Damit soll die Belastung für den Staatshaushalt minimiert werden.
Das Bundesfinanzministerium will die vom Bundesfinanzhof (BFH) erzwungene steuerliche Berücksichtigung von Ausbildungskosten nach einem Medienbericht deckeln. Die Kosten für die erste Berufsausbildung oder das Erststudium sollen steuerlich absetzbar sein. Der abziehbare Betrag wird aber sowohl der Höhe nach als auch der Berücksichtigungsdauer nach gedeckelt. Unter anderem denken die Beamten dem Bericht zufolge darüber nach, nur die Kosten während der Regelstudienzeit zu berücksichtigen. Ausgeschlossen werden solle auch, dass Unterhalt leistende Eltern die Steuern absetzen.
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