Startseite Allgemeines BWF Stiftung – Neues Informationsschreiben der Kanzlei Pforr aus Bad Salzungen
Allgemeines

BWF Stiftung – Neues Informationsschreiben der Kanzlei Pforr aus Bad Salzungen

Teilen

Die Kanzlei Pforr hat uns das neueste Schreiben an die BWF-Anleger zur Kenntnis und Verwendung übermittelt. Das wollen wir Ihnen hier gerne zur Verfügung stellen, um eine Kentnisnahme Ihrerseits zu gewährleisten. Wir selber bedanken uns für die Information bei der Kanzlei Pforr.

BWF informationenkanzleipforroktober262015

5 Kommentare

  • Nun ja was soll es denna uch zu kommentieren geben, wenn es keine Neuigkeiten mehr gibt. Das einzig interessante mag noch sein, wie hoch die Quote sein mag, wobei auch da doch abzusehen ist, dass die recht bescheiden ausfallen dürfte.
    Ta aber ich gebe Trader recht, für die Betrüger ist alles das, was der Insolvenzverwalter nicht zu finden vermag , eine gute Altersanlage.

  • Die Aufmerksamkeitskurve ist eben sehr steil, die Trolle haben die Chats verlassen und zurück bleiben beschi… Anleger. Wie schon bei S&K, shedlin, Canada Gold, poc, ….
    Bald kommt noch ECI dazu.

  • Das BWF- thema scheint nun endgültig abgefrühstückt, oder?
    Man liest und hört so garnichts Neues mehr. So sind die großen Aufregungen nun verebbt und die Betrüger freuen sich auf milde Urteile und anschließend einen geruhsamen Lebensabend.
    War halt doch als Altersvorsorge geeignet, diese Scheißanlage!

    • Nun ja, ein etwas seltsamer Ausdruck,“Scheißanlage“. Im Grundsatz sicher richtig. Nun die Anlage selber kann nichts dafür. Es ist wie so immer und überall unser Zeitgenosse Mensch, der dafür vernatwortlich ist. Kriminelle Typen und von denen scheint es nur so zu wimmeln siehe auch VW und vielen anderen Baustellen in unserem Umfeld, haben es zu verantworten. Perönlich vertraue ich seit jetzt nur noch meinem Hund und zwar bedingungslos. jeder andere ist für mich A…..loch, bis er mich vom Gegenteil überzeugt. Amen

  • Nun ja die Kanzlei Pforr pocht weiterhin auf die Eigentumsrechte des Goldes. Spätestens durch die Rückabwicklungsvereinbarung, die die meisten Anleger unterzeichnet haben, ist das hinfäliig. Insbesondere aber deshalb, weil juristisch überwiegend ja die Meinung verreten wird, dass keine spezifische Eigentumszuordnung zu einem bestimmten stück Gold möglich ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

MABEWO AG: Der (un)lustige CEO-Talk – Auf ein Wort mit Jörg Trübl

Lieber Herr Trübl, wir müssen reden. Oder besser: Ich rede, und Sie...

Allgemeines

Weihnachtsgeschichte aktualisiert auf 2024

Es war ein außergewöhnliches Jahr – 2024. Die Welt war voller Herausforderungen,...

Allgemeines

Weihnachtswunder bei Lilium: Neuer Investor rettet Hunderte Arbeitsplätze

Pünktlich zu Weihnachten gibt es erfreuliche Nachrichten vom Elektroflugzeug-Pionier Lilium: Das insolvente...

Allgemeines

Dänemarks neue Mission: Schlittenhunde, Drohnen und eine Prise Trump

Die dänische Regierung hat Großes vor: Mit milliardenschweren Investitionen will sie ihre...