Drastisch, aber wenn sie die unten angeführte Bilanz genau lesen, dann dürften Sie unsere Einschätzung „in Ordnung“ finden. Wer will da bitte noch Geld investieren?
Stemme AG
Strausberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
LAGEBERICHT DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020
1. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS UND GESCHÄFTSVERLAUF
Die Stemme AG ist Hersteller von einmotorigen high end Flugzeugen für nationale und internationale private und gewerbliche Kunden und als EASA-zertifizierter Entwicklungsbetrieb (EASA.21J.250), Herstellungsbetrieb (DE.21G.0068) und Instandhaltungsbetrieb (DE.CAO.0079) zugelassen. Die in Strausberg ansässige Stemme AG ist beim Registergericht Frankfurt (Oder) unter der Registernummer HRB 8698 registriert.
Die Stemme AG hält Beteiligungen an folgenden Unternehmen (folgend Stemme Gruppe):
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ECARYS GmbH, Strausberg, zu 100 %. Die ECARYS GmbH ist zuständig für die Vermarktung von Flugzeugen und reinen ,Airframes‘ für die Fernerkundung, den kommerziellen und den wissenschaftlichen Einsatz. |
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Stemme Production GmbH (vormals Remos AG), Pasewalk, zu 100 %. Die Gesellschaft ist als Hersteller von Faserverbundbauteilen der wichtigste Zulieferer für die Stemme AG. |
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STEMME USA INC, West Columbia, USA, zu 90 %. Das Unternehmen dient der Stemme AG als reine Vertriebsorganisation für den nordamerikanischen Markt. |
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SAT GmbH & Co. KG, Strausberg, zu 10 %. Das Unternehmen wurde gegründet, um den Bau eines neuen Firmengebäudes für die Stemme AG zu finanzieren und abschließend zu verwalten. Derzeit befindet sich die Gesellschaft in der Liquidation, da ein Neubau am Standort nicht mehr in die strategische Ausrichtung der Stemme AG passt. |
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Stemme Belgium N.V., Suarlée-Namur, Belgien, zu 85 %. Die weiteren 15 % werden von der o.a. ECARYS GmbH gehalten. Das Unternehmen arbeitet mit dem belgischen Unternehmen SONACA im Rahmen eines gemeinsamen Joint Ventures zusammen, der Stratos Solutions N.V.; der Anteil der Stemme Belgium N.V. beträgt dabei 90%. |
Folgend auf das sehr bewegende und ungewöhnliche Geschäftsjahr 2019, stand zu Beginn des Jahres 2020 die Fortführung des Investigationsprozesses und, so denn machbar, die Einstellung bzw. Korrektur der täglich spürbaren Problemfelder aus den Vorjahren 2012-2019 im Fokus der Aktivitäten. Gerade zu Beginn des Fiskaljahres war es dem neuen Management auferlegt, die Auswirkungen der vielen realen kaufmännischen, wirtschaftlichen und vertragsrechtlichen Fehlentscheidungen der Vergangenheit einzugrenzen und möglichst kostenneutral zu beheben. Dieses unter der gleichzeitig stattfindenden Notwendigkeit, den Tagesbetrieb, also die Produktion und damit den Abbau des langjährig überfälligen Auftragsbestandes zu gewährleisten. Hinzu kamen einige sehr Kosten lastige Sonderprojekte im Entwicklungsbetrieb aus den Jahren 2017 und 2018, die auf Grund technischer Komplikationen wie auch vertragsrechtlicher Kollisionen neu bewertet werden mussten in Bezug auf entweder eine vollständige Rückabwicklung oder eine kommerziell verlustreiche, eventuell mögliche Realisierung. Dieses Gesamtszenario war nun folgend auch noch verbunden mit einem existentiellem Kostenabbau, vorwiegend im Personalbereich.
Eine eindeutige geschäftsstrategische Ausrichtung der Stemme AG wurde in Folge der oben dargelegten Inhalte und vorhandenen Problemfelder vom Management, dem Aufsichtsrat und den beiden Hauptaktionären und Investoren gemeinsam und bewusst für das Jahr 2020 erneut nicht formuliert. Dafür wurden zu viele Ressourcen zunächst zur Bewältigung der wie vorab beschriebenen Gegenwart benötigt. Lediglich die Vorgabe einer operativ möglichst ausgeglichenen Gewinn- und Verlustrechnung zum Jahresbeginn 2022 wurde als Richtlinie vereinbart; natürlich ohne die Anrechnung von Sondereffekten. Die damit verbundenen Maßnahmen alleine beinhalten überproportionale Kosteneinsparungen in allen Unternehmensbereichen, sowie weitreichende Einschnitte in die Organisations- und Ablaufstruktur.
Dennoch gab es weitere Themenkomplexe, die neben den Prozessoptimierungsbemühungen in der Entwicklung und der Produktion, als wichtige Bausteine zur Verbesserung der Lage der Gesellschaften innerhalb der Stemme Gruppe als ein Ganzes erachtet wurden und entsprechend zur Umsetzung gelangten, bzw. mit deren Umsetzung in 2020 begonnen wurde:
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Einführung eines neuen Finanzsystem DATEV mit Beginn 2020, unter Hinzunahme einer bis dato nicht vorhandenen und somit neu aufgesetzten Kostenstellen- und Kostenträgerstruktur. |
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Erarbeitung und Implementierung eines neuen Warenwirtschaftssystems WWS auf Basis SAGE 100, sowie die Konsolidierung der bestehenden und bislang örtlich weit gestreuten Lagerstruktur. Damit einhergehend die geplante schrittweise Ablösung des vorhandenen Materialwirtschaftssystems und die Neuorganisation der Personalstruktur in diesem Bereich. |
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Beginn des Zertifizierungsprozesses bei der Stemme Production GmbH zur Erlangung der luftfahrtrechtlichen Zulassung als Herstellbetrieb. Damit einhergehend stand eine signifikante Verlagerungen von Teilprozessen und Mitarbeitern zwischen den beiden Standorten Strausberg und Pasewalk. |
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Neustrukturierung der Stemme USA Inc. durch Austausch des CEO und seiner gesamten Administration (zzgl. externer Berater). Neubesetzung durch einen erfahrenen Vertriebsleiter mit der Aufgabe, das Vertrauen der Kundenbasis in den USA zurückzugewinnen, zu festigen und den Vertrieb- und Servicebereich weiter auszubauen. |
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Im Segment SPORT/PRIVATE galt es auch in 2020, den Markt umfassend zu bedienen. Hier lag der Fokus, wie auch in 2019, auf der Vermarktung des Modells STEMME S12G mit neuem Garmin Glascockpit und S12 SW mit verkürztem Flügel. Ein wichtiger Faktor zur erfolgreichen Umsetzung des Vertriebes lag und liegt im Ansatz eindeutig auf dem schnelleren Abbau des vorhandenen Auftragsbestandes, um durch dann wesentlich kürzere Lieferzeiten potentielle Käufer wieder für die Marke Stemme zu begeistern. Erst danach können auch notwendige preisliche Anpassungen argumentativ durchgesetzt werden. |
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Ein weiterer Schwerpunkt war die Neustrukturierung der Wartungs- und Serviceabteilung. Zu lange Wartezeiten sowie nicht ausreichend vorhandene Ersatzteile, haben über viele Jahre hinweg Bestandskunden verärgert und potentielle Neukunden abgeschreckt. Hier sind in 2020 erste gute Ansätze zur Behebung dieser Umständen erarbeitet worden. |
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Neuverkäufe für das Standardmodell STEMME S12 mit höheren Preisen, wurden durch das neue Management in den USA im Spätsommer 2020 erzielt. Hier zeigen sich die ersten positiven Entwicklungen, die auf Basis eines neuen Vertrauens und verbesserter Lieferzeiten platziert werden konnten. |
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Weiterhin war es auch in 2020 ein essentielles Muss, den Großauftrag des Kunden SAFRAN im Rahmen der besprochenen zeitlichen Vorgaben abzuwickeln. Die Fortführung der strategischen Partnerschaft mit einem erheblichen und für Stemme essentiellen Potential an Folgeaufträgen, ist für den Spätsommer 2021 geplant. Bis dahin müssen alle Fluggeräte aus dem Erstauftrag vollständig ausgeliefert worden sein. |
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Weitere Verträge wurden im Geschäftsfeld UTILITY in 2020 bewusst nicht abgeschlossen. Die Fokussierung lag eindeutig auf dem vorbenannten Kunden SAFRAN, dem Abbau bzw. der Einstellung weiterer ungewisser und kostenintensiver Projekte in der Prototypenentwicklung und die möglichst in 2020 noch final umzusetzenden Altprojekte LAPAN und CADG; beide wurden über viele Jahre hinweg nicht im Kontext der vertraglichen Vereinbarungen rechtzeitig gebaut und entsprechend geliefert. |
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Für die Tochtergesellschaft Stemme Belgien N.V. wurde in Parallelität zu den vorbenannten Themenkomplexen im Rahmen des potentiellen kommerziellen Projekts FLUXYS, im Frühjahr und Sommer 2020 ein eigens dafür teilweise neu entwickeltes Fluggerät auf Basis einer Bestandsmaschine ES15 gebaut und ausgeliefert. Das Fluggerät konnte im Anschluss im Frühherbst erfolgreich seine ersten Probeflüge ableisten. |
Eine Jahresschau über 2020 lässt sich sicher nicht ohne eine vertiefende Betrachtung der im Februar/März 2020 beginnenden CORONA Krise beschreiben. In vielerlei Hinsicht hat sie natürlich auch den Ablauf im Tagesgeschäft bei der Stemme AG und ihren Tochtergesellschaften betroffen. Hier jedoch darf man resümieren, dass es keinen bedeutsamen gesundheitlichen Einbrüche bei der Stemme AG gegeben hat. Man ist während des gesamten Jahres 2020 an beiden deutschen Standorten überwiegend verschont geblieben von größeren Ausfällen innerhalb der Belegschaft. Quarantänesituationen wie auch ernste Fälle von Erkrankungen blieben weitestgehend aus bzw. traten nur vereinzelt auf. Lediglich die durch die Bundes- wie auch Landesregierungen aufgelegten Reisebeschränkungen und teilweise durch viele Krankheitsausfälle betroffene wichtige Lieferanten, haben im Frühsommer bis ca. Frühherbst zu einer Verlangsamung der Produktion geführt, Erst im Wintermonat Dezember kam es dann doch noch zu einer etwas größeren Quarantänesituation, diese fiel aber für die Gesamtschau 2020 nicht mehr entscheidend ins Gewicht.
Zusammenfassend wurden ähnlich wie im Vorjahr im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 weniger Flugzeuge verkauft als ursprünglich geplant, ebenso weniger Serviceleistungen realisiert und weniger Flugzeuge gefertigt. Die Ursachen dafür sind zum einen in der vorab beschriebenen Nutzung der vorhandenen Ressourcen und in der damit verbundenen Priorisierung des Managements zu sehen. Weiterhin spielen natürlich die beschriebenen Auswirkungen der CORONA Krise ein Rolle.
In der Stemme AG waren 2020 durchschnittlich 78 Mitarbeiter beschäftigt, Die Tendenz ist zukünftig als weiter fallend anzusehen, Es ist beabsichtigt, die Belegschaft im Jahre 2021 und Folgejahre weiterhin zu reduzieren, sodass die Unternehmung in der Zukunft zunehmend schlanker und kosteneffizienter agieren kann.
2. DARSTELLUNG DER LAGE
ERTRAGSLAGE
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Das operative Ergebnis der Stemme AG lag 2020 bei T€ – 9.625 |
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Das Gesamtergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in 2020 vor Steuern beläuft sich dabei auf T€ – 10.280 |
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Die Umsatzerlöse beliefen sich 2020 auf T€ 4.460 |
Die ausgewiesenen Zahlen beinhalten einige Sondereffekte, welche aus den bereits eingangs erwähnten anstehenden Entscheidungen des Managements heraus resultierten: Zum einen betrafen sie die Rückabwicklung des Projekt CADG mit dem Fluggerät Helix 2; die Kosten hierfür können grob mit ca. 1,1 Millionen EUR angesetzt werden.
Weiterhin wurde die Umsetzung des Projekts LAPAN beschlossen, welches im Jahre 2020 Kosten von ca. 800t€ verursachte ohne einen monetären Gegenwert zu erfahren.
Der Jahresfehlbetrag der Stemme AG im Jahre 2020 beläuft sich nach Steuern auf T€ – 10.281. Der daraus resultierende und nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von T€ – 54.040 führt zunächst zu einer erheblichen bilanziellen Überschuldung der Unternehmung.
VERMÖGENS- UND FINANZLAGE
Auch in bzw. für das Jahr 2020 lassen sich hinsichtlich der Vermögensstruktur, der Anlagenintensität sowie über die Struktur des Eigenkapitals an dieser Stelle keinen bedeutsamen Aussagen treffen. Nach wie vor stehen die signifikanten Überschuldungswerte aus den Vorjahren im Raum, sodass auch in 2020 eine für die Anteilseigner und fremde Dritte verlässliche Finanzsicht immer noch nicht in gebotener Qualität gegeben ist.
Die Unternehmung bedient sich letztlich zur Sicherstellung der Liquidität – wie in den Vorjahren auch – seit Beginn des Jahres 2020 der privaten finanziellen Mittel des Hauptanteilseigners/-aktionärs Oliver de Spoelberch. Dessen finanzielle Unterstützung im Jahre 2020 belief sich auf insgesamt T€ 12.260, sodass sich die Summe aller Darlehen aller Gesellschafter zum 31.12.2020 insgesamt auf T€ 59.528 beläuft.
Wie in den Jahren zuvor, konnte nur durch Rangrücktrittsvereinbarungen ausgesuchter Darlehen in Höhe von nunmehr T€ 59.528 (inklusive Zinsen) zum Bilanzstichtag, die vorab beschriebene Überschuldung für das Jahr 2020 abgewendet werden.
3. RISIKO- UND CHANCEBERICHT
Die Gesellschaft beobachtet ständig die als wesentlich einzuslufenden Risiken:
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Gewährleistungsrisiken: In Entwicklung, Produktion und Service beugen wir Risiken mit einem Qualitätsmanagementsystem sowie mit Regularien des Luftfahrtbundesamtes und der EASA für den Entwicklungs-, Herstellungs- und Instandhaltungsbetrieb vor. Stemme AG steht dabei in ständigem Austausch mit den zuständige Behörden. Ebenso werden entsprechend den gängigen Bestimmungen regelmäßig interne wie teils externe Audits umgesetzt. Darüber hinaus verfügen wir über eine Produkthaftpflichtversicherung. |
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Forderungsausfallrisiken: Von unseren Kunden fordern wir entsprechend dem Stand der Auftragsrealisierung jeweils prozentuale Abschlagszahlungen ein; diese wird im Wesen ohne größere Ausnahmen akzeptiert. Eine laufende Liquiditätsprüfung unserer Kunden ist auf Basis der tatsächlich wenigen bis gar keine Forderungsausfälle auch in 2020 und für 2021 nicht in Planung, |
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Finanzielle Risiken/Liquiditätsrisiken: Wir erstellen monatlich Liquiditätsplanungen, um die Zahlungsfähigkeit rechtzeitig zu sichern. Das Unternehmen besitzt auch in 2020 nur sehr eingeschränkt entsprechende Finanzierungsoptionen. Zuvorderst stehen dabei immer noch mangelnde Umsätze im Produktbereich und im Service. Hingegen konnten die hohen kumulativen Verbindlichkeiten der Vorjahre fast gänzlich abgetragen werden, entsprechend zeigt sich auch unter Einbeziehung der weiteren Kosteneinsparungsmaßnahmen ein stark reduzierter Finanzierungsbedarf für die zweite Jahreshälfte in 2021. |
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Marktrisiken: Auch in 2021 ff, sind gewisse Entwicklungen auf den internationalen Märkten unter Umständen schwer kalkulierbare Faktoren mit negativem Einfluss auf die Nachfrage. Hierbei ist die zunehmende Unsicherheit über Veränderung der Leitzinsen zu nennen, wie auch die weiterhin vorherrschende weltweite CORONA-Pandemie, mit einer großen Ungewissheit in Bezug auf noch weitere Mutationen und deren Auswirkungen. |
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Wettbewerber und Wettbewerb im Markt D und USA: Der Markt im Bereich der Sportsegler der offenen Klasse, also Segelgleitern mit einer Spannbreite über 18 m, hat sich in 2020 nicht wirklich spürbar verändert. Weiterhin existieren mit Eta-Aircraft, Nimbus, Schleicher PZL Bielsko, Pipistrel etc. starke und technisch versierte Anbieter im Markt. Sowohl in Zentraleuropa (Deutschland inbegriffen) als auch im amerikanischen Markt wurden die europäischen Marken immer noch bevorzugt. Wie eingangs erwähnt, konnte Stemme sich vor allem in den USA eine neue Reputation erarbeiten und auf Basis neuen Marktvertrauens auch preislich verbessern; lediglich die langen Lieferzeiten für das produkt selber wie auch Ersatzteile verschrecken nach wie vor potentielle Käufer. |
Der im Vorjahr positiv postulierte Drohnenmarkt zeigt auch in 2020 einen weiteren Aufschwung, jedoch überwiegend im Umfeld der ganz großen Hersteller und zunehmend im Militär nahen Kontext. Hier ist für kleinere, noch nicht etablierte Anbieter kaum Luft, sich in anstehenden (Groß-)Projekten kommerziell sinnvoll durchsetzen zu können, Zu dominant erscheinen die wenigen Konzerne, die hier erhebliche Budgets investieren wollen. Stemme Group hat im Laufe des Jahres 2020 deshalb entschlossen, sich derzeit und in Anbetracht der vielen laufenden Konsolidierungsprozesse nicht mit weiteren großen Hersteller auf neue Ventures bzw. Projekte zu verständigen. |
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Mit dem Bestandskunden SAFRAN existierte auch in 2020 ein verlässlicher Partner, der mit seinen Plänen und Möglichkeiten zu den ganz großen Branchenteilnehmern zählt. Bereits Mitte 2020 wie auch zu Beginn 2021 wurde eine Weiterführung des laufenden Projekts mit entsprechender technischer Weiterentwicklung diskutiert. |
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Währungsrisiken: Die Entwicklung des US-Dollars im Verhältnis zum Euro stellte auch in 2020 stets ein latentes Risiko dar. Bislang wurden noch keine Maßnahmen ergriffen, diese sind aber weiterhin unabdingbar. Gerade die Entwicklung des Verhältnisses des USD zum Euro hat sich gegen Ende 2020 verschärft und beträgt über das Jahr gesehen mehr als 10%. Die Abwertung des Dollars per se ist angesichts des Hauptmarktes im Sportsegment, der USA ein ergebnisrelevanter Faktor. Es müssen entsprechend Kurssicherungsmaßnahmen eingeleitet werden. |
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Risiken Beschaffungsmarkt: Die Fremdfertigungsquote bewegte sich 2020 im Rahmen von etwas über 35%. Die Geschäftsbeziehungen zu den Hauptzulieferern darf nach wie vor als stabil bezeichnet werden. Auch im Jahre 2020 waren fallweise Zusatzaufwendungen notwendig, die zum Teil aus Qualitätsproblemen wie auch CORONA bedingten Engpässen unserer Zulieferer resultieren. |
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Kapazitätsrisiken: Um den bestehenden und neuen Auftragseingang für die Bereiche Herstellung, Service und Entwicklung mit akzeptablen Lieferzeiten bewältigen zu können, ist die Verbesserung der Prozesse in der Fertigung/Produktion nebst Einkauf, Qualitätsprüfung und Arbeitsvorbereitung auch in 2020 ein wesentliches Optimierungsthema gewesen. Das Ziel, in Summe 24 Fluggeräte zu jeweils 12 Sport- und 12 Nutzeinheiten zu produzieren, konnte vor allem durch die vorbenannten Sonderprojekte nicht erreicht werden. Dennoch ist man für 2021 zuversichtlich, die bestehenden Alt-Projekte abwickeln zu können und damit entsprechend mehr an Kapazitäten für das Neugeschäft, vor allem im Sportsegment erübrigen zu können. |
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Covid-19: Neben den bereits hier vorbenannten Aussagen und Fakten zum Thema CORONA bleibt festzuhalten, dass über das ganze Jahr 2020 hinweg sowohl das Management wie auch die Mitarbeiter an allen zugehörigen Standorten, sehr professionell und strukturiert mit den Erfordernissen umgegangen sind. Es wurden alle vorgeschriebenen Hygienekonzepte umgesetzt, alle Hygienevorschriften eingehalten und ebenso neue und verbessernde Ideen hinreichend gewürdigt bzw. teilweise ebenso umgesetzt. Das Management und der Betriebsrat haben in 2020 einen diesbezüglich sehr guten Ansatz gefunden, sich hinreichend pragmatisch mit allen Anforderungen erfolgreich auseinander zu setzen und das Notwendige gemeinsam umzusetzen. |
In Bezug auf möglicherweise anstehende kommerzielle Einbußen durch CORONA, kann sicher keine wirkliche Aussage getroffen werden. Es bestehen berechtigte Annahmen, dass es auch im Jahre 2021 zu keinen größeren Ausfällen bei Lieferanten und/oder Kunden kommen wird. Dafür sind die Ergebnisse der derzeitigen Impfbemühungen scheinbar auf einem richtigen Weg. Als ein erheblicher Risikofaktor dürfen aber sicher die möglichen Mutationsvarianten angesehen werden. Diese könnten, je nach Verteilungsgrad, einen erheblichen negativen Einfluss besitzen. Es muss aber auch klar sein, dass es gegen solche potentiellen Gefahren keine Möglichkeiten zur Prävention seitens des Unternehmens gibt außer denjenigen, wie bereits oben aufgezeigt. |
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Chancen: Stemme Group hat in vielerlei Hinsicht einen langen, kommerziell betrachtet sehr unerfreulichen Weg hinter sich. Gerade die überproportionalen verlustreichen Einschnitte in 2019 und teilweise auch noch in 2020, zeigen die Auswirkungen der notwendigen umgesetzten Maßnahmen. Aber genau das birgt zum ersten Male seit vielen Jahren die Option, sich in den Folgejahren gestärkt, verbessert, verschlankt und organisierter dem Markt zu stellen. Fast der gesamte kumulative Kreditorenbestand wurde eliminiert, signifikant teure, aber wenig produktive Freelancer freigestellt, Know-how in den eigenen Reihen reproduziert. Die Administration wurde reorganisiert und neue und unterstützende Systeme implementiert. |
Hinzu kommt, dass es durch die Verbesserung der vielen diskutierten Prozesse und vor allem Fertigungsabläufe bereits spürbar zu einem Anstieg der Produktion kommt, Der Markt selber scheint stabil, das grundlegende Interesse potentieller Käufer ist sichtbar nicht gesunken. |
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Der Fokus auf nur noch einen Großkunden im UTILITY-Sektor ist eine taktisch gute Entscheidung und wird Stemme die Möglichkeit geben, die neue Stärke nachhaltig zu testen und sich in diese Segment weiter zu professionalisieren. |
4. PROGNOSE UND MASSNAHMEN ZUR GESUNDUNG UND WEITEREN ENTWICKLUNG DES UNTERNEHMENS
Die wichtigste Aufgabenstellung ist und bleibt auch in 2021 die strukturelle und prozessuale Optimierung des Zusammenspiels der Bereiche Entwicklung, Produktion und Endmontage. Auch steht weiterhin die Erzielung von Synergieeffekten (Kosten, Effizienzgewinn, Informationsaustausch, Systemnutzung, etc.) in den einzelnen Gesellschaften der Stemme Unternehmen im Vordergrund.
Sollten sich die vorab beschriebenen Maßnahmen weitestgehend umsetzen lassen und somit zu einer Ergebnisverbesserung der einzelnen Bereiche führen, so ist auch die wirtschaftliche Prognose als Ganzes positiv zu sehen. Hier bezieht sich das Management eindeutig auf den operativen Bereich und lässt bewusst für 2021 die noch sicher anstehenden Sondereffekte heraus.
Denn ein im Jahre 2021 weiterer Personalabbau ist unumgänglich. Die mittlerweile als ,absolut sicher‘ einzuschätzende Konzentration auf entwicklungs- und produktionstechnische Standards, benötigt kein Vorhalten von ungenutzten Ressourcen. Nur mit derartigen technischen Standards wird sich Stemme in den nächsten Kosten effizient organisieren können.
Sollte die rechtzeitige Umsetzung und Abwicklung des ersten Projekts mit SAFRAN im Spätsommer realisieren lassen, und damit einhergehend eine nächste Entwicklungsstufe durch ein Folgeprojekt beauftragt werden, so hätten sich alle Restrukturierungsansätze als erfolgreich erwiesen, Folgerichtig wurde eine kleinere Break-Even Situation für das operative Geschäft mit Beginn 2022 kalkuliert.
5. WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG 31.12.2020
Hier gibt es für den Zeitraum 1.1.2021 bis dato keinerlei Ereignisse zu nennen.
Strausberg, 6. Mai 2021
Benjamin de Broqueville, Vorstand der Stemme AG
Bilanz zum 31. Dezember 2020
AKTIVA
Stand 31.12.2020 | Vorjahr | ||
€ | € | € | |
A. Anlagevermögen | |||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
1. selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 4.00 | 4.00 | |
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 7.163,09 | 22.131,85 | |
3. Geschäfts- oder Firmenwert | 1,00 | 7.168,09 | 1,00 |
II. Sachanlagen | |||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 235.606,00 | 253.388,00 | |
2. technische Anlagen und Maschinen | 1.410.070,71 | 1.656.749,33 | |
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 297.099,46 | 1.942.776,17 | 544.754,51 |
III. Finanzanlagen | |||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 5,05 | 5,05 | |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1,00 | 1,00 | |
3. Beteiligungen | 20.000,00 | 20.000,00 | |
4. Genossenschaftsanteile | 520,00 | 20.526,05 | 520,00 |
B. Umlaufvermögen | |||
I. Vorräte | |||
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 2.332.134,16 | 2.298.613,83 | |
2. unfertige Erzeugnisse und Leistungen | 1.149.720,86 | 1.573.691,07 | |
3. fertige Erzeugnisse und Waren | 453.212,20 | 210.000,00 | |
4. geleistete Anzahlungen | 6.258,71 | 3.941.325,93 | 0,00 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 438.118,93 | 488.683,60 | |
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 3.906.591,50 | 1.971.053,58 | |
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 194.973,58 | 194.973,58 | |
4. sonstige Vermögensgegenstände | 207.458,64 | 4.747.142,65 | 250.171,25 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 679.441,60 | 1.643.762,99 | |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 17.770,35 | 26.359,84 | |
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 54.040.421,30 | 43.759.095,66 | |
65.396.572,14 | 54.913.960,14 |
PASSIVA
Stand 31.12.2020 | Vorjahr | ||
€ | € | € | |
A. Eigenkapital | |||
I. Gezeichnetes Kapital | 2.472.977,28 | 2.472.977,28 | |
II. Kapitalrücklagen | 32.388.930,16 | 32.388.930,16 | |
III. Verlustvortrag | – 78.621.003,10 | – 33.300.974,94 | |
IV. Jahresfehlbetrag | – 10.281.325,64 | – 45.320.028,16 | |
V. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 54.040.421,30 | 43.759.095,66 | |
buchmäßiges Eigenkapital | 0,00 | 0,00 | |
B. Rückstellungen | |||
– sonstige Rückstellungen | 1.364.614,38 | 1.307.137,63 | |
C. Verbindlichkeiten | |||
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 57.557,90 | 78.218,32 | |
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 11.561,46 (€ 17.315.11) | |||
davon mit einer Restlaufzeit über einem Jahr: € 45.996,44 (€ 60.903,21) | |||
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 227.978,45 | 718.852,05 | |
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 227.978,45 (€718.852,05) | |||
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 852.555,28 | 1.181.736,10 | |
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 852.555,28 (€ 1.181.736,10) | |||
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 2.506.368,70 | 2.482.575,58 | |
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 2.506.368,70 (€ 2.482.575,58) | |||
5. sonstige Verbindlichkeiten | 49.145.440,46 | ||
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 859.650,24 (€ 2.025.904,29) | 60.387.497,43 | 64.031.957,76 | |
davon mit einer Restlaufzeit über einem Jahr: € 59.527.847,19 (€ 47.119.536,17) | |||
davon aus Steuern: € 2.132,84 (€ 67.089,55) | |||
65.396.572,14 | 54.913.960,14 |
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2020
Vorjahr | ||
€ | € | |
1. Umsatzerlöse | 4.460.041,78 | 6.893.825,96 |
2. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | – 180.758,01 | – 2.742.372,70 |
3. sonstige betriebliche Erträge | 949.908,25 | 1.007.631,31 |
4. Gesamtleistung | 5.229.192,02 | 5.159.084,57 |
5. Materialaufwand | ||
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | – 2.311.980,51 | – 3.372.756,76 |
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | – 4.268.321,41 | – 2.941.369,91 |
6. Personalaufwand | ||
a) Löhne und Gehälter | – 4.074.970,12 | – 4.651.061,35 |
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | – 725.475,12 | – 848.408,05 |
7. Abschreibungen | ||
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | – 384.463,40 | – 29.274.735,26 |
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten | – 72.127,00 | – 2.504.541,01 |
8. sonstige betriebliche Aufwendungen | – 3.016.568,28 | – 4.018.910,35 |
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 33.611,41 | 23.762,21 |
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 0,00 | – 2.311.498,15 |
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | – 688.562,23 | – 577.589,02 |
12. Ergebnis nach Steuern | – 10.279.664,64 | – 45.318.023,08 |
13. sonstige Steuern | – 1.661,00 | – 2.005,08 |
14. Jahresfehlbetrag | – 10.281.325,64 | – 45.320.028,16 |
ANHANG 2020
der Stemme AG
mit Sitz in Strausberg
eingetragen im Handelsregister
beim Amtsgericht Frankfurt/Oder
(HRB 8698)
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Anwendung gesetzlicher Vorschriften
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Rechnungslegungsvorschriften der §§ 238 ff. HGB aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde – wie in den Vorjahren – das Gesamtkostenverfahren gewählt.
2. Gründung der Gesellschaft
Die Stemme AG ist durch Anwachsung des Vermögens der Stemme GmbH & Co. KG auf die Stemme Verwaltungsgesellschaft mbH und deren Umwandlung in eine Aktiengesellschaft im Jahr 2001 entstanden. Die Gesellschaft wurde mit einem Grundkapital von Euro 51.129,19, das in 50.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt war, gegründet. Durch Kapitalerhöhungen wurde das Grundkapital von Euro 2.472.977,28 bestehend aus 2.418.362 Stückaktien hergestellt. Die Agios aus den Kapitalerhöhungen wurden in eine Kapitalrücklage in Höhe von Euro 32.388.930,15 eingestellt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Hierzu verweisen wir auf die Ausführungen unter dem Punkt „sonstige Angaben“.
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bilanziert.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips.
Fremdwährungspositionen wurden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Erkennbare Risiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Abzinsungen wurden, soweit erforderlich, unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 3 % v. H. p. a. vorgenommen.
Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Jahre 2020 ist in einem beigefügten Brutto-Anlagenspiegel dargestellt.
Innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegen Aktionäre in Höhe von Tsd. € 23 (Vorjahr Tsd. € 23) enthalten.
Innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände sind solche gegen Aktionäre in Höhe von Tsd. € 74 (Vorjahr Tsd. € 74) enthalten.
Innerhalb der Guthaben bei Kreditinstituten sind Kontoguthaben in Höhe von Tsd. € 0 (Vorjahr Tsd. € 138) als Sicherheit für Herauslegung von Bürgschaftsgarantien verpfändet. Als weitere Sicherheit wurde eine Raumsicherungsübereignung des Warenlagers gegenüber der Deutschen Bank AG abgegeben.
Das Grundkapital von Euro 2.472.977,28 ist eingeteilt in 2.418.362 Stückaktien.
Die Stemme AG verfügt zum 31.12.2020 über folgendes genehmigtes Kapital: Sacheinlage bis 31.12.2021, genehmigtes Kapital Euro 1.236.488,64, davon gezeichnet Euro 0,00, verbleiben Euro 1.236.488,64.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen solche für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Tsd. € 755), Garantieaufwendungen (Tsd. € 80), ausstehende Rechnungen (Tsd. € 64), Personalaufwendungen (Tsd. € 333) sowie wie übrige (Tsd. € 133).
Innerhalb der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber Aktionäre in Höhe von Tsd. € 379 (Vorjahr Tsd. € 366) enthalten.
Innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten sind solche gegenüber Aktionäre in Höhe von Tsd. € 55.456 (Vorjahr Tsd. € 42.776) enthalten.
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach Fristigkeiten wie folgt:
(Vorjahreszahlen in Klammern)
Gesamtbetrag Tsd.€ | Restlaufzeit bis 1 Jahr | Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre | Restlaufzeit mehr als 5 Jahre | davon gesichert | |
Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | ||
Verbindlichkeiten: | |||||
gegenüber Kredit- | 58 | 12 | 46 | 0 | 58* |
Instituten | (78) | (6) | (72) | (0) | (78)* |
erhaltene Anzahlungen auf Bestel- | 228 | 228 | 0 | 0 | |
lungen | (719) | (719) | (0) | (0) | |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen | 853 | 853 | 0 | 0 | 853** |
und Leistungen | (1.182) | (1.182) | (0) | (0) | (1.182)** |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unter- | 2.506 | 2.506 | 0 | 0 | |
nehmen | (2.483) | (2.483) | (0) | (0) | |
übrige Verbindlichkeiten gegenüber Aktio- | 55.456 | 0 | 0 | 55.456 | |
näre | (42.776) | (0) | (0) | (42.776) | |
sonstige | 4.931 | 859 | 0 | 4.072 | |
(6.369) | (3.247) | (0) | (3.122) | ||
64.032 | 4.458 | 46 | 59.528 | ||
(53.607) | (7.637) | (72) | (45.898) |
* Sicherungsübereignung von Fahrzeugen und Maschinen, Raumsicherungsvertrag
** Es bestehen die üblichen Sicherheiten aus Eigentumsvorbehalt und verlängerten Eigentumsvorbehalten bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Betreffend der Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären wurde eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren angenommen, da die Aktionäre diesbezüglich Rangrücktrittserklärungen abgegeben haben.
III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Im Berichtsjahr wurden innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge periodenfremde Erträge aus der ertragserhöhenden Ausbuchung einer Darlehensverbindlichkeit in Höhe von Euro 538.531,76 und solche aus der Auflösung von Vorjahresrückstellungen in Höhe von Euro 34.721,73 erfasst. Weiterhin wurden übrige periodenfremde Erträge in Höhe von € 125.596,79 erfasst.
Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge sind solche aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 0,00 (Vorjahr € 1.319,02) ausgewiesen.
Im Berichtsjahr wurden innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen periodenfremde Aufwendungen in Höhe von Euro 611.845,33 aus der Berücksichtigung eines im Berichtsjahr geschlossenen Vergleichs mit einem Vertragspartner erfasst. Der Vergleich wurde im Januar 2021 durch Zahlung der Vergleichssumme erfüllt.
Innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind solche aus Währungsumrechnungen in Höhe von € 5.558,45 (Vorjahr € 807,80) ausgewiesen.
Die Zinsen und ähnlichen Erträge beinhalten Zinserträge aus verbundenen Unternehmen in Höhe von Tsd. € 9 (Vorjahr Tsd. € 14).
IV. Umgliederung und Anpassung von Vorjahreszahlen
In der Bilanz wurde die Darstellung des Eigenkapitals geändert. Diesbezüglich wurden die Vorjahreszahlen wie folgt verändert ausgewiesen:
vormalige Darstellung:
€ | |
I. gezeichnetes Kapital | 2.472.977,28 |
II. Kapitalrücklagen | 32.388.930,16 |
III. Bilanzverlust soweit durch Eigenkapital gedeckt | – 34.861.907,44 |
0,00 |
neue Darstellung:
€ | |
I. gezeichnetes Kapital | 2.472.977,28 |
II. Kapitalrücklagen | 32.388.930,16 |
III. Verlustvortrag | – 33.300.974,94 |
IV. Jahresfehlbetrag | – 45.320.028,16 |
V. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 43.759.095,66 |
buchmäßiges Eigenkapital | 0,00 |
Die Vorjahresdarstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde insoweit geändert, als dass die Position „Verlustvortrag“ und „Bilanzverlust“ nicht ausgewiesen wurden. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung endet mit der Position „Jahresfehlbetrag“.
V. Verbundene Unternehmen
Die Gesellschaft hält zum 31.12.2020 folgende Anteile an verbundenen Unternehmen:
Beteiligungs- | Eigenkapital | Jahresergebnis | |
Unternehmen | Quote %- | € | € |
ECARYS GmbH | 100,0 | -719.333,30 | 52.122,47 |
Stemme USA Inc. | 90,0 | -32.169,00 | 2.533.243,00 |
STEMME Production GmbH | 100,0 | -2.156.581,07 | 761.798,56 |
STEMME Belgium SA | 85,0 | 7.086,15 | 207.681,53 |
VI. Sonstige Angaben
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Die Stemme AG geht trotz des Jahresfehlbetrages für 2020 in Höhe von € 10.281.325,64 und dem sich hierdurch ergebenden „nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ in Höhe von € 54.040.421,30 zum 31.12.2020 von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus.
Die Stemme AG bedient sich zu Sicherstellung der Liquidität, bis auf eine einzige Ausnahme, der privaten finanziellen Mittel des Hauptaktionärs, Herrn Oliver de Spoelberch. Herr de Spoelberch hat zur Beseitigung der Überschuldung eine Rangrücktrittserklärung über seine gesamten Forderungen gegen die Stemme AG in Höhe von € 55.456.231,33 abgegeben. Darüber hinaus liegen weitere Rangrücktrittserklärungen von Gesellschaften, die im Eigentum von Aktionären stehen, in Höhe von € 4.071.615,86 vor. Damit können die insolvenzrechtlichen Konsequenzen der vorliegenden Überschuldung zum 31.12.2020 kompensiert werden.
Die Unternehmensplanung vom 30.12.2020 in der vom Vorstand angepassten Fassung vom 06.05.2021 für die Jahre 2021 bis 2023 weist bei steigenden Umsatzerlösen für 2021 einen geplanten Jahresfehlbetrag in Höhe von € 2.930.000,00, für 2022 einen Jahresüberschuss von € 5.597.000,00 und für das Jahr 2023 einen Plan-Jahresüberschuss von € 6.230.000,00 aus. Der Hauptaktionär Herr Oliver de Spoelberch hat eine Zusage abgegeben, die zur Sicherung der Liquidität erforderlichen Mittel in Höhe von rund Mio. € 8,1 bis zur Erreichung positiver Ergebnisse ab 2022 als Darlehen oder Bareinlage bereitzustellen.
sonstige finanzielle Verpflichtungen
in 2021 | ab 2022 jährlich | |
Tsd. € | Tsd. € | |
Verpflichtungen aus | ||
Leasingverträgen | 49 | 28 |
Mietverträgen | 144 | 136 |
193 | 164 |
Die von den Lieferanten gelieferten Waren sind in Höhe der noch offenstehenden Verbindlichkeiten bei den Lieferanten mit Eigentumsvorbehalten und verlängerten Eigentumsvorbehalten belegt.
Zur Besicherung von Darlehensverbindlichkeiten erfolgte zugunsten der Mercedes Benz Bank AG die Sicherungsübereignung eines Mercedes Benz Sprinter.
Die Anzahl der Mitarbeiter gemäß § 285 Ziff. 7 HGB beläuft sich im Berichtsjahr auf 78,0 (Vorjahr 101,25). Hiervon waren 23,0 Mitarbeiter gewerblich und 55,0 kaufmännisch tätig.
Betreffend die Angaben zu den Gesamtbezügen des Vorstands wird von der Schutzklausel des § 286 Absatz 4 HGB Gebrauch gemacht.
Mitglieder des Vorstands:
Herr Bart Slager, Kaufmann, ab dem 18.09.2019, beurlaubt am 18.12.2020 und abberufen am 22.12.2020.
Herr Benjamin de Broqueville, Kaufmann, notariell berufen am 22.12.2020.
Der Vorstandswechsel in 2020 wurde am 28. Januar 2021 im Handelsregister eingetragen.
Mitglieder des Aufsichtsrates:
Herr Richard Senger, Dipl. Wirtschaftsingenieur, Vorsitzender, gerichtlich bestellt durch das Amtsgericht Frankfurt/Oder am 11.07.2019. gewählt in der Hauptversammlung am 28.08.2019.
Herr Oliver de Spoelberch, Unternehmer, stellvertretender Vorsitzender
Herr Miguel Leitmann, Unternehmer, bis zum 14.07.2020.
Herr Dipl.-Ing. Lucien Louis Thijs. Unternehmer, gerichtlich bestellt durch das Amtsgericht Frankfurt/Oder am 21.08.2020. gewählt in der Hauptversammlung am 31.03.2021.
An Aufsichtsratvergütungen wurden im Berichtsjahr Euro 0,00 (Vorjahr € 27.500,00) gezahlt.
VII. Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro 10.281.325,64 ist zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von Euro 78.621.003,10 auf neue Rechnung vorzutragen.
VIII. Wesentliche Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres
Durch einen Produktionsstopp aufgrund von Missständen im dokumentierten luftfahrtrechtlichen Regelwerk ergaben sich ungeplante Verluste in einer Höhe von mehreren Millionen Euro. Dies führte zur Trennung vom Vorstand des Unternehmens im Dezember 2020 und zur Berufung von Herrn de Broqueville zum neuen Vorstand.
Strausberg, den 06. Mai 2021
Benjamin de Broquevilie, Vorstand der Stemme AG
ANLAGEGITTER
Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||
Stand 01.01.2020 | Zugang | Abgang | Stand 31.12.2020 | |
€ | € | € | € | |
Anlagevermögen | ||||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
1. selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 7.293.537,04 | 0,00 | 0,00 | 7.293.537,04 |
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 13.483.490,62 | 1.056,84 | 0,00 | 13.484.547,46 |
3. Geschäfts- oder Firmenwert | 4.199.829,69 | 0,00 | 0,00 | 4.199.829,69 |
24.976.857,35 | 1.056,84 | 0,00 | 24.977.914,19 | |
II. Sachanlagen | ||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 284.506,58 | 0,00 | 0,00 | 284.506,58 |
2. technische Anlagen und Maschinen | 11.467.721,85 | 3.557,75 | 0,00 | 11.471.279,60 |
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen | 3.391.123,00 | 20.744,70 | 185.500,00 | 3.226.367,70 |
15.143.351,43 | 24.302,45 | 185.500,00 | 14.982.153,88 | |
III. Finanzanlagen | ||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 439.504,20 | 0,00 | 0,00 | 439.504,20 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.850.000,00 | 0,00 | 0,00 | 1.850.000,00 |
3. Beteiligungen | 84.000,00 | 0,00 | 0,00 | 84.000,00 |
4. Genossenschaftsanteile | 520,00 | 0,00 | 0,00 | 520,00 |
2.374.024,20 | 0,00 | 0,00 | 2.374.024,20 | |
42.494.232,98 | 25.359,29 | 185.500,00 | 42.334.092,27 |
Abschreibungen | ||||
Stand 01.01.2020 | Zugang | Abgang | Stand 31.12.2020 | |
€ | € | € | € | |
Anlagevermögen | ||||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
1. selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 7.293.533,04 | 0,00 | 0,00 | 7.293.533,04 |
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 13.461.358,77 | 16.025,60 | 0,00 | 13.477.384,37 |
3. Geschäfts- oder Firmenwert | 4.199.828,69 | 0,00 | 0,00 | 4.199.828,69 |
24.954.720,50 | 16.025,60 | 0,00 | 24.970.746,10 | |
II. Sachanlagen | ||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 31.118,58 | 17.782,00 | 0,00 | 48.900,58 |
2. technische Anlagen und Maschinen | 9.810.972,52 | 250.236,37 | 0,00 | 10.061.208,89 |
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen | 2.846.368,49 | 100.419,43 | 17.519,68 | 2.929.268,24 |
12.688.459,59 | 368.437,80 | 17.519,68 | 13.039.377,71 | |
III. Finanzanlagen | ||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 439.499,15 | 0,00 | 0,00 | 439.499,15 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.849.999,00 | 0,00 | 0,00 | 1.849.999,00 |
3. Beteiligungen | 64.000,00 | 0,00 | 0,00 | 64.000,00 |
4. Genossenschaftsanteile | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
2.353.498,15 | 0,00 | 0,00 | 2.353.498,15 | |
39.996.678,24 | 384.463,40 | 17.519,68 | 40.363.621,96 |
Buchwerte | ||
Stand 31.12.2020 | Stand 31.12.2019 | |
€ | € | |
Anlagevermögen | ||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
1. selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 4,00 | 4,00 |
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte, sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 7.163,09 | 22.131,85 |
3. Geschäfts- oder Firmenwert | 1,00 | 1,00 |
7.168,09 | 22.136,85 | |
II. Sachanlagen | ||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 235.606,00 | 253.388,00 |
2. technische Anlagen und Maschinen | 1.410.070,71 | 1.656.749,33 |
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen | 297.099,46 | 544.754,51 |
1.942.776,17 | 2.454.891,84 | |
III. Finanzanlagen | ||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 5,05 | 5,05 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1,00 | 1,00 |
3. Beteiligungen | 20.000,00 | 20.000,00 |
4. Genossenschaftsanteile | 520,00 | 520,00 |
20.526,05 | 20.526,05 | |
1.970.470,31 | 2.497.554,74 |
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Stemme AG
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss
Wir haben den Jahresabschluss der Stemme AG – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 sowie dem Anhang, einschließlich der dort dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz HGB erklären wir, dass nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 vermittelt.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil zum Jahresabschluss
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Wir verweisen auf die Angaben im Anhang unter Gliederungspunkt VI. „Fortführung der Unternehmenstätigkeit“ sowie die Angaben im Lagebericht unter Gliederungspunkt 4. „Prognose und Maßnahmen zur Gesundung und weiteren Entwicklung des Unternehmens“ hin, in denen der Vorstand darstellt, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit von der Gewährung von weiteren Gesellschafterdarlehen oder Bareinlagen abhängt. Diese wurden von dem Hauptgesellschafter in 2020 geleistet und sind auf Basis der ursprünglichen Unternehmensplanung 2021 bis 2022 schriftlich zugesagt. Wie im Anhang unter Gliederungspunkt VI. und im Lagebericht unter Gliederungspunkt 4 dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, sofern einschlägig, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzugeben sowie dafür, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Das Aufsichtsorgan ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist, und einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Angabe stets aufdeckt. Falsche Angaben können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus:
― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Angaben im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Angaben nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Angaben bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. |
― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss oder im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
Wir erörtern mit dem Aufsichtsorgan unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung des Lageberichts
Prüfungsurteil zum Lagebericht
Wir haben den Lagebericht der Stemme AG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Lageberichts geführt.
Grundlage für das Prüfungsurteil zum Lagebericht
Wir haben unsere Prüfung des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 2 HGB und unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichtsprüfung durchgeführt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um angemessene und ausreichende Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Das Aufsichtsorgan ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, und einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Lagebericht beinhaltet.
Im Rahmen einer Abschlussprüfung prüfen wir den Lagebericht in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 2 HGB unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichtsprüfung. In diesem Zusammenhang heben wir hervor:
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Die Prüfung des Lageberichts ist in die Prüfung des Jahresabschlusses integriert. |
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Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen (Systemen), um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme) abzugeben. |
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Wir führen Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis angemessener und ausreichender Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die Vertretbarkeit dieser Annahmen sowie die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden |
VI. Schlussbemerkungen
144 Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stemme AG, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2020 und des Lageberichts für dieses Geschäftsjahr erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.).
145 Unsere grundsätzlichen Feststellungen einschließlich einer Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse enthält der Abschnitt „II. Grundsätzliche Feststellungen“.
146 Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt „III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks“ enthalten.
147 Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB (Form und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung) hin.
Köln, den 10. Mai 2021
DIPL-KFM. NORBERT PETERS, Wirtschaftsprüfer
DR. FRANK KRÜGER, Vereidigter Buchprüfer
Bericht des Aufsichtsrats – Geschäftsjahr 2020
Bericht des Aufsichtsrats
über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts und des Gewinnverwendungsvorschlages für das Geschäftsjahr vom 1.Januar zum 31.Dezember 2020 gem. § 171 Abs.2 AktG
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020 die ihm durch Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. Er wurde vom Vorstand in seinen Sitzungen, die im Berichtszeitraum sechs Mal stattfanden, über die Lage der Gesellschaft und der Tochterunternehmen sowie über alle wesentlichen Geschäftsentwicklungen der Gesellschaft ausführlich schriftlich und mündlich unterrichtet. Die Berichte des Vorstandes wurden in den Sitzungen des Aufsichtsrates eingehend behandelt. Vorstand und Aufsichtsrat haben die Entwicklung der Gesellschaft und der Töchter laufend gemeinsam erörtert.
Herr Olivier de Spoelberch und Herr Richard Senger gehörten dem Aufsichtsrat der Stemme AG während des gesamten Geschäftsjahres an. Herr Miguel Leitmann schied am 7. August 2020 aus dem Aufsichtsrat aus persönlichen Gründen aus. Zur Sicherstellung der erforderlichen Personalstärke und Beschlussfähigkeit, wurde durch Beschluss des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder) vorn 24. August 2020. der Aufsichtsrat durch Herrn Lucien Louis Thijs ergänzt; laut § 104 AktG befristet bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mangel behoben ist.
Am 31. März 2021 beschloss die Hauptversammlung, Herrn Lucien Louis Thijs bis zum Ende der laufenden Amtsperiode zum Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen.
Gegenstand der Beratungen das Aufsichtsrates im Berichtszeitraum waren insbesondere:
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Dis aktuelle wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaften der Stemme AG mit den Schwerpunkten Ertrags- und Liquiditätsentwicklung, Finanzierung der Gesellschaft und Businessplanung bis 2022 Inklusive; |
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die Zertifizierung der Stemme Production GmbH zum LBA zugelassenen ‚Fertigungsbetrieb; |
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die Fortführung der Implementierung einer zeitgemäßen IT-Infrasstruktur; |
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die Einführung des neuen Finanzsystems DATEV in der Stemme AG; |
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die Implementierung und Fortentwicklung betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumentarien; |
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die Reorganisation der Stemme USA im Hinblick auf Personal und Vertriebsstruktur; |
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die Fortführung der Optimierung von Herstellungsprozessen im Firmenverbund nebst der geplanten Einführung eines modernen PLM-Systems und |
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die jeweils aktuelle Situation im Gesamtunternehmen bezüglich der Auswirkungen der CORONA Pandemie auf den nationalen und internationalen Markt und damit die Kundensituation im Allgemeinen, die Lieferanten und damit zusammenhängend die Materialversorgung und vor allem die Mitarbeiter. Im Kontext der notwendigen Maßnahmen zu deren Schutz und die potentiellen Gefahren durch einen drohenden überdimensionalen Krankheitsstand. |
Außerhalb von Sitzungen standen die Aufsichtsratsmitglieder zu einzelnen Sachfragen sowohl telefonisch als auch persönlich in-stetem engen Kontakt zum Vorstand.
Auf Grund erheblicher Differenzen im Kontext der strategischen Fortführung der Gesellschaften für die Folgejahre trennte sich, auf Basis dieser außerordentlichen Umstände, das Unternehmen Stemme AG und der amtierende Vorstand Herr Bart Slager zum 31.12.2020; seine Freistellung erfolgte zum 18.12.2020 im Rahmen einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung.
Es wurde In Folge dessen per Aufsichtsratsbeschlusses vom 22.12.2020 mit Herrn Benjamin de Broqueville. zum ebenso 22.12.2020 notariell ein neuer Vorstand bestellt. Herr de Broqueville übernahm folgend im Laufe der nächsten Tage und Wochen die diversen Ämter und rechtlichen Funktionen von Herrn Slager in den der Stemme.AG zugehörigen Tochtergesellschaften bzw. Beteiligungen.
Der Abschlussprüfer der Stemme AG, Vereldigte Buchprüfer Dr. Frank Krüger aus der Kanzlei Peters Krüger & Sozien, Brahmsstraße 2a, 50935 Köln, hat für das zum 31.12.2020 endende Geschäftsjahr den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts der Gesellschaft sowie der jeweiligen Jahresabschlüsse der Tochterunterunternehmen, umfassend geprüft.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht für das zum 31.12.2020 endende Geschäftsjahr in seinen Beratungen ebenfalls geprüft. Er stand vor allem durch die Mitarbeit seines Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Richard Senger im ständigen Austausch und Dialog mit-dem Abschlussprüfer, Herrn Dr. Krüger.
Die Prüfung, insbesondere auch die der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers der Stemme AG und der Tochtergesellschaften, hat keine Anhaltspunkte für Beanstandungen ergeben: nach den Erkenntnissen des Aufsichtsrates entsprechen Jahresabschluss und Prüfungsbericht den gesetzlichen Anforderungen. Der Abschlussprüfer hat deshalb keine Einwände erhoben und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Nach dem abschließenden .Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2020 keine Einwendungen. Der Jahresabschluss der Stemme AG wurde am.5. Mai 2020 gebilligt und ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt.
Strausberg, 6. Mai 2021
Olivier de Spoelberch
Luc Thijs
Richard Senger, Vorsitzender
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