Im Streit über das Steuerabkommen mit Deutschland will die Schweiz nach einem Medien-Bericht einen Kompromiss erleichtern. Demnach möchte Bern zeitgleich mit Inkrafttreten des Abkommens auch sogenannte Gruppenanfragen deutscher Finanzbehörden zulassen. Damit könne der deutsche Fiskus rückwirkend bis zum 1. Januar 2011 auch die Namen von Steuerflüchtlingen erhalten, die ihr Kapital aus der Schweiz vor Inkrafttreten des Abkommens in ein Drittland verlagert hätten.
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