Die Bremer Greensill Bank ist pleite und langsam wird bekannt, welcher Schaden da entstanden ist. Vor allem für Städte, Kommunen, Bundesländer und öffentliche Institutionen.
Bislang sind rund 50 Kommunen mit einem Anlagevolumen von gut 250 Millionen Euro bekannt. Steuergelder wohlgemerkt, die nun weg sind, denn diese Gelder, die man dort bei der Greensill Bank angelegt hat, sind nicht, anders als die Gelder der Privatanleger, durch die Einlagensicherung abgedeckt.
Allein der Freistaat Thüringen, geführt von einer Linken Koalition, verliert hier bis zu 50 Millionen Euro.
Warum dürfen Bundesländer, Städte und Kommunen so mit dem Geld der Bürger „zocken“? Müsste der Staat dies nicht verbieten?
Die gesetzliche Einlagensicherung tritt im anstehenden Insolvenzverfahren als Gläubiger auf und wird aus der Insolvenzmasse vorrangig bedient.
Laut dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) sind Privatanleger bei Greensill nicht nur über die gesetzliche Einlagensicherung mit bis zu 100.000 Euro abgesichert, sondern es werden auch Ansprüche über einen Einlagensicherungsfonds bedient, in den Banken freiwillig eingezahlt haben. Über diesen Sicherungsfonds des BdB sind Einlagen bis zur Sicherungsgrenze von 74,964 Millionen Euro pro Einleger geschützt.
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