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Stephan Harbarth soll Verfassungsrichter werden – vom Bundestag direkt in das Gericht

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Der Wahlausschuss des Bundestages hat auf seiner 1. Sitzung unter Leitung von Volker Kauder (CDU) den CDU-Abgeordneten Stephan Harbarth zur Wahl als Nachfolger für den Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof vorgeschlagen. Das Plenum des Bundestages muss dem Vorschlag, der mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen wurde, noch zustimmen. Als Termin wurde der 22. November 2018 bestimmt. Harbarth hatte vor der Abstimmung seine Mitgliedschaft in dem Wahlausschuss für die vom Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts niedergelegt.

Harbarth (46) ist seit 2000 Rechtsanwalt in Mannheim und Partner der Rechtsanwaltssozietät Schilling, Zutt & Anschütz sowie seit März 2018 Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Seit 2016 ist er stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Mitglied des CDU-Bundesvorstands. Er gilt als guter Redner und wirtschaftlich erfolgreich. In der Rangliste der Neben-Einnahmen der Bundestagstagsabgeordneten war er stets auf den ersten Rängen.

Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts – jeweils acht pro Senat – werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt, die abwechselnd auch den Präsidenten und den Vizepräsidenten bestimmen. Der Wahlausschuss wird zu Beginn jeder Wahlperiode eingesetzt. Seine zwölf Mitglieder sind Abgeordnete der im Bundestag vertretenen Fraktionen und werden nach den Regeln der Verhältniswahl in den Wahlausschuss gewählt. Die CDU/CSU-Fraktion stellt in der 19. Wahlperiode fünf Abgeordnete, die SPD-Fraktion drei, die Fraktionen der AfD, der FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen jeweils einen Abgeordneten. Das Bundesverfassungsgericht gilt als Hüter des Grundgesetzes und als große Autorität in der Bundesrepublik Deutschland. Richterschelte oder Urteilskritik sind verpönt in der Politik.

 

 

 

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