Hiermit zeigen wir an, dass Till Lindemann, der Sänger der deutschen Band „Rammstein“, nunmehr von uns in äußerungs- und presserechtlichen Angelegenheiten vertreten wird.
In den sozialen Netzwerken, insbesondere auf Instagram, Twitter und bei YouTube, wurden von diversen Frauen schwerwiegende Vorwürfe zulasten unseres Mandanten erhoben. So wurde wiederholt behauptet, Frauen seien bei Konzerten von „Rammstein“ mithilfe von K.O.-Tropfen bzw. Alkohol betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr. Wir werden wegen sämtlicher Anschuldigungen dieser Art umgehend rechtliche Schritte gegen die einzelnen Personen einleiten.
Die erhobenen Vorwürfe wurden von zahlreichen Medien aufgegriffen und weiterverbreitet. In einer Vielzahl von Fällen ist es dabei zu einer unzulässigen Verdachtsberichterstattung gekommen. So wurde nicht nur versäumt, hinreichend Beweistatsachen zu recherchieren und zusammenzutragen, sondern zudem auch gegen die Vorgabe verstoßen, ausgewogen und objektiv zu berichten.
In fast allen Fällen fand eine nachhaltige Vorverurteilung zulasten unseres Mandanten statt, was im Rahmen einer Verdachtsberichterstattung unzulässig ist.
Schließlich wurde wiederholt versäumt, eine Stellungnahme unseres Mandanten einzuholen. Soweit gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung verstoßen wurde, werden wir auch hiergegen für unseren Mandanten umgehend rechtlich vorgehen.
Rechtsanwalt Simon Bergmann
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz
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