Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 45.320.028,16 EUR ist zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von 33.300.974,94 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
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Durch einen Produktionsstopp aufgrund von Missständen im dokumentierten luftfahrtrechtlichen Regelwerk ergaben sich ungeplante Verluste in einer Höhe von mehreren Millionen Euro. Dies führte zur Trennung vom Vorstand des Unternehmens im Dezember 2020 und zur Berufung von Herrn de Broqueville zum neuen Vorstand.
Zitat Ende
So kann man es in der letzten im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz des Unternehmens nachlesen. Mal ganz ehrlich, wollen sie ihr „sauerverdientes Geld“ wirklich in ein „Fass ohne Boden“ investieren? Wenn ja, dann kann ich Ihnen auch nicht mehr helfen. Ich habe Ihnen einmal die Bilanz des Unternehmens abgebildet, die Sie bitte, bevor sie dort überhaupt einen Gedanken an ein Investment verschwenden, bitte aufmerksam lesen sollten. Jammern Sie bitte nachher nicht herum, „hätte ich das gewusst“.
Bilanz aus dem Unternehmensregister:
Rechnungslegung / Finanzberichte
Bndesanzeiger
Stemme AGStrausbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Anhang für das Geschäftsjahr 2019A. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussAnwendung gesetzlicher Vorschriften Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Rechnungslegungsvorschriften der §§ 238ff. HGB aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde – wie in den Vorjahren – das Gesamtkostenverfahren gewählt. Gründung der Gesellschaft Die Stemme AG ist durch Anwachsung des Vermögens der Stemme GmbH & Co. KG auf die Stemme Verwaltungsgesellschaft mbH und deren Umwandlung in eine Aktiengesellschaft im Jahr 2001 entstanden. Die Gesellschaft wurde mit einem Grundkapital von 51.129,19 EUR, das in 50.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt war, gegründet. Durch Kapitalerhöhungen wurde das Grundkapital von 2.472.977,28 EUR bestehend aus 2.418.362 Stückaktien hergestellt. Die Agios aus den Kapitalerhöhungen wurden in eine Kapitalrücklage in Höhe von 32.388.930,15 EUR eingestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Hierzu verweisen wir auf die Ausführungen unter dem Punkt „Sonstige Angaben“. Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen bilanziert. In Abkehr der Bewertungsgrundsätze der Vorjahre wurden neben der – zum Teil leistungsabhängigen – Abschreibungen auf das Anlagevermögen in Höhe 877 TEUR, außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 28.335 TEUR vorgenommen. Die im Vorjahresabschluss noch ausgewiesene Position „selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte“ in Höhe von 5.699 TEUR wurde im Berichtsjahr bis auf Erinnerungswerte von 4,00 EUR abgeschrieben. Damit einhergehend hat sich die im Vorjahr noch bestehende Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB ((in Zusammenhang mit dieser Position) auf 4,00 EUR reduziert. Der im Vorjahresabschluss ausgewiesene „Sonderposten für Investitionszuschüsse“ beinhaltete GA-Zuschüsse (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur), die für Investitionen im Anlagevermögen bis zum Jahr 2009 vorgenommen wurden. Die Position wurde im Berichtsjahr – im Hinblick auf die vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen – aufgelöst. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Fremdwährungspositionen wurden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Erkennbare Risiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Abzinsungen wurden, soweit erforderlich unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 3 % v.H. p.a. vorgenommen. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert. B. Erläuterungen zur BilanzDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Jahre 2019 ist in einem beigefügten Brutto-Anlagenspiegel dargestellt. Innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegen Aktionäre in Höhe von 22 TEUR (Vorjahr 8 TEUR) enthalten. Innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände sind solche gegen Aktionäre in Höhe von 74 TEUR (Vorjahr 74 TEUR) enthalten. Innerhalb der Guthaben bei Kreditinstituten sind Kontoguthaben in Höhe von 138 TEUR (Vorjahr 53 TEUR) als Sicherheit für Herauslegung von Bürgschaftsgarantien verpfändet. Als weitere Sicherheit wurde eine Raumsicherungsübereignung des Warenlagers gegenüber der Deutschen Bank abgegeben. Das Grundkapital von 2.472.977,28 EUR ist eingeteilt in 2.418.362 Stückaktien. Die Stemme AG verfügt zum 31.12.2019 über folgendes genehmigtes Kapital: Sacheinlage bis 31.12.2021, genehmigtes Kapital 1.236.488,64 EUR, davon gezeichnet 0,00 EUR, verbleiben 1.236.488,64 EUR. Die sonstigen Rückstellungen betreffen solche für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (755 TEUR), Garantieaufwendungen (100 TEUR), ausstehende Rechnungen (73 TEUR), Personalaufwendungen (252 TEUR), Aufsichtsratvergütung (10 TEUR), sowie übrige Verpflichtungen (117 TEUR). Innerhalb der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber Aktionäre in Höhe von 366 TEUR (Vorjahr: 354 TEUR) enthalten. Innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten sind solche gegenüber Aktionäre in Höhe von 46.599 TEUR (Vorjahr: 31.292 TEUR) enthalten. Innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern in Höhe von 67.089,55 EUR (Vorjahr: 218.169,95 EUR) enthalten. Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach Fristigkeiten wie folgt:
*) Sicherungsübereignung von Fahrzeugen und Maschinen, Raumsicherungsvertrag **) Es bestehen die üblichen Sicherheiten aus Eigentumsvorbehalt und verlängerten Eigentumsvorbehalten bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Darlehen der Aktionäre zum 31.12.2018 einschließlich der bis zum 31.12.2018 aufgelaufenen Zinsen wurden im Vorjahr in Höhe von 34.258 TEUR ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurde dieser Vorjahresausweis insoweit berichtigt, als dass die Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären mit 31.292 TEUR ausgewiesen wurden. Betreffend der Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären wurde eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren angenommen, da die Aktionäre diesbezüglich Rangrücktrittserklärungen abgegeben haben. C. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungIm Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen in Höhe von 28.335.085,23 vorgenommen. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Im Berichtsjahr wurden innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge periodenfremde Erträge aus der ertragserhöhenden Ausbuchung des im Vorjahr noch ausgewiesenen Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen in Höhe von 819.828,18 EUR und solche aus der Auflösung der Vorjahresrückstellung für Aufsichtsratvergütung in Höhe von 127.500,00 EUR erfasst. Im Berichtsjahr wurden innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen periodenfremden Aufwendungen in Höhe von 754.520,00 EUR aus der Bildung der Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäfte (Verkauf von Flugzeugen) erfasst. Die Zinsen und ähnlichen Erträge beinhalten Zinserträge aus verbundenen Unternehmen in Höhe von 14 TEUR (Vorjahr 44 TEUR). D. Umgliederung und Anpassung von VorjahreszahlenIm Vorjahr wurden Aufwendungen für Leiharbeiter in Höhe von 557.244,02 EUR unter der Position „Aufwendungen für bezogene Leistungen“ ausgewiesen. Es erfolgte eine Umgliederung dahingehend, dass diese Aufwendungen bei Darstellung der Vorjahreszahlen nunmehr unter der Position „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ ausgewiesen werden. Im Vorjahr wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position „Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge“ ein Betrag von 223.711,14 EUR ausgewiesen. Dieser Ausweis war fehlerhaft und es wurde bei Darstellung der Vorjahreszahl der zutreffende Betrag in Höhe von 46.713,85 EUR ausgewiesen. Bedingt durch diese Anpassung verändert sich der Vorjahresausweis des „Ergebnisses nach Steuern“ von vormals -5.652.901,42 EUR auf -5.829.898,71 EUR. Im Vorjahr wurde die Lohnsteuerverbindlichkeit für den Dezember 2018 in Höhe von 218 TEUR mit einem bestehenden Umsatzsteuerguthaben saldiert und der verbleibende Betrag auf der Aktivseite unter den „Sonstigen Vermögensgegenständen“ ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurde der Verbindlichkeitsbetrag der Lohnsteuer Dezember 2018 bei Darstellung der Vorjahreswerte umgegliedert und unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Hinsichtlich der Umgliederung von Vorjahreszahlen im Fristigkeitenspiegel verweisen wir auf unsere Angaben unter dem Verbindlichkeitenspiegel. E. Verbundene UnternehmenDie Gesellschaft hält zum 31.12.2019 folgende Anteile an verbundenen Unternehmen:
*) Die REMOS AG wurde am 26.05.2020 in die Stemme Production GmbH umgewandelt. F. Sonstige AngabenFortführung der Unternehmenstätigkeit Die Stemme AG geht trotz des Jahresfehlbetrages in Höhe von 45.320.028,16 EUR und dem sich hierdurch ergebenden „nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ in Höhe von 43.759.095,66 zum 31.12.2019 von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Die Stemme AG bedient sich zur Sicherstellung der Liquidität seit Beginn des Jahres 2019, bis auf eine einzige Ausnahme, der privaten finanziellen Mittel des Hauptaktionärs, Herrn Oliver de Spoelberch. Herr de Spoelberch hat zur Beseitigung der Überschuldung eine Rangrücktrittserklärung über seine gesamten Forderungen gegenüber der Stemme AG in Höhe von 42.743.583,13 EUR abgegeben. Darüber hinaus liegen weitere Rangrücktrittserklärungen von Aktionären in Höhe von 3.855.455,78 EUR vor. Damit können die insolvenzrechtlichen Konsequenzen der vorliegenden Überschuldung zum 31.12.2019 kompensiert werden. Die aktuelle Unternehmensplanung weist ab dem Jahr 2022 erstmals einen Jahresüberschuss in Höhe von 996.229,00 EUR aus. Der Hauptaktionär Herr Oliver de Spoelberch hat eine Zusage gegeben, die zur Sicherung der Liquidität erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 8,1 Mio. EUR bis zur Erreichung positiver Ergebnisse ab 2022 als Darlehen oder Bareinlage bereitzustellen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die von den Lieferanten gelieferten Waren sind in Höhe der noch offenstehenden Verbindlichkeiten bei den Lieferanten mit Eigentumsvorbehalten und verlängerten Eigentumsvorbehalten belegt. Zur Besicherung von Darlehensverbindlichkeiten erfolgte zugunsten der Mercedes Benz Bank AG die Sicherungsübereignung eines Mercedes Benz Sprinter und gegenüber der Grenke AG diverse Büro- und EDV-Geräte. Die Anzahl der Mitarbeiter gemäß § 285 Ziff. 7 HGB beläuft sich im Berichtsjahr auf 101,25 (Vorjahr 102,00). Hiervon waren 40,5 Mitarbeiter gewerblich und 60,75 kaufmännisch tätig. Betreffend die Angaben zu den Gesamtbezügen des Vorstands wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Mitglieder des Vorstands:
Die Datumsangaben des Vorstandswechsels in 2019 entsprechen den Eintragungen im Handelsregister. Die notarielle Abberufung von Herrn Bart Slager und die Neuberufung von Herrn de Broqueville ist noch nicht im Handelsregister eingetragen. Mitglieder des Aufsichtsrates:
An Aufsichtsratvergütungen wurden im Berichtsjahr 27.500,00 EUR gezahlt. G. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Jahresfehlbetrag in Höhe von 45.320.028,16 EUR ist zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von 33.300.974,94 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. F. Wesentliche Ereignisse nach Abschluss des GeschäftsjahresDurch einen Produktionsstopp aufgrund von Missständen im dokumentierten luftfahrtrechtlichen Regelwerk ergaben sich ungeplante Verluste in einer Höhe von mehreren Millionen Euro. Dies führte zur Trennung vom Vorstand des Unternehmens im Dezember 2020 und zur Berufung von Herrn de Broqueville zum neuen Vorstand.
Strausberg, den 30.12.2020 Benjamin de Broqueville, Vorstand der Stemme AG Entwicklung des Anlagevermögens 2019
In dem zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stemme AG PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Stemme AG, Strausberg- bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stemme AG, Strausberg, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 III Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der UnternehmenstätigkeitWir verweisen auf die Angaben im Anhang unter Gliederungspunkt VI. „Fortführung der Unternehmenstätigkeit“ sowie die Angaben im Lagebericht unter Gliederungspunkt 4. „Prognose und Maßnahmen zur Gesundung und weiteren Entwicklung des Unternehmens“, hin, in denen der Vorstand darstellt, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit von der Gewährung von weiteren Gesellschafterdarlehen oder Bareinlagen abhängt. Diese wurden von dem Hauptgesellschafter in 2020 geleistet und sind auf Basis der vorliegenden Unternehmensplanung 2021 bis 2022 schriftlich zugesagt. Wie im Anhang unter Gliederungspunkt VI. und im Lagebericht unter Gliederungspunkt 4. dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufgedeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Krefeld, den 31. Dezember 2020 Dreist Audit GmbH Carsten Nicklaus, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2019AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019
LAGEBERICHT DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019STEMME AG1. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS UND GESCHÄFTSVERLAUFDie Stemme AG ist Hersteller von einmotorigen high end Flugzeugen für nationale und internationale private und gewerbliche Kunden und als EASA-zertifizierter Entwicklungsbetrieb (EASA.21J.250), Herstellungsbetrieb (DE.21G.0068) und Instandhaltungsbetrieb (DE.CAO.0079) zugelassen. Die in Strausberg ansässige Stemme AG ist beim Registergericht Frankfurt (Oder) unter der Registernummer HRB 8698 registriert. Die Stemme AG hält Beteiligungen an folgenden Unternehmen (folgend Stemme Gruppe):
Das Unternehmen durchlief im Jahr 2019 eine sehr unruhige Phase und einen sicherlich ebenso ungewöhnlichen Geschäftsverlauf. Zunächst konnte sich der Aufsichtrsrat in einer Sitzung im Frühjahr 2019 nicht auf den durch den seinerzeit verantwortlichen Vorstand Paul Masschelein vorgelegten Businessplan 2019-2020 einigen. Ungereimtheiten und viele fehlerhafte Annahmen wurden sichtbar, die prognostizierten Zahlen mussten schlichtweg als unglaubwürdig erachtet werden. Im Zuge einer ansgestrebten Überpüfung der vorgelegten Kalkulationen wurde durch die Hauptgesellschafter eine externe Beratungsgesellschaft, die Bonner Unternehmung Fortis Venture Capital GmbH, vertreten durch Ihren Hauptgesellschafter Herrn Dipl. Wirt.Ing. Richard Senger, zu Beginn Mai 2019 beauftragt, sich der Unternehmensgruppe Stemme ganzheitlich zu widmen und die tatsächlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnismäßigkeiten sichtbarer zu machen und im Anschluss kritisch zu würdigen. Diese Maßnahme bedingte in Folge der nächsten Wochen und Monate einige wesentliche Veränderungen innerhalb der Unternehmensgruppe Stemme:
Auf Basis der ab Mai, Juni und Juli 2019 sich vertiefenden Recherche und dabei stetig zunehmenden zu Tage tretenden Problemfelder in dem Zeitraum 2012-2019 ff, konnten erhebliche andauernde kaufmännische/wirtschaftliche und vertragsrechtliche Fehlentscheidungen und damit einhergehend ebenso signifikante Ressourcenverschwendungen ausgemacht werden; der Findungsprozess konnte bis zum Dezember 2019 nicht abgeschlossen werden. Eine klare geschäftsstrategische Ausrichtung der Stemme AG wurde in Folge der oben dargelegten Inhalte vom Aufsichtsrat für das Jahr 2019 ausgesetzt, lediglich für das Jahr 2020 erfolgte eine Verabschiedung eines vereinfachten Business-Plans. Der Fokus lag ohne Ausnahme auf der Bereinigung der bilanziellen, strukturellen/prozessualen und finanziellen Probleme der Gegenwart, sowie der Beendigung der Auswirkungen negativer Überhänge und offener Projekte und Posten aus den Vorjahren mit zum Teil noch erheblichen finanziellen sichtbaren Einbußen. Für das Jahr 2019 selber galt es für das neue Management im operativen Kontext zum einen das Segment SPORT/PRIVATE professionell zu bedienen. Hier lag der Fokus auf der Vermarktung des Modells STEMME S12G mit neuem Garmin Glascockpit und S12 SW mit verkürztem Flügel. Mit 12 Vertragsabschlüssen konnten im Berichtsjahr zwar nicht die bislang höchsten Verkaufszahlen der Vorjahre erzielt werden, aber das Vertriebsziel für das Jahr erreicht werden. Die USA waren mit einem Anteil von nahezu 75 % der getätigten Verkäufe wieder der Hauptabsatzmarkt. Weiterhin galt es, den platzierten Großauftrag des Kunden SAFRAN weiter abzuwickeln. Von den insgesamt 15 georderten Airframes im Rahmen des gemeinsamen Projektes SDT, waren bis Ende 2019 insgesamt sieben Einheiten geliefert. Wegen der Beauftragung eines größeren Umfangs von Entwicklungs- und Erprobungsarbeiten seitens des Kunden, gab es in 2019 Verschiebungen von Lieferterminen und Preiskorrekturen. Die Fortführung der Partnerschaft mit Folgeaufträgen ist für 2020 geplant. Der Kunde SAFRAN hat bereits eine Studie für ein Nachfolgeprojekt angefragt. Darüber hinaus wurden im Geschäftsfeld UTILITY in 2019 keine neuen Verträge mit Bestands- und/oder Neukunden abgeschlossen. Die Vertriebsabteilung ist mit potentiellen Kunden in Verhandlung. Die Zusammenarbeit mit Bestandskunden wird zunächst fortgesetzt. Zusammenfassend wurden in 2019 weniger Flugzeuge verkauft als geplant, weniger Serviceleistungen realisiert und weniger Flugzeuge gefertigt. Die Ursachen dafür sind vielfältig und lassen sich zum Teil damit erklären, dass das Geschäftsfeld UTILITY in den Jahren 2015 bis 2018 seitens des Managements mehr als unvorbereitet durchgeführt wurde. Die notwendigen Ressourcen wurden hektisch vom Markt dazu gekauft und letztlich ohne strukturierte Vorgehensweise versucht, in das Unternehmen zu integrieren. Inhaltliche, fachliche Lücken wurden weiterhin durch teure Freiberufler abgedeckt. In Folge wurde so die gesamte Organisation in Mitleidenschaft gezogen, denn die ständigen Veränderungen waren gerade für die Stammbelegschaft nicht ausreichend erklärt und entsprechend konnte (und wollte) man die operative Ausrichtung auch nicht wirklich leben. In der Stemme AG waren 2019 durchschnittlich 101 Mitarbeiter beschäftigt, in der Stemme Gruppe waren es insgesamt 183 Mitarbeiter. Die Tendenz ist zukünftig als fallend anzusehen, denn die in der Vergangenheit häufig so notwendig postulierte Aufstockung von Mitarbeitern ist als völlig haltlos zu erachten. Es ist beabsichtigt, die Belegschaft im Jahre 2020 und 2021 erheblich zu reduzieren, sodass die Unternehmung in den Folgejahren schlanker und kosteneffizienter agieren kann. 2. DARSTELLUNG DER LAGEERTRAGSLAGE
Im Rahmen der Bereinigung der Bilanzposten, vorrangig in den Bereichen des Anlagevermögens bei den immateriellen Vermögensgegenständen sowie im Umlaufvermögen bei den unfertigen Erzeugnissen, wurden durch Neubewertungen der angesprochenen Aktivpopsten negative Effekte in Höhe von ungefähr T€ -31.657,32 generiert. Die seit 2004 und später überwiegend in den Jahren 2011 bis 2018 angesetzten Werte, mussten nach eingehender Betrachtung des Managements und der Bilanzprüfer einer vollständigen neuen Kalkulation unterzogen werden. Die Höhe der abgeschriebenen Summe macht deutlich, dass fast nahezu alle Posten heute einem Wert von Null entsprechen und demnach als nicht werthaltig erachtet werden mussten. Das bilanziell ausgewiesene Gesamtergebnis der Stemme AG im Jahre 2019 beträgt nach Steuern in Summe auf T€ -45.320,028. Der daraus resultierende und nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von T€ -43.759,095 führt zunächst zu einer erheblichen bilanziellen Überschuldung der Unternehmung. VERMÖGENS- UND FINANZLAGE Aussagen über die Vermögensstruktur, die Anlagenintensität sowie die Struktur des Eigenkapitals an dieser Stelle zu treffen, macht im Kontext der signifikanten Überschuldungswerte für das Jahr 2019 keinen Sinn. Die getroffenen Maßnahmen haben zu große Effekte auf die Gesamtschau, sodass eine für die Anteilseigner und fremde Dritte verläßliche Finanzsicht derzeit nicht gegeben ist. Die Unternehmung bedient sich letztlich zur Sicherstellung der Liquidität seit Beginn des Jahres 2019, bis auf eine einzige Ausnahme, der privaten finanziellen Mittel des Hauptanteilseigners/-aktionärs Oliver de Spoelberch. Dessen finanzielle Unterstützung im Jahre 2019 belief sich auf insgesamt T€ 11.142,0, sodass sich die Summe aller Darlehen aller Gesellschafter zum 31.12.2019 insgesamt auf T€ 47.513 beläuft. Nur durch Rangrücktrittsvereinbarungen ausgesuchter Darlehen in Höhe von T€ 46.599 (inklusive Zinsen), konnte die vorab beschriebene Überschuldung für das Jahr 2019 abgewendet werden. 3. RISIKO- UND CHANCENBERICHTDie Gesellschaft beobachtet ständig die als wesentlich einzustufenden Risiken:
4. PROGNOSE UND MASSNAHMEN ZUR GESUNDUNG UND WEITEREN ENTWICKLUNG DES UNTERNEHMENSDie wichtigste Aufgabenstellung ist und bleibt im operativen Kontext die strukturelle und prozesssuale Optimierung des Zusammenspiels der Bereiche Entwicklung, Produktion und Endmontage. Damit einhergehend steht dabei vor allem die Erzielung von erheblichen Synergieeffekten (Kosten, Effizienzgewinn, Informationsaustausch, Systemnutzung, etc.) in den einzelnen Rechtsgesellschaften der Stemme Unternehmen im Vordergrund. In Anbetracht der größten strategischen Problemfelder, wie die sehr unstrukturierte Teilnahme am UTILITY-Markt (zu viele divergente technische Ansätze, keine Standards) oder der Überbedarf und unprofessionelle Einsatz an Mitarbeitern, sind für 2020 und die folgenden Jahre eindeutig zwei Entscheidungen als richtungsweisend anzusehen: Zum einen die Reduktion der eigenen Aktivitäten innerhalb der verschiedenen technischen Elemente und Kundenanforderungen im UTILITY-Markt. Die erprobte eigene Technologie muss zunächst im Standard weiterhin vermarktet werden und prozessual optimiert werden. Nur so lassen sich Grenzkosten nutzen und die Erlöse optimieren. Neue Projekte in diesem Segement müssen sich zukünftig aus eigener Kraft und eigenen Ressourcen finanzieren lassen oder im Vorfeld zu Kosten durch den Kunden/Interessenten bezahlt werden. Des Weiteren ist ein erheblicher Personalabbau unumgänglich. Die vorab geforderte Konzentration auf Standards, auch im Sportsegment, benötigt kein Vorhalten von ungenutzten Ressourcen. Hinzu kommen notwendige geplanten Verbesserungen in den operativen Abläufen, die im Anschluss und nach erfolgreicher Umsetzung schlicht weniger Personalkapazitäten benötigen. Es wurden wie o.a. bereits in Q4 2019 und auch folgend in 2020 Maßnahmen zur Kostenreduktion vorbereitet, u.a. auch geplante und teilweise bereits erfolgte Entlassungen von Mitarbeitern, sodass sich eine Reduktion der rein operativen Verluste abzeichnen wird, sobald diese vollständig umgesetzt wurden und entsprechend greifen. Hier werden sich die ersten Effekte in 2020 und 2021 realisieren lassen, eine Break-Even Situation für das operative Geschäft ist in 2022 kaluliert. Man darf abschließend resümieren, dass aber auch nach Umsetzung der o.a. Maßnahmen in 2020, einige vorhandene Altlasten aus den Vorjahren die Bilanz und die GuV in 2020, 2021 und 2022 belasten werden. 5. WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG 31.12.2019Natürlich wären hier die Einschränkungen aus den wirtschaftlichen Problemen durch den Corona-Virus zu nennen. Wie bereits vorab geschildert, halten sich diese für die Stemme AG in Grenzen. Vielmehr waren im Jahre 2020 unerwartet mehr Aufwendungen (vorangig Kosten und weitere Ressourcen im Allgemeinen) erforderlich, um vor allem zwei dringende Altprojekte im UTILITY-Sektor abzuwickeln und zu einer Auslieferung zu bringen. Einen Erlösgegenwert gab es dafür nicht, die Kosten hingegen liegen im unteren siebenstelligen Bereich. Auch mussten im Rahmen der Ausweitung von Produktionskapazitäten am Standort Pasewalk im Zusammenhang mit dafür einzuhaltenden luftfahrtrechtlichen Bestimmungen, einige zusätzliche Prüfungen, sog. Audits vorgenommen werden. Dabei stellten sich erhebliche Misstände im dokumentierten luftfahrtrechtlichen Regelwerk aus der Vergangenheit heraus, die letztlich in einem Produktionsstop von zertifizierten Gleitern für fast zwei Monate resultierten. Beide Umstände zeichneten sich in dem Ergebnis 2020 ab in Form mehrerer Millionen an ungeplanten Verlusten. Sie haben in vielerlei Hinsicht das Vertrauen der Inhaber in das aktive Management und deren Vorgehen geschwächt. Als Resultat konnte man sich folgend auch nicht auf eine gemeinsame Strategie für die kommenden Jahren einigen, was letztlich zur Trennung im Dezember 2020 von Vorstand und Unternehmen führte. Mit Herrn Benjamin de Broqueville wurde im Anschluss zum 22.12.2020, ein den Hauptaktionären seit langem persönlich bekannter neuer Vorstand offiziell bestellt.
Strausberg, 30.12.2020 Benjamin de Broqueville, Vorstand der Stemme AG |
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