Bekanntmachung nach § 109 Abs. 2 Satz 1 WpHG
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der zusammengefasste Lage- und Konzernlagebericht der STEMMER IMAGING AG, Puchheim, für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 fehlerhaft ist:
Im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht wird in der Ertrags- bzw. Umsatzanalyse nicht auf die Ergebnisquellen bezuggenommen, die bei der Darstellung des Geschäftsmodells angeführt werden. Dabei wird nicht deutlich, dass der Konzern seine Umsätze im Wesentlichen als Fachhändler erzielt. Das Geschäftsmodell ist insoweit auch unausgewogen und teilweise missverständlich beschrieben.
Einem EBITDA von € 3,6 Mio. in der ersten Hälfte des Rumpfgeschäftsjahres stand in der zweiten Hälfe ein negatives EBITDA von € -1,6 Mio. gegenüber, woraus ein Gesamt-EBITDA von € 2 Mio. resultierte, obgleich Mitte November 2019 eine aktualisierte EBITDA Prognose von € 6,0-7,5 Mio. mit € 1,5 Mio. Sondereffekten, die das Ergebnis einmalig belasten könnten, publiziert wurde. Der zusammengefasste Lage- und Konzernlagebericht enthält in der Analyse der Ertragslage keine nachvollziehbare Darstellung der Ereignisse, die diesen Geschäftsverlauf verständlich machen würde.
Somit liegen Verstöße gegen §§ 289 Abs. 1 S. 1-2 HGB, 315 Abs. 1 S. 1-2 HGB vor.
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