Zwei Vorstandsmitglieder der Sternberg AG sind wegen Betrugs verurteilt worden. Ihnen war vorgeworfen worden, dass sie funktionslose Windkraftanlagen verkauft hatten. Die schön anzusehenden Anlagen galten als Standschrott und waren zum Zeitpunkt der Vermarktung noch in der Entwicklungsphase. Hinzu kam, dass den Angeklagten vorgeworfen wurde, falsche Zertifikate geliefert zu haben.
Das Gericht hielt eine Geldauflage und eine Bewährungsstrafe für ausreichend.
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