Immerweider hört man das „Test“ umstrittene Berichte veröffentlicht und in der Vergangenheit veröffentlicht hat.Dagegegn ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Im Gegengteil- trotzdem stellt man natürlich immer wieder fest das eine reisserische Überschrift dann nicht zum Artikelinhalt passt.
Personen „leiden“ dann aber noch Jahre unter den reißerischen Suchergebnissen. Ein Beispiel dafür ist Wolfgang Keiner aus Dresden der uns sein Leid dazu geklagt hat. Hier gibt es eine 7 Jahre alten veröffentlichten Artikel dessen Inhalt dazu noch mit der Person selber recht wenig zu tun hat. Auf unser Anraten hin hat sich Herr Keiner dann an die Stiftuing „Test“ gewandt mit der Bitte den Eintrag zu löschen, da der Inhalt ihn in Ausübung seines (völlig anderen Gewerbes) doch erheblich behindert. Die Antwort der Stuftung „test“ ist aus unserer Sicht völlig unverständlich. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen weigert man sich hier den Artikel zu löschen, obwohl Herr Keiner nachgewiesen hat das er mit dem Vorgang nur indirekt zu tun hatte. Das wurde auch von der Staatsanwaltschaft bestätigt. Herr Keienr war hier soagr derjenige der letztlich das gesamte Verfahren bei der Staatsanwaltschaft ins Rollen gebracht hat.Nun wird sich Herr Keiner an das Verbraucherschutzministerium in Berlin wenden und versuchen eine einstweilige Verfügung zu erlangen. Die Chancen dafür stehen gut.
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