Stemme AG aus Strausberg – die mit der Flugzeugidee – Super aber nichts für Anleger

Published On: Dienstag, 25.08.2020By

Schon beeindruckend, was die Stemme AG aus Strausberg da in den letzten Jahren gemacht hat, aber eben für uns auch letztlich nicht überzeugend genug dafür, dass wir sagen könnten, „da kann man als Anleger ein Investment tätigen“.

Natürlich lebt unsere Welt auch ein Stück weit von solchen Ideen, die möglicherweise auch Visionär sein mögen, aber Visionen taugen aus meiner Sicht nichts, wenn man sein Kapital sicher anlegen will.

https://www.stemme.com/de.html

Das ist für uns reines Venture Capital, Geld worauf man als Anleger verzichten können muss, wenn man dort ein Investment tätigen will.

Zudem dreht sich unsere Welt heute anders als noch vor 6 Monaten.

Meiner Meinung nach, muss man heute jedes Investment auf den Prüfstand stellen, so auch auf „Vor Corona“ und auch auf „Nach Corona“. Da stellen sich manche Investments völlig anders dar als zu deren Ausgangszeitpunkt vor Corona.

Das sehe ich bei diesem Investment genauso, denn hier war ich vor einigen Wochen gefragt worden, „was hälst Du davon?“ In meiner ersten Reaktion war ich damals noch verhalten, weil man sich mit solchen Dingen dann auch einfach mal beschäftigen muss, eben nicht nur mal einen kurzen Blick darauf werfen und „dann schon eine Meinung“ bilden.

Wofür ich natürlich nicht sprechen kann, ist für den professionellen Anleger, möglicherweise sogar noch für den Anleger, der ein passionierter Flieger ist. Der fällt bei mir durchs Sieb. Ich sehe das aus dem Blick von „Lieschen Müller und Otto Normal Anleger“, eben dem der keine Experimente mit seinem sauerverdienten Geld machen will.

Genau für den sagen wir aber, „das ist nichts für dich“. Schaut man sich die AG einmal von der bilanziellen Seite an, dann muss man das sicherlich als Investitionsbilanz ansehen.

Schaut man sich die aufgelaufenen Verluste der AG an, dann mag das für das Unternehmen in dieser Phase normal sein, aber wann soll da wann bitte Geld verdient werden?

Genau dieses Ziel am Horizont sehen wir nicht, deshalb geht der Daumen nach unten.

Erwähnen muss man dann auch noch am Rande, dass das Unternehmen vor nicht allzu langer Zeit ein ICO zum Geldeinsammeln gestartet hat. Der Erfolg blieb hier dann aus und der eine oder andere Anleger dann auch auf der Strecke.

Stemme AG

Strausberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

LAGEBERICHT DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018

1. Grundlagen des Unternehmens und Geschäftsverlauf

Die Stemme AG ist Hersteller von einmotorigen high end Flugzeugen für private und gewerbliche Kunden und als EASA-zertifizierter Entwicklungsbetrieb (EASA.21J.250), Herstellungsbetrieb (DE.21G.0068) und Instandhaltungsbetrieb (DE.MF.0509) zugelassen.

Die in Strausberg ansässige Stemme AG ist beim Registergericht Frankfurt (Oder) unter der Registernummer HRB 8698 FF registriert.

Die Stemme AG hält Beteiligungen an folgenden Unternehmen:

– ECARYS GmbH, Strausberg, zu 100 %. Die ECARYS GmbH ist zuständig für die Vermarktung von Flugzeugen und Airframes für Fernerkundung, kommerziellen und wissenschaftlichen Einsatz.

– REMOS AG, Pasewalk, zu 100 %. Die Remos AG ist als Hersteller von Faserverbundbauteilen einer der wichtigsten Zulieferer für die Stemme AG.

– STEMME USA INC, West Columbia, USA, zu 70 %. Das Unternehmen ist Vertriebsorganisation für die USA.

– SAT GmbH & Co KG, Strausberg, zu 10 %. Das Unternehmen ist zuständig für den Bau eines neuen Firmengebäudes für die Stemme AG.

– Stemme Belgium N.V., Suarlée-Namur, Belgien, zu 85 %. 15 % werden von der ECARYS GmbH gehalten. Das Unternehmen arbeitet mit den belgischen Unternehmen SONACA und SABENA Aerospace in einem gemeinsamen Konsortium im Projekt SUNRISE zusammen.

Die strategische Ausrichtung der Stemme AG wurde 2018 auf der Basis des vom Aufsichtsrat genehmigten Businessplans 2018-2020 fortgesetzt.

Nach den starken Wachstumsimpulsen der Weltwirtschaft 2017 hat sich die konjunkturelle Dynamik im Laufe des Jahres 2018 insgesamt leicht abgeschwächt und auf ein normales Niveau hin bewegt. Handelsrestriktionen seitens der US-Politik haben für zunehmende Verunsicherung unter global agierenden Unternehmen gesorgt. Im Markt der „General Aviation“ spiegelte sich 2018 das anhaltend gute Konsumverhalten im privaten und kommerziellen Bereich deutlich wider. Der stark von internationalen Einflüssen geprägte Flugzeugbau erlebte 2018 nach Jahren der Stagnation einen lebhaften Aufschwung. In den für die Stemme AG wichtigen Vertriebsregionen war insbesondere die Nachfrage aus den USA äußerst positiv. Prognosen für 2019 gehen von einem weniger starken Wachstum in der deutschen Wirtschaft und auf dem Weltmarkt aus. Als Gründe werden unter anderem der Handelsstreit zwischen den USA und China, anhaltende Krisen in Schwellenländern, Auswirkungen des Brexit genannt. Der private Konsum wird 2019 nach bisherigen Einschätzungen von der schwächeren Wirtschaftsdynamik zunächst kaum beeinflusst werden.

In der Stemme AG haben sich die allgemeinen positiven Wachstumseffekte nur bedingt ausgewirkt. Der Jahresfehlbetrag liegt zum Jahresende bei T€ -5.831.584,6. Die Auftragslage des Unternehmens ist dagegen so gut wie noch nie seit seinem Bestehen. Aus aktueller Sicht ist der Auftragsbestand bis ins Jahr 2020 vertraglich gesichert und kann weiter ausgebaut werden.

Im Geschäftsfeld SPORT/PRIVATE lag der Fokus auf der Vermarktung des Modells STEMME S12 TWIN VOYAGER, das sich überaus erfolgreich am Markt platziert hat. Die 2018 erstmals präsentierten Modellversionen S12 G mit neuem Garmin Glascockpit und S12 SW mit verkürztem Flügel haben sehr großes Interesse hervorgerufen. Ab Markteinführung der S12 im Jahr 2016 bis Ende 2018 wurden bereits 52 Verkaufsverträge unterzeichnet. Mit 19 Vertragsabschlüssen konnten im Berichtsjahr die bislang höchsten Verkaufszahlen erreicht und das Vertriebsziel für das Jahr überboten werden. Die USA mit einem Anteil von 80 % der getätigten Verkäufe waren wieder Hauptabsatzmarkt. Zu beobachten ist dort, dass vermehrt Bestandskunden ihren Flugzeugpark vergrößern und/oder modernisieren. Aber auch die Zahl neuer Interessenten und Käufer ist gestiegen.

Zu unserem Vertriebsnetz zählen neben unserer Tochtergesellschaft in den USA 13 Vertriebspartner in Europa, Brasilien, Südafrika, Australien und China.

Im Geschäftsfeld UTILITY wurden 2018 keine Verträge mit neuen Kunden abgeschlossen. Charakteristisch für den Sektor ist, dass Vertragsverhandlungen in der Regel lange Zeiträume in Anspruch nehmen und Abschlüsse sehr komplex sind. Sie beinhalten neben der Lieferung von zumeist mehreren Flugzeugen bzw. Airframes in der Regel Entwicklungsdienstleistungen und Vereinbarungen über die Erbringung langfristiger After-Sales-Leistungen. Die ECARYS GmbH ist mit potentiellen Kunden in Verhandlung. Die Zusammenarbeit mit Bestandskunden wird fortgesetzt. Zu diesen gehören unter anderem:

Zu diesen gehören unter anderem:

– die Firma SAFRAN, Frankreich. Von den insgesamt 15 georderten Airframes im Rahmen des gemeinsamen Projektes SDT waren bis Ende 2018 drei geliefert. Hauptsächlich wegen der Beauftragung eines größeren Umfangs von Entwicklungs- und Erprobungsarbeiten seitens des Kunden gab es 2018 Verschiebungen von Lieferterminen und Preiskorrekturen. Die Fortführung der Partnerschaft mit Folgeaufträgen ist geplant. SAFRAN hat eine Studie für ein Nachfolgeprojekt angefragt.

– die Firma CADG Aeronautical Innovations, Singapur. Vertragsgegenstand ist die Entwicklung einer neuen Version des UTILITY-Flugzeugs ES15 sowie dessen gemeinsame Vermarktung in Afrika und Asien. 2018 wurde planmäßig ein Demonstrator an CADG geliefert. Ein zweites Flugzeug, mit der Modellbezeichnung ES16, ist in Fertigung. Flugerprobungen damit sind für das 2. Quartal 2019 vorgesehen.

– Das National Institute of Aeronautics and Space (LAPAN), Indonesien. Die Zusammenarbeit wird 2019 fortgesetzt.

Auf Basis des im Dezember 2017 abgeschlossenen Vertrages zwischen der Stemme AG und den belgischen Unternehmen SONACA und SABENA Aerospace wurden 2018 die nächsten Schritte zur Umsetzung des Projektes SUNRISE eingeleitet. Ziele des von der wallonischen Regionalregierung geförderten Projektes sind die Vermarktung der UTILITY-Flugzeuge ES15 und ES16 für bemannte und unbemannte Überwachungsaufgaben in der Industrie in Europa und Südamerika sowie die Entwicklung einer unbemannten Überwachungsplattform auf Basis der STEMME S12, die ebenfalls im Industriesektor zum Einsatz kommen soll. Das Entwicklungsteam wird 2019 weiter aufgebaut.

Zu den Schwerpunkten im Entwicklungsbetrieb gehörten 2018 umfangreiche Arbeiten für die Projekte SDT (SAFRAN) und CADG. Für die Modellversionen S12 SW und S12 G wurden die Dokumentationen für die Zertifizierung nach EASA-Standard bei der Behörde eingereicht.

Die Vorbereitungen für die CS 23 Vollzertifizierung des Utility-Flugzeugs ES15 auf Basis der 2017 geänderten Zulassungsstandards der EASA wurden 2018 noch nicht wieder aufgenommen. Jedoch arbeiteten wir im Rahmen aktueller Kundenaufträge an der Zulassung einzelner Komponenten nach spezifischen Standards, deren Ergebnisse in die Vollzertifizierung mit einfließen werden.

Im Rahmen von Förderprojekten unter Beteiligung von DLR bzw. EASA und Partnern aus der Wirtschaft sind wir an der Entwicklung neuartiger Verfahren und Materialen für Faserverbundbauweisen beteiligt.

Im Entwicklungsbetrieb waren zum 31. Dezember 2018 39 fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt, 7 mehr als zu Jahresbeginn 2018. Wir gehen von einer weiteren Steigerung 2019 aus. Daneben unterhalten wir stabile Beziehungen zu externen Ingenieurdienstleistern, die bedarfsweise fachliche Unterstützung leisten. Die Stemme AG verfügt damit über die personellen Ressourcen, die Vorhaben zur Entwicklung des Produktportfolios und zur Erbringung auftragsbezogener Dienstleistungen umzusetzen.

2018 wurden insgesamt 11 Flugzeuge an Kunden geliefert, darunter 7 S12, 1 ES15 und 3 Patroller (SDT/SAFRAN). Das Produktionsziel von 13 Stück konnte 2018 nicht realisiert werden. Ursachen lagen hauptsächlich darin, dass die angestrebte Effizienz der Fertigungsprozesse noch nicht erreicht worden ist. Dafür maßgebliche Faktoren waren die begrenzte Kapazität der Produktionsfläche in Strausberg, noch zu hohe Durchlaufzeiten in der Faserverbundfertigung infolge der Verlagerung vom bisherigen polnischen Produzenten zur REMOS AG, Verzögerungen bei der Einführung eines neuen ERP-Systems und schwierigere äußere Bedingungen für die Akquise von Fachpersonal.

Im Segment Service und Ersatzteile haben wir einschließlich der über ECARYS abgerechneten Erlöse einen Umsatz von T€ 684 erzielt, der unter Plan lag. Für Reparatur und Wartung unserer Flugzeuge werden wir von 18 Servicecentern weltweit unterstützt.

In der Stemme AG waren 2018 durchschnittlich 102 Mitarbeiter beschäftigt, 42 % davon mit einem gehobenen Abschluss. Drei Leichtflugzeugbauer wurden ausgebildet.

Im Berichtsjahr wurden hauptsächlich die Bereiche Entwicklung und Fertigung durch zusätzliche Fachkräfte ergänzt. Neben den fest angestellten Mitarbeitern wurde das Unternehmen punktuell durch Zeitarbeitskräfte und freiberufliche Dienstleister unterstützt. Es hat sich noch stärker abgezeichnet, dass durch die hohe Beschäftigungsrate in der Wirtschaft die Akquise von gut qualifizierten und erfahrenen Mitarbeitern mit stetig steigendem Aufwand verbunden ist, der größere zeitliche und finanzielle Ressourcen beansprucht. Diese Entwicklung wird auch in den Folgejahren anhalten.

Um die Fertigungskapazität in Strausberg an den aktuellen und künftigen Bedarf anzupassen und der wachsenden Zahl an Mitarbeitern in allen Unternehmensbereichen geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung stellen zu können, ist es dringender denn je, mit dem Neubau des Firmensitzes durch die Beteiligungsgesellschaft STEMME Aircraft Terminal GmbH & Co. KG beginnen zu können. Aufgrund von Faktoren, die die STEMME Aircraft Terminal GmbH & Co. KG nicht beeinflussen konnte, ist der im September 2017 bei der zuständigen Behörde eingereichte Bauantrag erst am 11.04.2019 genehmigt worden. Die Genehmigung für den Bau der Zuwegung zum Gelände, die Voraussetzung für den Betrieb des Unternehmens am neuen Standort ist, erging an die Stadt Strausberg im Juni 2019. Die entstandenen Verzögerungen in der Investitions- und Planungsphase erweisen sich inzwischen als kritisch für das zwingend erforderliche Wachstum des Unternehmens, das am Standort Strausberg zu einem der größten regionalen Arbeitgeber gehört.

2. Darstellung der Lage

Ertragslage

Das Ergebnis der Stemme AG lag 2018 bei T€ – 5.831,6 (Vorjahr T€ – 6.965,8). Der EBITDA betrug zum Jahresende T€ 3.869,4 (Vorjahr T€ – 3.544,0). Der Umsatz ist von T€ 6.128,4 im Jahr 2017 auf T€ 5.391,0 gesunken. Aufgrund der deutlich gestiegenen Bestandsveränderungen ist die Gesamtleistung auf T€ 10.212,8 (Vorjahr T€ 8.537,6) gestiegen. Der Anteil der Umsätze aus Verkauf von Flugzeugen und Ausrüstungen betrug T€ 3.409,8 (Vorjahr T€ 2.860,1). Unter Plan lag die Produktion der Flugzeuge.

Im Jahr 2018 wurde das Ergebnis noch durch erhöhte Aufwendungen bei der Herstellung der S12 und beim Produktionsanlauf der Faserverbundfertigung in Pasewalk beeinflusst. Durch Maßnahmen zur langfristigen Verbesserung der Effizienz der Fertigungsprozesse, unter anderem in der Arbeitsvorbereitung und der Konstruktion/Dokumentation, wurden weitere Kosten verursacht.

Die anderen aktivierten Eigenleistungen für Investitionen zur Umsetzung von konstruktiven, fertigungstechnischen und lieferantenseitigen Maßnahmen zur Erfüllung der Produkt- und Herstellungskostenziele der Modelle S12 und ES15/ES16 lagen 2018 im Einzelnen bei T€ 792,1 für die Entwicklung S12 und T€ 408,3 für die Herstellung von Formen und Vorrichtungen.

Das Ergebnis ist im Jahr 2018 durch die Abschreibung auf Forderungen von T€ 703,1 stark beeinflusst.

Die Inanspruchnahme von Gesellschafterdarlehen führte zu einem im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Zinsaufwand von T€ 485,6, da die Stemme AG mit einzelnen Gesellschaftern Zinsanpassungen erreichen konnte.

Vermögens- und Finanzlage

Die Vermögensstruktur (Verhältnis Anlagevermögen zu Umlaufvermögen) beträgt 3,1. Die Anlagenintensität (Verhältnis von Anlagevermögen zu Gesamtvermögen) stellt sich mit einem Wert von 76 % dar.

Das Eigenkapital (nominal mit Rücklagen) abzüglich Verlustvorträgen betrug zum 31. Dezember 2018 T€ 1.560,9 (Vorjahr T€ 7.392,5). Die Gesellschaft ist damit mit einem Anteil von Eigenkapital in Höhe von zirka 3,5 % (Vorjahr 19,0 %) der Bilanzsumme ausgestattet. Außerdem haben zwei Gesellschafter hinsichtlich ihrer Darlehen und Zinsforderungen von T€ 31.772 mit der Stemme AG Rangrücktrittsvereinbarungen geschlossen.

Die Finanzlage wurde 2018 durch die Gewährung weiterer Gesellschafterdarlehen gestützt. Damit konnten die Finanzierung des Wachstumsprogramms und des Umlaufvermögens sichergestellt werden.

Die Gesellschaft verfügt über einen Avalrahmen in Höhe von T€ 577,0.

3. Risikobericht

Die Gesellschaft beobachtet ständig die als wesentlich eingestuften Risiken.

Gewährleistungsrisiken: In Entwicklung, Produktion und Service beugen wir Risiken mit einem Qualitätsmanagementsystem sowie mit Regularien des Luftfahrtbundesamtes und der EASA für den Entwicklungs-, Herstellungs- und Instandhaltungsbetrieb vor. Darüber hinaus verfügen wir über eine Produkthaftpflichtversicherung.

Forderungsausfallrisiken: Von unseren Kunden fordern wir entsprechend dem Stand der Auftragsrealisierung Abschlagszahlungen ein.

Finanzielle Risiken/Liquiditätsrisiken: Wir erstellen regelmäßig Liquiditätsplanungen, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten.

Marktrisiken: Schwer kalkulierbare Entwicklungen auf internationalen Märkten können auch die Nachfrage im Bereich General Aviation negativ beeinflussen.

Währungsrisiken: Die Entwicklung des US-Dollars im Verhältnis zum Euro stellt ein Risiko dar. Wir arbeiten mit der Hausbank an einem Konzept für die Währungsabsicherung.

Risiken Beschaffungsmarkt: Die Fremdfertigungsquote beträgt etwa 48 %. Die Geschäftsbeziehungen zu den wesentlichen Zulieferern gestalten sich stabil. Auch 2018 waren noch Zusatzaufwendungen notwendig, die aus Qualitätsproblemen unserer Zulieferer resultieren. Destabilisierende Einflüsse auf globale Märkte können zu negativen Auswirkungen auf die Beschaffung von Zulieferteilen, zum Beispiel zu Engpässen bzw. Preiserhöhungen, führen.

Kapazitätsrisiken: Um den steigenden Auftragseingang für die Bereiche Herstellung, Service und Entwicklung mit akzeptablen Lieferzeiten bewältigen zu können, ist die Vergrößerung und Standortkonzentration unserer Gewerbe- und Büroflächen zwingend erforderlich.

Personalrisiken: Viele Positionen/Aufgaben beinhalten eine hohe Spezialisierung und sind unserer Firmengröße entsprechend nur einfach besetzt. Ein Abgang solcher Spezialisten erfordert in der Regel aufwändige Ersatzmaßnahmen. Die Akquise von Fachkräften im ingenieurtechnischen und gewerblichen Bereich erweist sich wegen der sehr guten Beschäftigungsquote als immer schwieriger und erfordert einen hohen Zeit- und Kostenaufwand.

4. PROGNOSEBERICHT, CHANCEN

Im Geschäftsfeld SPORT/PRIVATE rechnen wir 2019 mit einer im Vergleich zum Vorjahr stabilen Zahl an neuen Aufträgen für die aktuellen Modellversionen der STEMME S12. Die S12-G mit Garmin Glascockpit wird Einschätzungen zufolge wieder den größten Anteil ausmachen. Die mit hoher Priorität versehene Reduzierung von Lieferzeiten für Flugzeuge kann sich positiv auf die Höhe der Verkäufe auswirken. Die USA wird erneut Hauptabsatzmarkt sein.

Im UTILITY-Geschäft werden wir weiter auf langfristige Partnerschaften mit Schlüsselkunden in Kombination mit Aufträgen für Produktentwicklung und zum Ausbau unserer internationalen Marktpräsenz setzen. Die Lieferung von Airframes für das Projekt SDT wird planmäßig fortgeführt. Die Fertigung des Modells ES15 und die Entwicklung der ES16 werden wir weiterführen. 2019 sollen die Arbeiten für die CS 23 Vollzertifizierung der ES15 fortgesetzt werden. Die STEMME S12 als Plattform für Utility-Flugzeuge wird für Kunden ebenfalls zunehmend interessant.

2019 wird der Aufbau eines Systems für Integrated Logistic Support für das Projekt SDT (SAFRAN) von hoher Priorität sein, das für alle 15 beauftragten Flugzeuge eine optimierte vorausschauende Planung für Service-Aktivitäten und schnellste Ersatzteilverfügbarkeit ermöglichen wird. Das System soll später auf alle Kunden übertragen werden und kann damit die Effizienz von Servicedienstleistungen erheblich verbessern.

Die Implementierung des neuen ERP-Systems werden wir in diesem Jahr abschließen.

Die Schaffung zusätzlicher Stellen ist punktuell in den Bereichen Entwicklung, Fertigung sowie Service und Instandhaltung vorgesehen. Die Ausbildung von Leichtflugzeugbauern wird fortgesetzt. Angebote zur Mitarbeiterbindung und Erhöhung der Attraktivität der Stemme AG als Arbeitgeber werden ausgebaut.

Trotz der guten Auftragslage wird das Ergebnis für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 noch negativ ausfallen.

Wir sind auch 2019 noch auf die Akquise von Eigenkapital oder Fremdkapital angewiesen, um die Finanzierung der Unternehmenstätigkeit sicherzustellen. Erreicht werden soll dies mit der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen sowie der Durchführung von Barkapitalerhöhungen, über die die Hauptversammlung 2019 beschließen soll. Zwei Aktionäre haben erklärt, die in der aktuellen Planung 2019-2020 entsprechend ausgewiesenen Beträge zur Sicherstellung der Liquidität bei Bedarf als Gesellschafterdarlehen, gegebenenfalls auch als Bareinlage zur Verfügung zu stellen.

Zur Umsetzung des geplanten Unternehmenswachstums ist die Errichtung des neuen Firmengebäudes durch die Beteiligungsgesellschaft SAT Stemme Aircraft Terminal GmbH & Co. KG von größter Bedeutung.

 

Strausberg, 12. Juli 2019

Paul Masschelein

Vorstand

Bilanz zum 31.12.2018

Stemme AG

AKTIVA

31.12.2018 31.12.2017
A. Anlagevermögen 33.851.418,56 33.331.554,08
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 21.018.244,67 20.617.268,85
II. Sachanlagen 10.501.149,69 10.434.566,74
III. Finanzanlagen 2.332.024,20 2.279.749,20
B. Umlaufvermögen 10.581.607,69 5.547.700,23
I. Vorräte 7.280.763,00 2.861.384,64
II. Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 2.876.839,99 2.457.332,76
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 424.004,70 228.982,83
D. Rechnungsabgrenzungsposten 26.373,15 21.948,05
SUMME AKTIVA 44.459.399,40 38.901.202,36

PASSIVA

31.12.2018 31.12.2017
A. Eigenkapital 1.560.932,50 7.392.517,13
I. Grundkapital 2.472.977,28 2.472.977,28
II. Kapitalrücklage 32.388.930,16 32.388.930,16
III. Gewinn-/Verlustvortrag -27.469.390,31 -20.503.619,06
IV. Jahresfehlbetrag/-überschuss -5.831.584,63 -6.965.517,13
B. Sonderposten 819.828,18 828.579,98
C. Rückstellungen 609.350,70 788.663,40
D. Verbindlichkeiten 41.469.288,02 29.891.441,85
SUMME PASSIVA 44.459.399,40 38.901.202,36

Gewinn- und Verlustrechnung 01.01.2018-31.12.2018

Stemme AG

2018 2017
1. Umsatzerlöse 5.391.046,60 6.128.446,98
2. Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 3.621.280,63 268.752,36
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 1.200.447,13 2.140.322,60
4. Sonstige betriebliche Erträge 263.197,32 70.041,41
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -3.482.484,48 -2.400.230,63
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -3.650.317,59 -7.132.802,07 -2.788.307,44
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -4.070.771,63 -3.655.373,20
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -743.869,99 -4.814.641,62 -657.001,71
7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -820.217,78 -1.724.073,80
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten -703.054,06 -1.523.271,84 -317.758,06
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.396.307,02 -2.643.607,59
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 46.713,85 199.613,43
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen – 485.561,69 – 1.585.446,35
11. Ergebnis nach Steuern -5.829.898,71 -6.964.622,00
12. Sonstige Steuern -1.685,92 -1.149,25
13. Jahresfehlbetrag -5.831.584,63 -6.965.771,25

Anhang 2018

A. Allgemeine Angaben

Die Stemme AG hat ihren Sitz in Strausberg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt/Oder unter HRB 8698.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) für mittelgroße Kapitalgesellschaften in Euro aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Stemme AG ist durch Anwachsung des Vermögens der Stemme GmbH & Co. KG auf die Stemme Verwaltungsgesellschaft mbH und deren Umwandlung in eine Aktiengesellschaft im Jahr 2001 entstanden. Die Gesellschaft wurde mit einem Grundkapital von € 51.129,19, das in 50.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt war, gegründet. Durch Kapitalerhöhungen wurde das Grundkapital von € 2.472.977,28 bestehend aus 2.418.362 Stückaktien hergestellt. Die Agios aus den Kapitalerhöhungen wurden in eine Kapitalrücklage in Höhe von € 32.388.930,15 eingestellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Das Anlagevermögen wird zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibung bilanziert.

Der im Jahr 2001 durch Sacheinlage entstandene Geschäfts- und Firmenwert, die selbst geschaffenen und erworbene immaterielle Vermögensgegenstände „Entwicklung Plattform TSA“ sowie die „Formen und Vorrichtungen TSA“ werden leistungsabhängig abgeschrieben. Diese leistungsabhängigen Abschreibungen erfolgen nach der Änderung des Abschreibungsplans im Geschäftsjahr 2012 im Verhältnis von geplanten Produktionsstückzahlen der neuen Produktfamilie (400 Stück) in den nächsten ca. 20 Jahren. Im Berichtsjahr waren planmäßige leistungsabhängige Abschreibungen für vier (Vorjahr: kein) Flugzeuge der neuen Produktfamilie zu berücksichtigen.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden weitere selbst geschaffene Entwicklungsleistungen für den Flugzeugtyp S12 aktiviert. Die Abschreibung S12 erfolgt leistungsabhängig über die geplante Produktionsstückzahl von 200 Flugzeugen S12 und die Abschreibung S15 über 400 Flugzeuge.

Mit Einführung der Regelungen des BilMoG im Jahr 2010 hat die Stemme AG bis 2012 im Zusammenhang mit immateriellen Vermögensgegenständen erbrachte Leistungen in Höhe von T€ 5.698.708,74 unter der Position „selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte“ aktiviert, die der Ausschüttungsbegrenzung gem. § 268 Abs. 8 HGB unterliegen.

Für Investitionen im Anlagevermögen bis 2009 gewährte GA-Zuschüsse werden nicht direkt von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt, sondern als Sonderposten für Investitionszuschüsse passiviert, der entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Investitionen ertragswirksam aufgelöst wird.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Wiederbeschaffungspreisen zum Bilanzstichtag bewertet (Niederstwertprinzip). In den Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse und Leistungen werden neben den direkt zurechenbaren Material- und Lohnkosten angemessene Teile der Gemeinkosten einbezogen. Die Waren sind zu den Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert, abzüglich angemessener Wertberichtigungen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bemessen und beinhalten insbesondere drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, Prozessrisiken, Personalkosten und Gewährleistungen.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Der Anlagespiegel, ist als Anlage zum Anhang beigefügt.

Die Gesellschaft hatte zum 31.12.2018 folgende Anteile an verbundenen Unternehmen:

Unternehmen Beteiligungsquote Eigenkapital Ergebnis 2018
%
ECARYS GmbH 100 -537.144,58 € -188.514,30 €
Stemme USA Inc. 70 -2.519.508,89 USD -406.335,49
USD
REMOS AG 100 -3.904.118,40 € -579.043,08 €
Stemme Belgien 85 61.500,00 € lag noch nicht vor

Mit Kaufvertrag vom 23.03.2017 erwarb die Stemme AG 100% der Aktien an der REMOS AG.

Die Stemme AG hält seit dem 28.12.2010 Anteile an einem Unternehmen, mit dem ein Beteiligungsverhältnis besteht. Dabei handelt es sich um 14% (Vj. 14%) der Anteile an der Stemme Aircraft Terminal GmbH & Co. KG mit einer Kommanditeinlage von € 84.000, die in 2011 erbracht wurde. Aus Vorsichtsgründen wurde die Beteiligung der Stemme AG an der SAT in Höhe von 50% der Anschaffungskosten abgeschrieben.

Die Stemme AG hat zur Beseitigung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages mit der ECARYS GmbH eine Rangrücktrittsvereinbarung in Höhe von T€ 537,1 und mit der REMOS AG in Höhe von T€ 3.904,1 geschlossen.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen einen Gesellschafter von 74 T€ enthalten.

In den liquiden Mitteln sind T€ 52,7 (VJ T€ 102,8) enthalten, die auf Festgeldkonten angelegt sind und als Sicherheit für Herauslegung von Bürgschaftsgarantien dienen.

Das Grundkapital von € 2.472.977,28 ist eingeteilt in 2.418.362 Stückaktien.

Die Stemme AG verfügt per 31.12.2018 über folgendes genehmigtes Kapital:

Genehmigtes Kapital davon gezeichnet Verbleiben
Bis 31.12.2021
KapErh. Sacheinlage € 1.236.488,64 € 0,00 € 1.236.488,64

Im Verbindlichkeitsspiegel wurden Restlaufzeiten angesetzt, die den gegenwärtigen Verhandlungsstand berücksichtigen (Vorjahreszahlen in Klammern):

Verbindlichkeiten Gesamt innerhalb
1 Jahres
innerhalb
2 – 5 Jahre
länger
als 5 Jahre
gegenüber Kreditinstituten 229.113,34 219.644,17 9.469,17 0,00
(526.565,22) ((302.129,20) (224.436,20) (0,00)
erhaltene Anzahlungen 882.677,76 882.677,76 0,00 0,00
(993.152,56) (993.152,56) (0,00) (0,00)
aus Lieferung und Leistungen 2.302.422,37 2.302.422,37 0,00 0,00
(2.051.588,77) (2.051.588,77) (0,00) (0,00)
gegenüber verbundenen Unternehmen 2.317.779,51 2.317779,51 0,00 0,00
(0,00) (0,00) (0,00) (0,00)
gegenüber Gesellschaftern 34.257.640,37 0,00 0,00 34.257.640,37
(24.936.102,78.) (0,00 (0,00) (24.936.102,78)
sonstige 1.479.654,67 305.188,92 0,00 1.174.465,75
(1.384.032,52) (289.566,77) (0,00) (1.094.465,75)
Gesamt 41.469.288″02 6.027.712,73 9.469,17 35.432.106,12
(29.891.441,85) (3.544.437,30) (224.436,20) (26.030.568,53)

Für die Gesellschafterdarlehen einschließlich der bis zum 31.12.2018 aufgelaufenen Zinsen und die in den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Darlehen einschließlich Zinsen von T€ 1.174 wurde eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren angenommen, da die Darlehensverträge zumeist eine unbegrenzte Laufzeit sowie eine Option zur Einbringung gegen Aktien vorsehen. Außerdem bestehen für Gesellschafterdarlehen in Höhe von T€ 31.772 Rangrücktrittsvereinbarungen zwischen der Stemme AG und den Darlehensgebern.

Von den „Sonstigen Verbindlichkeiten“ entfallen auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit T€ 0,0 (Vorjahr T€ 0,0).

Die Stemme AG hat auf die mögliche Aktivierung latenter Steuern, die insbesondere aus bestehenden steuerlichen Verlustverträgen resultieren, verzichtet.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten, betreffen die Abschreibung einer Forderung gegen die Tochtergesellschaft Stemme USA Inc. und ECARYS GmbH.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine außergewöhnlichen Aufwendungen enthalten.

In den Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Zinserträge in Höhe von T€ 44 (Vj. 194 T€) aus verbundenen Unternehmen.

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsen an Gesellschafter von T€ 372 (Vj. T€ 1.445) enthalten.

E. Sonstige Angaben

1. Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Die Stemme AG geht trotz des Jahresfehlbetrages für 2018 von T€ 5.831,6 und dem weitgehenden Verlust des Eigenkapitals zum 31.12.2018 von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Die aktuelle Unternehmensplanung sieht bei für 2019 und 2020 geplanten Jahresfehlbeträgen Darlehensgewährungen bzw. Bareinlagen von Gesellschaftern in dem zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit notwendigem Umfang vor. Zusagen zur Gewährung dieser Gesellschafterdarlehen oder Bareinlagen liegen dem Vorstand vor.

2. Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag von € 5.831.584,63 ist zusammen mit dem bisherigen Verlustvortrag von € 27.469.390,31 auf neue Rechnung vorzutragen.

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:

Die finanziellen Auswirkungen stellen sich wie folgt dar:

Zum 31. Dezember 2018 bestehen Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von T€ 26,4 (Vj. T€ 54,1). Gegenstand der Leasingverträge sind hauptsächlich Fahrzeuge sowie Büroausstattung.

4. Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt.

5. Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 102 Mitarbeiter (Vorjahr 94).

6. Organe

Herr Paul Masschelein ist seit 06.11.2012 zum Vorstand der Stemme AG bestellt.

Zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates waren bestellt

Herr Dr. Werner Holzmayer, Deutschland – Vorsitzender – bis 30.06.2019

Herr Klaus-Harald Fischer, Deutschland, – stellv. Vorsitzender – bis 15.06.2018

Herr Oliver de Spoelberch, Belgien – stellv. Vorsitzender seit 06.12.2018 –

Herr Miguel Leitmann, Portugal, seit 15.06.2018

Die Stemme AG hat am 26.06..2019 beim Amtsgericht Frankfurt/Oder beantragt, Herrn Richard Senger bis zur Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats auf der nächsten Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrats gerichtlich zu bestellen.

Auf die Angabe der Vorstandsbezüge wurde gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Die Bezüge des Aufsichtsrates betrugen in 2018 € 50.000,00.

 

Strausberg, 12.07.2019

Paul Masschelein

Vorstand der Stemme AG, Strausberg

Bericht des Aufsichtsrats

über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts und des Gewinnverwendungsvorschlages für das Geschäftsjahr vom 1. Januar zum 31. Dezember 2018 gem. § 171 Abs. 2 AktG

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in seinen Sitzungen, die im Berichtszeitraum fünf Mal stattfanden, über die Lage der Gesellschaft und der Tochterunternehmen sowie über alle wesentlichen Geschäftsentwicklungen der Gesellschaft ausführlich schriftlich und mündlich unterrichtet. Die Berichte des Vorstandes wurden eingehend in den Sitzungen des Aufsichtsrates behandelt. Vorstand und Aufsichtsrat haben die Entwicklung der Gesellschaft und der Töchter laufend gemeinsam erörtert.

Herr Dr. Werner Holzmayer und Herr Olivier de Spoelberch gehörten dem Aufsichtsrat während des gesamten Geschäftsjahres an. Herr Klaus-Harald Fischer schied mit Wirkung zum 15.06.2018 aus dem Aufsichtsrat aus. An seiner Stelle wurde Herr Miguel Leitmann mit Wirkung ab gleichem Datum für den Rest der Amtszeit des Aufsichtsrates zum neuen Mitglied gewählt.

Gegenstand der Beratungen waren im Berichtszeitraum insbesondere

– die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft mit den Schwerpunkten Ertrags- und Liquiditätsentwicklung, Finanzierung der Gesellschaft und Businessplanung bis 2020 insbesondere durch weitere Gesellschafterdarlehen

– Gründung der Tochtergesellschaft Stemme Belgium NV

– Verbesserung des Unternehmenscontrollings

– Personalentwicklung und Personalstrukturen in der Stemme AG und den Tochtergesellschaften

– Optimierung der Herstellungsprozesse in Strausberg und Pasewalk

– Vertriebsorganisation und Vertriebsstrategie, Vertrieb in den USA, Schwerpunkt-verhandlungen

– Produktentwicklungen gemäß Road Map, insbesondere der S12 und der ES15/ES16, sowie kundenbezogene Entwicklungsleistungen

– Zulassungs- und Zertifizierungsprozesse durch Luftfahrtbehörden

– Neubau des Firmensitzes Strausberg durch die SAT GmbH & Co. KG.

Außerhalb von Sitzungen standen die Aufsichtsratsmitglieder zu einzelnen Sachfragen sowohl telefonisch als auch persönlich in engem Kontakt zum Vorstand.

Der Vorstand hat den Jahresabschluss zum 31.12.2018 und den Lagebericht nach HGB aufgestellt.

Die Hanseatische Prüfungs- und Beratungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vertreten durch Herrn Dietmar Hölscher, hat als Abschlussprüfer der Stemme AG und der Tochterunternehmen für das zum 31.12.2018 endende Geschäftsjahr den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts der Gesellschaft sowie der Jahresabschlüsse der Tochterunterunternehmen geprüft. Der Abschlussprüfer hat keine Einwände erhoben und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurde jedem Aufsichtsratsmitglied ausgehändigt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht für das zum 31.12.2018 endende Geschäftsjahr in seinen Beratungen am 28.03., 15.04., und 17.07.2019 eingehend geprüft. An der Beratung des Aufsichtsrates am 29.03.2019 hat der für das Geschäftsjahr 2018 gewählte Abschlussprüfer der Gesellschaft teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet.

Aufgrund der Prüfungen des Abschlussprüfers und eigener Prüfungen stimmt der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zu. Dabei geht der Aufsichtsrat davon aus, dass die gemäß der aktualisierten Budgetplanung der Gesellschaft erforderlichen Gesellschafterdarlehen bzw. Bareinlagen durch zwei Aktionäre, die zugleich Mitglieder des Aufsichtsrates sind, zur Verfügung gestellt werden und die für die angenommene positive Fortführungsprognose erforderliche Durchfinanzierung der Gesellschaft für das laufende und das kommende Geschäftsjahr gegeben ist.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2018 keine Einwendungen. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss für das vom 01.01. bis 31.12.2018 dauernde Geschäftsjahr wurde am 17.07.2019 gebilligt und ist damit festgestellt.

 

Strausberg, 17.07.2019

Richard Senger

Olivier de Spoelberch

Miguel Leitmann

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Stemme AG, Strausberg – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stemme AG, Strausberg für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben im Anhang unter Gliederungspunkt E.1. Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie die Angaben im Lagebericht unter Gliederungspunkt 4. Prognosebericht, Chancen, hin, in denen der Vorstand darstellt, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit von der Gewährung von Gesellschafterdarlehen oder Bareinlagen abhängt, diese aber von Gesellschaftern auf Basis der vorliegenden Unternehmensplanung 2019 bis 2020 zugesagt sind. Wie in Anhang unter Gliederungspunkt E.1. und Lagebericht unter Gliederungspunkt 4. dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322. Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Berlin, 15. Juli 2019

Hanseatische Prüfungs- und
Beratungsgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Eberhard Krutzsch

Wirtschaftsprüfer

Dietmar Hölscher

Wirtschaftsprüfer

 

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