Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat der PBT Consulting GmbH, die ihren Sitz im schweizerischen Dübendorf hat, per Beschluss vom 18. März 2024 die sofortige Beendigung ihrer unerlaubten Tätigkeiten in den Bereichen Anlagevermittlung und -beratung auf dem deutschen Markt aufgetragen. Das Unternehmen war bisher dafür bekannt, seinen Kundinnen und Kunden den Erwerb spezifischer Aktien nahezulegen und darüber hinaus Beratung für den zeitlich passenden Verkauf dieser Wertpapiere anzubieten.
Obwohl der Bescheid der BaFin unmittelbar wirksam ist, ist er rechtlich noch nicht endgültig festgeschrieben. In Deutschland ist es zwingend notwendig, für die Ausübung von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine Genehmigung der BaFin zu besitzen. Dennoch gibt es Firmen, die solche Dienstleistungen ohne die gebotene Erlaubnis anbieten. Über die offizielle Unternehmensdatenbank der BaFin lässt sich überprüfen, ob eine Firma die entsprechende Zulassung besitzt.
Es ist wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei Online-Geldanlagen besondere Achtsamkeit walten lassen und sich umfassend informieren, um möglichen Betrügereien aus dem Weg zu gehen. Die BaFin, zusammen mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern, empfiehlt eine gründliche Recherche vor der Tätigung von Investitionen im Internet. Weiterführende Informationen und Tipps, wie man sich vor Betrugsstrategien im Finanzsektor schützen kann, bietet die BaFin in ihrer Podcast-Reihe „Vorsicht, Betrug“ an.
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