Sehr frühzeitig hatten wir versucht die Geschäftsführer des Unternehmens Brest Tauros GmbH aus Leipzig auf, aus unserer Sicht, handwerkliche Fehler in ihrem Nachrangdarlehen hinzuweisen. Mehrfach haben wir versucht mit den Herren einen gemeinsamen Termin zu bekommen um ihnen unsere Erkenntnisse und unseren Standpunkt nahezulegen, gemeinsam mit einem auf Bank – und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Keine Reaktion haben wir darauf erhalten.
Nun gut, Menschen die Beratungsresitent sind denen kann man dann auch nicht wirklich Hilfe zukommen lassen. Das Ganze spiele sich bereits zu Beginn des Geldeinsammelns des Unternehmens ab. Zurückblickend kann man heute sagen “ Damals hätte man diese sinnlose Geldvernichtung von Anlegergeldern noch verhindern können“. Jetzt dürfte es nach menschlichem Ermessen zu spät sein, denn mittlerweile haben die Herren nichts mehr zu sagen im Unternehmen Brest Tauros, denn der Insolvenzverwalter hat das Zepter übernommen im Unternehmen Brest Tauros. Mehr als eine Insolvenzquote wird da nicht zu erwarten sein. Traurig, aber wohl wahr.
Brest Tauros war aber damals noch aus anderen Gesichtspunkten in unseren Foucs geraten. Das Unternehmen hatte im Vertrieb mit „entwendeten Leads“ gearbeitet, vermutlich ohne das zu wissen zunächst zumindest.Selbst als das Unternehmen das dann erfahren hat, soll man trotzdem mit den geklauten Anlegeradressen gearbeitet haben. Das galt zum gleichen Zeitpunkt auch für ein anderes Unternehmen, das Unternehmen KIB GmbH (mittlerweile auch in Insolvenz). Hier war der gleiche Vertrieb wie bei Brest Tauros, beauftragt worden von Anlegern Kapital zu akquirieren. Kunden die beide Produkte gezeichnet haben, sind derzeit dann wohl besonders gebeutelt. Unserer Kenntnis sollen das einige sein. Beiden Unternehmen war der Weitervertrieb der Kapitalanlage unteragt worden von Seiten der BaFin, gleichzeitig die Rückabwicklung der Produkte angeordnet worden. Diese Auflage konnten beide Unternehmen nicht erfüllen, daher dann der Antrag auf Insolvenz und damit verbunden ein vermutlicher nahezu Totalverlust des angelegten Kapitals für die Anleger.
Damit sollten sich Anleger aber nicht zufrieden geben, und den Vertrieb in Haftung nehmen, wenn hier eine Falschberatung vorliegt. Diese liegt sicherlich dann vor, aus unserer Sicht, wenn hier nicht konkret auf das vorhandene Totalerlustrisiko hingewiesen und schriftlich dokumentiert wurde.Schauen Sie dazu in ihre Unterlagen die man Ihnen dazu übergeben hat, auch wenn das Online abgeschlossen wurde.
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