen.

  • Kredit von der Bank und das „falsche“ Gold dort als Sicherheit? Ich bin mir aber doch bewusst und denen von der BWF ebenfalls, das die Bank nicht einen Cent überweist, bevor die Echtheit des Goldes feststeht. Nette Hypothese. Wenn ich die Bank mit falschem Gold besch…..will ,dann kann ich auch sofort Insolvenz anmelden. Banker sind nachweislich nicht die Hellsten, aber so dumm nun auch wieder nicht.

  • Aber diese Prüfung dauert mehrere Monate…

    Wenn die BWF kurzfristig ein Darlehen zur Auszahlung der Anleger bei einer Bank beantragt und diese festgestellt hat das die entsprechenden Sicherheiten nicht vorlagen (Prüfung des Goldbestandes) dann frage ich mich warum die Bank offenbar in der Lage war, einen Bestand von 1,6 Tonnen so kurzfristig auf Echtheit zu prüfen

  • Eine Verständnisfrage hätte ich noch zu der Ausführung von jetzt Sie
    Die die Goldbestände zur Gewährung der Sicherheiten prüfende Bank müsste 1,6 Tonnen der Metalle innerhalb kürzester Zeit auf Echtheit geprüft haben…

    Warum brauchen die Ermittlungsbehörden dafür mehrere Monate?

  • Wenn die Bafin die Rückabwicklung anordnet sind auf einen Schlag alle Gelder zurück zu zahlen…
    Wenn das nicht möglich ist hätte das Unternehmen doch gleich Insolvenz anmelden können

    Hat es aber nicht…warum eigentlich nicht?

    War demnach doch schon Fakt…Gold unecht – keine Sicherheiten kein Geld

  • Der Rückabwicklungsvertrag ist jedoch Mitte Januar mit den Anlegern, zumindest denen, die diesen angenommen haben, zustande gekommen. Laut BaFin wurde die Rückabwicklungsanordnung am 6.2. angeordnet, der BWF am 25.02. zugegangen und damit auch am gleichen Tag der Abwickler eingesetzt und deren Konten eingefroren. Zuvor hatte die BWF aber wohl bereits einige Anleger nach diesem Vertrag ausgezahlt, bis deren Konten gesperrt wurden.
    Kredit von der Bank? Vielleicht. Aber haben die den Kredit aufgrund des falschen Goldes erhalten? Und was hatte denn der Wirtschaftsprüfer und die KPMG gesehen? Die haben doch den vollständigen Bestand aller Kundengelder auf dem Konto Ende letzten Jahres bestätigt. Also muss da das Geld doch vorhanden gewesen sein. Wo ist das Geld denn dann geblieben? Wenn die das ganze Geld weggeschafft haben, warum sitzt dann niemand in Haft???

  • hier die Blonde nochmal: ich denke, dass deshalb ermittelt wird,weil die Gelder irgendwo sind…. Auslandskonten,Immobilien usw!!! Hoffe immernoch,dass es um einen Schwarzgold (Schwarzgeld) Skandal geht und nachgewiesen werden muss,wo das viele Echte Gold von wem gekauft wurde???? Will einfach noch dran glauben,dass alles gut wird.will nicht betrogen worden sein.

  • Warum halten sich alle Komentare an dem Rückabwicklungsvertrag auf? Wenn die BaFin die Rückanbwicklung anordnet, dann brauch der Emittent „nur überweisen“. Durch die Rückabwicklung ist das Vertragsverhältnis mit den Kunden aufgehoben und das Geld geht an den Kunden retour. Briefe, Kundenanschreiben, Veranstaltungen, Beteuerungen oder Schulungen sind nicht relevant und vor allem nicht notwendig. Der gesamte Vorgang wurde von den Initiatoren nur genutzt um Zeit zu gewinnen. Nicht mehr und nicht weniger.

    Und wenn man überlegen möchte, warum Zeit gewonnen werden sollte, dann bleibt doch am Ende auch nur eine Überlegung. Die Verantwortlichen wollten das Gold als Sicherheit für einen Kredit bei einer Bank oder ähnliches hinterlegen, um damit die Kundengelder auszuzahlen. Daraus folgert, dass die Bank den Bestand geprüft hat und zum Ergebnis gekommen ist, die BaFin zu informieren.

    • DAS IST MAL EINE PLAUSIBLE ERKLÄRUNG; aber leider auch ernüchternd, denn daher weiß man, dass das Gold zum größten Teil wertlos ist und war nicht um weitere Prüfung bemüht!
      Wenn jetzt weder Gold noch Geld vom Staatsanwalt aufgefunden wird, denn irgendwo muss es ja sein, geht das für uns Anleger schlecht aus!

  • Der Wirtschaftsprüfer und KPMG haben doch letztes Jahr geprüft. OK es mag Falschgold gewesen sein, dass sie gesehen haben. Ob denen das anzurechnen ist, dass sie das Gold nicht geprüft haben oder prüfen konnten, steht auf einem anderen Blatt. Das entzieht sich meiner Kenntnis, wie das rechtlich zu bewerten ist. Fakt aber ist, dass sie ca. 60 Mio auf den Konten der BWF gesehen haben mussten. Denn dass haben Sie ja bescheinigt. Zumindest hatten sie das angegeben. Die ganze Sache ist einfach unglaublich und vieles passt nicht zusammen. Einige Anleger haben offenbar eine Auszahlung erhalten. Alle hatten ja den Rückabwicklungsvertrag unterzeichnet. Dann platzt die Polizei und BaFin dazwischen. Es ist schwer nachvollziehbar, dass die BWF angefangen hat auszuzahlen, obwohl sie es nicht konnte oder andere Anleger nicht hätte bedienen können. Das ergibt keinen nachvollziehbaren Grund. So blöd konnten die doch nicht gewesen sein. Ich verstehe es einfach nicht.

  • @schwabbel
    Sie merken gar nicht das sie von logischen Schlussfolgerungen soweit entfernt sind, wie Boris Becker vom Nobelpreis für Literatur. Natürlich gibt ein halbwegs intelligenter RA nicht seine gut gehende Kanzlei auf. Aber!!! Er setzt diese und seine Existenz nicht für einen Betrug auf`s Spiel. Wobei ein Rückblick zeigt, Göttinger Gruppe, S&K, Infinus usw. wie lange so ein Modell funktioniert. Ein Wirtschaftsprüfer ebenfalls nicht. Es sei denn, man hat rechtzeitig die Millionen in Sicherheit gebracht und geht hinterher. Das muß nicht in Chile in einer Wellblechhütte sein, sie Scherzkecks. Es gibt übrigens genügend Länder, die nicht ausliefern. Der Herr Dr. RA dürfte danach als selbiger erledigt sein. Als verurteilter Betrüger dürfte seine Zukunft nicht im Rechtswesen liegen. Als Forenjunkie und nicht Betroffener sollten sie sich einer sinnvolleren Zeitvertreib suchen, als hier mit halbseidenen Vermutungen zu glänzen.

  • Ein Bewährungsstrafenurteil bei 60 Mio Betrugssumme?

    Da sind schon ganz andere für weit weniger in den Bau gegangen

    einfach mal „Betrug Haftstrafe“ eingeben

  • Schon mal drüber nachgedacht, dass von dem Geld einfach nichts mehr da ist, womit man abhauen könnte? Angeblich ist doch noch ein Millionenbetrag geflossen (auch wenn da der Insolvenzverwalter den Daumen drauf haben sollte). Wer begibt sich denn freiwillig in die Illegalität, wenn eine Restschuldbefreiung und ein Bewährungsstrafenurteil das Schlimmste ist was passieren kann. Oder glaubt jemand dass ein Anwalt seine Kanzlei aufgibt um in Chile in einer Wellblechhütte zu leben? Wohin sollte man denn verschwinden. Flucht ist da keine Option und daher besteht auch keine Fluchtgefahr. Da gibt es mehr zu verlieren als ein paar Euro. Das ist kein Hollywoodfilm hier – leider…

    Schwabbel

    • @schwabbel

      Ich habs schon mal geschrieben aber es hat scheinbar nichts geholfen……….

      ……und immer danach kommen die SUPERSCHLAUEN die sowieso schon alles wußten…….

      Auf einmal postet hier der „schwabbelige“ mit, vorher hatten wir nichts von ihm gehört, jetzt macht er einen auf „LIPPENKÖNIG“

  • Irgendiwe komisch das sowohl der BWF-Blog, die BWF-Inernetpräsenz mit dem Hinweis auf den Link des Abwicklers und auch BWF-Facebook nach wie vor aufrufbar sind

    ich finde es im Übrigen schade das die Sachdiskussionen hier teilweise so in Befindlichkeitsdiskussionen ausarten

    Wünsche allen frohe Ostern :-)

  • Welcher Fachmann hat was gesagt? Ein Rechtsanwalt? Ich spreche hier nur bekanntes an, im Gegenzu zu vielen. Warum z.B. war sofort nach der Durchsuchung klar, es handelt sich um 200 Kg echtes, aber um 4 T falsches Gold? Laien von der Bafin + StA sehen das sofort? Waren da Aufkleber drauf und beschriftet oder waren die Fälschungen so grottenschlecht das es sofort jedem Deppen auffiel? Wenn diese Fakes so schlecht waren, wen wollten die damit täuschen? Andere Goldhändler, also Profis, oder Wirtschaftsprüfer? kunden jedenfalls nicht, denn wir nahmen alle unser Geld + Zins wieder. Wenn diese Fälschungen so schlecht waren, das diese sofort am Tag der Durchsuchung auffielen, wieso steht dann bisher immer noch kein Ergebnis der Prüfung
    über das beschlagnahmte Gold aus.
    Das wichtigste vom Fachmann gesagt? Sorry, leider hat er nicht einen einzigen Fakt gebracht.
    Wenn ich meine Kohle abschreiben muß, ist es so. Punkt. Nur konnte mir auf diese und andere Fragen keiner auch nur ansatzweise etwas antworten.
    @prüfer
    Wieso erscheint ihnen alles plötzlich so klar?

    • Das „klar“ bezieht sich auf die mehrfach geäußerte Meinung, dass das BWF-Modell gar nicht funktionieren konnte. Hinterher ist man bekanntlich immer schlauer!

  • So viel Text und so wenig gesagt! Es ist doch das Wichtigste vom Fachmann gesagt worden. Nur noch eine Bemerkung-heute erscheint alles so klar, das sah für Tausende von Anlegern vor einigen Monaten noch ganz anders aus!

  • @schwabbe
    Selten soviel Blödsinn gelesen. Tut mir leid. Verschließe als Anleger keine Augen oder rede mir hier was schön. Bei 60 Millionen kein immenser Schaden? Wie hätten die noch Gelder einsammeln sollen um Anleger auszuzahlen, nachdem selbst auf ihrer Homepage alles zum aktuelle Stand berichtet wurde? Aber ich sehe, sie haben nur rudimentäre Kenntnisse, bzw. überhaupt keine. Bei 60 Millionen veruntreuter Gelder besteht keine Fluchtgefahr? Rchtig ist, bei mir würde in so einem Fall keine bestehen. Ich wär nämlich schon lange weg. Die hatten rund 6 Wochen Zeit um die ergaunerten Gelder und sich in Sicherheit zu bringen und unternehmen NICHTS? Obwohl sie genau wußten, sie können nicht auszahlen und es ist aus? Welche Logik verbirgt sich dahinter? Denn Dumme waren es ja nicht und hatten mit Sicherheit einen IQ über 90. Dann liest man, es wird schon seit Monaten ermittelt und es wird nichts unternommen? Übrigens, Goldfäschung ist nicht strafbar. Entscheidend ist, was ich mit dem Fake im Anschluss mache.

  • der Verdacht, dass grosse Teile des Kapitals vernichtet wurden, ebfällt uns wohl alle. Aber dass bei Veruntreuung von goßen Teilen von 60 Mio Euro keine Fluchtgefahr von niemandem bestehen soll, ist mir unklar.Der Verdact, dass es ein Schneeballsystem war oder geworden ist, ist natürlich erheblich. Aber ehrlich gesagt irritiert mich auch sehr, dass niemand der sogenannten Verdächtigen abgehauen ist oder in Haft genommen wurde. Das passt nicht zu einem geplanten Betrug

  • der Verdacht, dass grosse Teile des Kapitals vernichtet wurden, ebfällt uns wohl alle. Aber dass bei Veruntreuung von goßen Teilen von 6 Mio Euro keine Fluchtgefahr von niemandem bestehen soll, ist mir unklar.Der Verdact, dass es ein Schneeballsystem war oder geworden ist, ist natürlich erheblich. Aber ehrlich gesagt irritiert mich auch sehr, dass niemand der sogenannten Verdächtigen abgehauen ist oder in Haft genommen wurde. Das passt nicht zu einem geplanten Betrug

  • Nein, ich bin nicht betroffen, Interessiere mich nur sehr für Schneeball-Systeme und dies ist eins oder hätte eine werden können mit immensem Schaden, hätten Bafin und Staatsanwaltschaft nicht eingegriffen. Natürlich hättet ihr Glückpilze vielleicht noch Geld bekommen. Die Kohle wäre aber nicht aus dem Geschäftsbetrieb heraus erwitschaftet worden, sondern neuen Anlegern abgeknöpft worden, die dafür Gold erwartet hätten, aber nur Blech bekommen hätten. Woher hätte den der Geschäftsbetrieb inkl. Villa finanziert werden sollen? Vom Goldverkauf an Juweliere? Hier ist ganz geschickt mit „vertrauenswürdigen Partnern“ ein Vertrauensumfeld geschaffen worden. Dann hat man es so kompliziert gemacht, dass es niemand rafft. Und wenn doch: Man hat doch nichtmals hinterfragt, dass die Stiftung nicht mal geschäftsbefugt ist. Das hat alles genauso geklappt, wie die sich das vorgestellt haben, nur dass es zu schnell zu Ende war. Und Verhaftungen: Die Bafin bewertet doch nicht das kriminelle Potential, das macht die Staatsanwaltschaft am Ende der Ermittlungen und verhaftet wird, wenn Fluchtgefahr besteht oder befürchtet werden muss, dass die Veruntreuung fortschreitet. Wenn beides nicht gegeben ist, wird nicht verhaftet. Ein Symbol ist damit nicht verbunden. Es gibt im deutschen Strafrecht keine kg-Grenze ab der Goldfälschung strafbar ist. Ich will hier nicht klugscheißen, aber wenn Diskutanten sagen: „Wartet erst mal ab, schließlich sind die noch nicht verhaftet worden“ dann ist das dummes Zeug, weil a. nichts mehr in eurer Hand liegt und b. zu 90 % kein Geld mehr für euch übrig bleibt. Der Laden ist insolvent – dem wurde nicht nur das Geschäftmodell untersagt (obwohl ich mir da nicht ganz sicher bin), da gab’s auch ne Razzia wegen Verdunklungsgefahr und Verschleierung und jetzt ist auch noch mehr oder weniger offiziell, dass kein Geld mehr da ist. Was fehlt noch? Muss es Heuschrecken regnen???
    schwabbel

    • Das wird wohl die bittere Wahrheit sein! Die BWF hat hoch gepokert mit mieserablem Blatt. Aber wir Anleger waren leider im Goldrausch, und Rausch verträgt sich nun mal nicht mit rationalem Denken!

  • Vermutlich ist der Grund, laut Ansicht von einem „schwabbel“ habe ich einen IQ unter 90, das ich einfach keine Antwort auf folgende Frage finde. Wenn eine betrügerische Vereinigung, namens BWF/BDT, bestehend aus kriminellen Elementen, wie den Verantwortlichen selbst, Dr. …Rechtsanwaltskanzlei, Wirtschaftsprüfer, der Gesellschaft die im Herbst nochmals geprüft hat, der Firma TSM usw., wenn die also rund 60 Millionen durch einen Betrug kassiert haben und alle Zeit der Welt um Kasse zu machen und zu verschwinden, warum tat es keiner? Auch jetzt nicht, obwohl niemand in U-Haft ist?

  • Aus dem ganzen Kommentar, „es gibt Zweifel….es besteht der Verdacht….usw., ist eigentlich der Satz:“ zur vorläufigen Insolvenzverwaltung laufen seit einigen Monaten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin gegen diverse Personen“….. Das dickste. Seit einigen Monaten wurde schon ermittelt und man ließ zu, das weiter Gelder seitens der BWF angenommen wurden? Verstehe ich das richtig?

  • Der Abwickler und der Insolvenzverwalter werden nach %-en vom ganzen Kuchen vergütet, egal wie lange sie benötigen. Gratulieren kann man nur denjenigen, die konsequent und mit Raffinesse alle Gesetzeslücken, die der Kapitalmarkt so bietet, genutzt haben.
    Hätte die BaFin später zugegriffen, wäre das Ganze für die Anleger auch nicht besser ausgegangen. Sie hat ja nur reagiert, weil sich die Vereinbarung mit der BWF (Rückabwicklung) so elendig hingezogen hat. Wenn die BWF hätte auszahlen wollen, dann hätte das Ganze Mitte Februar spätestens abgewickelt sein sollen.
    Wäre nun der Staat betroffen, siehe Uli Hoeness, dann hätte er nun mit aller Härte reagiert. Aber bei einigen kleinen Anlegern gilt der Spruch aus meinem vorigen Text mit den Haien.

  • @schwabbel
    In welcher Funktion hier plötzlich unterwegs? Betroffener, Vermittler oder einfach nur Klugscheißer, der natürlich alles schon vor jahren schon gewusst hat? Diese Leute kotzen mich am meisten an. Mit Abstand. Ich hänge nicht an meiner Kohle, ist eh nur bedrucktes Papier, aber solange nichts zweifelsfrei bewiesen ist, gehe ich davon aus, einen Teil meines Geldes wieder zusehen

    • @Leo

      Ganz genau treffend ausgedrückt!!!!!!!

      Diese KLUGSCHEIßER brauchen wir jetzt………war aber klar das die kommen…..

      Und nochmal: Noch ist nichts entschieden!!!

  • Der Abwickler und der Insolvenzverwalter werden nach %-en vom ganzen Kuchen vergütet, egal wie lange sie benötigen. Gratulieren kann man nur denjenigen, die konsequent und mit Raffinesse alle Gesetzeslücken, die der Kapitalmarkt so bietet, genutzt haben. Hätte die BaFin später zugegriffen, wäre das Ganze für die Anleger auch nicht besser ausgegangen. Sie hat ja nur reagiert, weil sich die Vereinbarung mit der BWF (Rückabwicklung) so elendig hingezogen hat. Wenn die BWF hätte auszahlen wollen, dann hätte das Ganze Mitte Februar spätestens geschehen sein sollen. Wäre nun der Staat betroffen, siehe Uli Hoeness, dann hätte er nun mit aller Härte reagiert. Aber bei einigen kleinen Anlegern gilt der Spruch aus meinem vorigen Text mit den Haien.

  • Die Wochen der Unsicherheit sind für mich vorbei! Der schlimmste Fall für mich als Anleger ist eingetreten: Einlagen weitestgehend weg, Ende der ganzen Geschichte in weiter Ferne, jetzt befassen sich die Experten mit der Sache (hier schließe ich mich meinem Vorkommentator an).
    Natürlich ist vieles noch unklar: Warum laufen alle Verdächtigen noch frei herum? Wo sind denn nun die ca. 60 Mio. Euro geblieben? Warum schauten Bafin, StA und Co. so lange tatenlos zu? Wer gehört alles zu diesem riesen Schwindel? usw. Der größte Skandal wäre für mich dann gegeben, wenn tatsächlich klar wird, dass die BWF-Stiftung mitten in der Rückabwicklung steckte, wir alle also unser komplettes Geld bekommen hätten, wenn am 25.02. Bafin und StA nicht in Aktion getreten wären.
    Fazit: Verabschiedet Euch von Eurem Geld und investiert nie wieder in derartige Angebote. Ein teures Lehrgeld!

  • Wenn die eine Woche später erschienen wären dann hätte BWF eine Woche länger betrügen können. Leute, hört doch mal auf mit diesem Nebelkerzenabbrennen. Was, wann, ob… Scheißegal. Die Kohle ist weg und am wenigsten Schuld daran hat der Insolvenzverwalter oder die Bafin oder der Staatsanwalt. Das Geld ist verbrannt, weil ihr auf dieses tolle Lügengebilde hereingefallen seid. Hätte die Razzia nicht einen Schlusstrich gezogen, dann wäre da ein klassisches Schneeballprinzip mit immer höheren Schadenssummen und immer mehr Geschädigten draus geworden. Auszahlungen wären durch neue Einzahlungen getätigt worden. Ich hab hier noch nicht von einem einzigen Betroffenen lesen können, dass er die Situation wie ein erwachsener Mensch mit einem IQ über 90 begreift. Ihr macht euch alle was vor! Die haben mit eurer Kohle jongliert und solange genug Bälle im Spiel waren hat das auch funktioniert. Nun die zu verteufeln, die das Spielchen beenden ist nicht fair. Niemals, zu keinem Zeitpunkt war das ein „solides und sauberes Geschäft“ und nichts, was ihr hier herbeiwünscht bringt euch das Geld zurück.

  • Das traurige, sollten sich alle Verdächtigungen als wahr darstellen, wir Anleger werden in so einem Fall ein 2mal beschissen. Sorry, aber das ist nun mal so. Was von den festgestellten sogenannten Vermögenswerten übrig ist, im Grunde handelt es sich um die Gelder der Anleger, wird um einen immensen Betrag geschröpft. In einer „Black Box“, die Kosten die Insolvenzverwalter usw. verursachen, verschwinden große Summen. Je länger das Ganze dauert, um so größer die Einnahmen. Wer also glaubt, das wird jetzt zügig aufgeklärt, dem sage ich:“ träumen sie weiter“. Warum auch? Wäre ich in so einer Position, wär mein Motto: “ In der Ruhe liegt die Kraft“.
    Was wäre wohl passiert, wenn Bafin und Staatsanwaltschaft 1 Woche später erschienen wären?

  • Das Ergebnis der Bemühungen des Insolvensverwalters Graf Brockdorff ist offenbar höchst ungewiß auch eingedenk der Tatsache, dass alle seine
    (vielleicht) jahrelangen Anstrengungen sehr viel kosten werden.
    Zielführend könnte in der Zwischenzeit sein, dass man die Herren Dr. Schulte
    und Kempkes wieder ins Visier nimmt. Nicht zu vergessen: Der vereidigte Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Norbert Wojciechowski hat für die BWF-Stiftung die vermeintlich vorhandenen Goldbestände (auch hinsichtlich der Reinheit??)
    testiert. Wie hier der juristische Ablauf wäre, entzieht sich meiner Kenntnis.
    Vielleicht kennt sich jemand aus oder hat einen Juristen als Bekannten?!
    Was wir nicht machen sollten, die Hände in den Schoß zu legen!

  • So schön das nun alles erklärt wurde (finde ich gut), finde ich auch, dass hinsichtlich des Vermögensbestandes ein weiteres montelanges Hinhalten
    unverhältnismäßig wäre.

  • Eigentlich wurde nur gesagt, was vorher schon zur genüge bekannt war. Nämlich nichts. Zumindest keine relevanten Fakten. Wie zum Beispiel, die Höhe der Einlagen auf den beiden Konten oder über die Echtheit des Goldes darf weiter geraten werden. Auch müßte bei dieser „Schadenssumme“ und den strafrechtlichen Vorwürfen der eine oder andere Verdächtige in U-Haft sein. Eine unbekannte Anzahl Anleger wurde offensichtlich ausgezahlt. Ob Firmenkonstrukt, ob Einlagengeschäft oder Stiftung ja oder nein. Mich und alle Anleger interessiert nur eines: War oder ist genügend Geld da um die Ansprüche der Anleger zu erfüllen???

  • Bei einer angebl. Schadenssumme von 60 Mio Euro keine Fluchtgefahr und keine U-Haft?
    Schwer vorstellbar
    Wichtig für die Anleger wäre evtl. auch welche sog. „Vermögenswerte“ beschlagnahmt wurden.
    Warum wurde denn offenbar immer noch nicht mit der Prüfung der Metalle begonnen wenn das das Ziel der Ermittlungen ist?

  • wir haben es in dieser Reihenfolge der Abläufe ähnlich gesehen.
    Angeblich gibt es immer noch keine „Festnahmen“, auf dem Gelände der BWF u. a. laufen alle frei herum, keine Fluchtgefahr der Straftäter.
    Irgendwo sind 60 Mio. versickert und viele spezialisierte BWF-Anwälte ect. haben zu gesehen … und mit Ihren fundierten Aussagen weitere Anleger geködert.
    Ein derart komplexes kriminelles Gebilde ist in der BRD möglich und ca. 5 6 0 0 Anleger werden vielleicht Jahre später einen geringen Teil ihres Anlagebetrages erhalten, zumal die enormen Kosten dieses Verfahrens vorher von der Masse in Abzug gebracht werden.
    Man sollte den „schwarzen Mann vor der Tür“ wieder einführen. Es wird immer dunkler in unserer Republik.
    Die Betrüger, Anwälte ect. sind zivilrechtlich erst nach Ablauf des Insolvenzverfahrens, also Jahre später, gesondert zu belangen?
    Es übersteigt alles unsere Vorstellungskraft und wir suchen nach anderen Möglichkeiten …

  • Dann können ab sofort alle Spekulationen aufhören. Die Aussage sind eindeutig, Sondervermögen wurde wohl keines gebildet und jetzt geht das Warten los bis es tatsächlich Geld gibt. Die Aussage bzgl. getätigten Auszahlungen ist auch interessant, bis 25.2. gab allenfalls nur wenige Auszahlungen. Da wäre es dann doch mal interessant wie die Belege bereits erfolgter Auszahlungen aussehen.

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