Die Schweiz und Deutschland haben am 10. August 2011 einem Steuerabkommen zugestimmt, das vorsieht, ab dem 1. Januar 2013 auf Kapitalanlagen deutscher Staatsbürger in der Schweiz eine Abgeltungsteuer zu erheben.
Diese Abgeltungsteuer soll entsprechend der deutschen Gesetzesvorschriften (Steurersatz 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag) ausgestaltet sein und an den deutschen Fiskus abgeführt werden. Bisher nicht versteuerte Kapitalanlagen (sog. Altgelder) sollen einmalig mit maximal 34 % auf die jeweiligen Altvermögen anonym besteuert werden, so dass hierdurch für die Vergangenheit Steuerfreiheit eintritt. Das Abkommen muss noch von den parlamentarischen Gremien in Deutschland und der Schweiz verabschiedet werden.
Die in der Vergangenheit durch die Schweiz praktizierte Handhabung des Steuergeheimnisses hat für Kapitalanlagen deutscher Anleger faktisch zu einem Steuergefälle geführt. Durch das Abkommen soll dieses Gefälle nunmehr beseitigt und daraus resultierende Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des Finanzstandorts Deutschland abgebaut werden. Diese Zielsetzung wird – ungeachtet der Problematik der vorgesehenen Vergangenheitsregelung – grundsätzlich begrüßt. Wichtig ist dabei aber, dass auch Schweizer Banken zukünftig in der Praxis den gleichen strengen und aufwendigen Regelungen für den Einbehalt der Abgeltungsteuer unterliegen, wie dies von den deutschen Banken bereits seit dem 1. Januar 2009 gefordert wird.
Bundesverband deutscher Banken
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