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Stier Invest GmbH: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

kpuljek (CC0), Pixabay
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Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Stier Invest GmbH, angeblicher Sitz Maintower, Neue Mainzer Straße 52-58, 60311 Frankfurt am Main, entgegen eigener Darstellung keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Stier Invest GmbH, die entgegen eigenen Angaben im Impressum ihrer Internetseite stierinvest.de nicht im Handelsregister eingetragen ist, nimmt unaufgefordert telefonischen Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen unter anderem vorbörsliche Aktien der Daimler Truck AG anzubieten. Die Inhalte auf der Website rechtfertigen zudem die Annahme, dass weitere Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank. Auch liegt der für ein solches öffentliches Angebot erforderliche Wertpapierprospekt nicht vor. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

Sowohl die Daimler AG als auch die BaFin weisen schon seit Ende August 2021 darauf hin, dass vorbörsliche Kaufangebote für Aktien der Daimler Truck Holding AG (DTHAG) unrechtmäßig sind und weder von der Daimler AG noch von Daimler Tochtergesellschaften stammen.

Vor einer Betrugsmasche, bei der zwar der Kaufpreis für die am Telefon angebotenen Aktien entgegengenommen, die Wertpapiere aber nie geliefert werden, wird schon seit mehreren Jahren gewarnt.

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