Stopp: BaFin warnt vor der Handelsplattform gbekat.store: Mutmaßlicher Identitätsmissbrauch zulasten anderer Unternehmen

Published On: Donnerstag, 18.07.2024By Tags:

Das Unternehmen GBE, mit angeblichem Sitz in Singapur, wird nicht von der Finanzaufsicht BaFin beaufsichtigt. Es hat keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen.

Laut vorliegenden Informationen gibt sich die GBE, Singapur, als ein anderes Unternehmen aus und täuscht so Anlegerinnen und Anleger.

Die Inhalte der Website gbekat.store sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte und/oder Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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