Die BaFin warnt davor, auf ein vermeintlich lukratives Jobangebot als „Wertpapierassistent/in“ einzugehen, welches angeblich von der 722 Investments GmbH stammt.Es handelt sich hierbei um einen Identitätsdiebstahl durch unbekannte Täter.
Die 722 Investments GmbH ist nicht Verfasserin der betreffenden Stellenanzeigen oder E–Mails. Vielmehr wird der Name der Gesellschaft unberechtigt benutzt, um Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber für Tätigkeiten anzuwerben, die unerlaubte Geschäfte darstellen und ggf. der Verdeckung von Straftaten dienen.
Die angebotene Tätigkeit besteht darin, über das eigene deutsche Bankkonto Zahlungen Dritter entgegen zu nehmen und diese wiederum an andere Dritte weiterzuleiten. Die auf das Konto des „Wertpapierassistenten“ bzw. der „Wertpapierassistentin“ überwiesenen Gelder stammen dabei vermutlich von Dritten, die selbst Opfer krimineller, insbesondere betrügerischer Handlungen geworden sind. Darüber hinaus ist der Transfer der Gelder erlaubnispflichtig nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).
Vermeintliche BaFin-Schreiben sind Fälschungen
Vermeintliche Schreiben der BaFin, in denen die Anmeldung des Privatkontos als Transaktionskonto der Fa. 722 Investments GmbH bestätigt wird, sind Fälschungen und nicht von der BaFin ausgestellt.
Vor einer derartigen Tätigkeit, die bislang häufig als „Tätigkeit als Treuhandassistent/in“ bezeichnet wurde und gefälschten Schreiben, hat die BaFin bereits mehrfach gewarnt. Die oftmals in Aussicht gestellte „Anmeldung des privaten Kontos bei der BaFin“ und die in diesem Zusammenhang versendeten „Bestätigungen“ sind gezielte Täuschungen über die Legitimität des Geschäftsmodells. Derartige Eintragungen sind gesetzlich nicht vorgesehen und werden von der BaFin auch nicht vorgenommen.
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