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Stemme AG Strausberg Gesellschafts – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

geralt (CC0), Pixabay
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Stemme AG

Strausberg

Einladung
an die Aktionäre unserer Gesellschaft
zur außerordentlichen Hauptversammlung

am

Dienstag, den 26.04.2022 um 15.00 Uhr

im

Tagungsraum der BDKD Rechtsanwälte,
Hohenzollerndamm 184, 10713 Berlin

TAGESORDNUNG

1. Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen (Kapitalerhöhung 2022/​I)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit Euro 2.472.977,28, das eingeteilt ist in 2.418.362 Stückaktien, wird gegen Bareinlagen um EUR 2.482.460,72 auf EUR 4.955.438,00 erhöht durch Ausgabe von 2.427.636 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien, die den jeweiligen Betrag am Grundkapital von Euro 1,022583583 je Stückaktie verkörpern. Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2022 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag für jede neue Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro 1,022583583 beträgt EUR 1,03.

Die neuen Stückaktien sind zunächst den Aktionären im Verhältnis 1 : 1,003834827 zum Bezug anzubieten. Die Bezugsfrist beträgt drei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebotes.

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen. Hierzu gehört auch Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus die nicht gezeichneten Aktien beziehen können.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital, Aktien) gemäß der Durchführung der Kapitalerhöhung zu ändern.

2. Beschlussfassung über eine Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

In § 4 der Satzung ist der bisherige Absatz 2 zur Schaffung neuen genehmigten Kapitals (genehmigtes Kapital 2018/​I) wegen Zeitablaufs überholt. Der § 4 Abs. 2 der Satzung wird damit gestrichen.

3. Sonstiges

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 20. April 2022 bei der Gesellschaft oder bei der Wertpapiersammelbank oder bei einem Notar hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder beglaubigter Abschrift spätestens am 25. April 2022 bei der Gesellschaft einzureichen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind auch diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor dem Beginn der Hauptversammlung durch Vorlage ihrer Aktien oder durch Vorlage der Hinterlegungsbescheinigung beim Vorstand der Gesellschaft legitimieren.

Stimmrechtsvertretung

Wir weisen unsere Aktionäre darauf hin, dass sie ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen können. Einzelheiten über die Vollmachts- und Weisungserteilung werden wir unseren Aktionären mitteilen, unter anderem auch auf der vorbenannten Homepage der Stemme AG.

Strausberg, 24. Februar 2022

Stemme AG

Der Vorstand

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