Finanztest warnt vor dem Anwalt mit der Begründung: Die Anwaltskanzlei sei bekannt für sinnlose Verfahren. Hier der Text:
„Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer von der BKR Beyer Kilian Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB aus Jena will Anleger der ehemaligen Windfirma Prokon GmbH aus Itzehoe als Mandanten gewinnen. Die Firma wurde nach Insolvenz 2014 in die Prokon Regenerative Energien eG umgewandelt. Beyer schrieb Anleger im September, Oktober und November 2019 an.
Beyer will klären, ob es eine Versicherung gab, die für Schäden aufkommen müsste, und ob unerlaubte Geschäfte betrieben wurden. Er räumt ein, dass dafür Recherchen erforderlich wären.
Das Oberlandesgericht Schleswig hatte am 11. Juli 2018 darauf hingewiesen, es habe keine unerlaubten Geschäfte gegeben (Az. 5 U 59/18). Das sei falsch, so Beyer auf Anfrage. Er strebe eine höchstrichterliche Entscheidung an. Die Erfolgsaussichten scheinen vage.
Beyer äußerte sich auf Anfrage nicht zum Stand von Ermittlungen wegen des Verdachts, er und weitere Personen hätten Anleger in anderen Fällen mit unrichtigen und irreführenden Angaben in sinnlose Verfahren gelockt. Früher hatte er die Vorwürfe zurückgewiesen.
BKR steht seit 2018 auf unserer Warnliste. Die Kanzlei warb bei Strom- und Gaskunden mit unplausibel hohen, angeblichen Erstattungsansprüchen um Mandanten.“
Quelle: Stiftung Warentest
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