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BaFin stoppt unerlaubte Finanztransfers bei RF Eurogas UG: Geschäft muss eingestellt werden

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der RF Eurogas UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin und Dresden am 23. Juli 2024 die sofortige Einstellung ihres unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäfts angeordnet. Hintergrund dieser Entscheidung ist das unautorisierte Handeln der Gesellschaft, bei dem sie Gelder von Privatpersonen entgegennimmt und diese auf verschiedene Konten anderer Unternehmen weiterleitet – ohne die notwendige Erlaubnis der BaFin.

Diese Praxis, die gegen das deutsche Kreditwesengesetz verstößt, fiel der Finanzaufsicht im Rahmen ihrer kontinuierlichen Überwachungsmaßnahmen auf. Solche unregulierten Finanztransfers bergen erhebliche Risiken für die beteiligten Personen und Unternehmen, da sie oft in intransparente oder sogar illegale Strukturen münden können.

Der von der BaFin erlassene Bescheid zur sofortigen Geschäftseinstellung ist rechtskräftig und bindend. Dies bedeutet, dass die RF Eurogas UG ihre bisherigen Aktivitäten unverzüglich stoppen muss. Jegliche zukünftige Tätigkeit im Finanzbereich erfordert zwingend eine Genehmigung der BaFin.

 

Hier die Originalmeldung:
RF Eurogas UG (haftungsbeschränkt): BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 23. Juli 2024 angeordnet, dass die RF Eurogas UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin und Dresden, ihr unerlaubt betriebenes Finanztransfergeschäft sofort einstellen muss.

Die Gesellschaft nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse Konten verschiedener Gesellschaften weiter.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

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