Verbraucherschutzinformationen

Sterbegeldversicherung

Tumisu (CC0), Pixabay
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Die Generation „60 plus“ – ein beliebtes Ziel zahlreicher Versicherungsgesellschaften, neue Versicherungen schmackhaft zu machen. Das Verkaufsargument der Branche zur Empfehlung einer Sterbegeldversicherung zielt auf die Angst, dass im Todesfall unter Umständen Hinterbliebene – also meist die Kinder – finanziell belastet würden.
Doch diese Art der Vorsorge ist teuer und meist überflüssig, so die Auffassung der Verbraucherzentrale, da die Mehrzahl der Verbraucher im Alter eine gewisse Rücklage angespart hat.

Bei Sterbegeldpolicen handelt es sich um kleine Kapitallebensversiche-rungen. Die Höhe der Versicherungssumme variiert zwischen 3.000 und 10.000 Euro und wird im Todesfall an die Bezugsberechtigten gezahlt. Nur ein Teil der Kundenbeiträge wird gespart und – wenn überhaupt – dann mager verzinst. Der große Rest fließt in den Risikoanteil und die Verwaltungskosten. Selbst im hohen Alter kann die Versicherung ganz ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden, wobei jedoch im Sterbefall in den ersten drei Jahren eine Wartezeit vereinbart wird. Die Beiträge sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und orientieren sich immer am Alter der zu versichernden Person und der gewünschten Absicherungssumme. Je höher das Eintrittsalter, desto höher das Sterblichkeitsrisiko, desto höher der Versicherungsbeitrag.

In der Regel sind die Beiträge längstens bis zum 85. Lebensjahr zu zahlen. Nach Ablauf der vorgesehenen Beitragszahlungsdauer endet der Vertrag nicht, sondern wird beitragsfrei gestellt bis zum Todesfall. Der Verbraucherzentrale liegt auch eine weitere Gestaltungsvariante zur Beurteilung vor, bei der die Beiträge – abgeschlossen sogar noch mit dem stolzen Alter von 80 Jahren – lebenslang zu zahlen sind. Die Rentnerin zahlt für einen Todesfallschutz von 4.000 Euro ca. 54 Euro monatlichen Beitrag. Wäre sie bis zum 86. Lebensjahr verstorben, hätten die Hinterbliebenen tatsächlich mehr Geld erstattet bekommen, als eingezahlt wurde. Da die Rentnerin – nunmehr 89 Jahre – immer noch rüstig ist, hat sie inzwischen weit mehr an Beiträgen geleistet (ca. 5.800 Euro), als ihre Hinterbliebenen einmal ausgezahlt bekommen werden. Sie fragte bei der Versicherung an, wieviel sie denn bekommen würde, wenn sie die Versicherung kündigen oder beitragsfrei stellen würde. Der Schock: Bei Kündigung bekäme sie incl. sogenannter Überschussbeteiligungen nur knapp 2.000 Euro ausgezahlt. Ließe sie den Vertrag ohne weitere Beitragszahlung ruhen, dann erhalten die Kinder im Todesfall lediglich knapp 1.900 Euro. Hätte die Rentnerin, anstelle einer Sterbegeldversicherung, einen Sparplan bei einer Bank selbst ohne jeglichen Zins abgeschlossen und jeden Monat 54 Euro eingezahlt, wären nach sechs Jahren bereits 3.888 Euro zusammengekommen.

Der Nachteil der Sterbefall-Policen ist in der Regel, dass die Einzahlungen in der beitragspflichtigen Sparphase die garantierten Todesfallleistungen fast immer bei weitem übersteigen. Rechnerisch „lohnt“ sie sich demnach nur dann, wenn der Versicherte kurz nach Ablauf der Wartefrist verstirbt und noch nicht allzu viel einbezahlt hat.
Im Übrigen bezahlen für mittellose Menschen ohne Angehörige die Sozialämter eine einfache Bestattung. Werden später Angehörige ermittelt, müssen die allerdings die Kosten übernehmen.

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