Till Lindemann, Frontmann der Band Rammstein, lässt durch seine Anwälte eine Presseerklärung veröffentlichen, in der er rechtliche Schritte gegen den SPIEGEL ankündigt. Grund dafür sind Unregelmäßigkeiten bei eidesstattlichen Versicherungen, die das Magazin in einem Rechtsstreit mit Lindemann vorgelegt hatte.
Hintergrund ist ein Artikel des SPIEGEL vom 10.06.2023, der schwere Vorwürfe gegen Lindemann erhob. Das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigte am 19.07.2024 im Berufungsverfahren eine einstweilige Verfügung, die dem SPIEGEL untersagt, den Verdacht zu erwecken, Lindemann habe Frauen bei Konzerten mit K.O.-Tropfen oder Drogen betäubt, um sexuelle Handlungen an ihnen vorzunehmen.
Im Verlauf des Verfahrens reichte der SPIEGEL eidesstattliche Versicherungen ein, die angeblich von zwei im Artikel erwähnten Frauen stammten. Es stellte sich jedoch heraus, dass diese Dokumente Unregelmäßigkeiten aufwiesen und nicht von den angegebenen Personen stammten. Der SPIEGEL räumte ein Versehen seitens seines Prozessbevollmächtigten ein.
Lindemanns Anwälte betonen, dass die verschiedenen Fassungen der eidesstattlichen Versicherungen erhebliche Abweichungen aufweisen, insbesondere bezüglich des geschilderten Erinnerungsvermögens an die Begegnung mit Lindemann. Sie kritisieren auch, dass der SPIEGEL die Glaubwürdigkeit eidesstattlicher Versicherungen aufgrund ihrer Strafbewehrung betont hatte.
Angesichts dieser Umstände kündigt Lindemann an, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Verantwortlichen des SPIEGEL wegen Urkundenfälschung und versuchten Prozessbetrugs zu erstatten. Er fordert eine gründliche Aufklärung des Vorfalls durch die Strafverfolgungsbehörden.
Dieser Fall unterstreicht die Komplexität und Brisanz von Rechtsstreitigkeiten zwischen Prominenten und Medien, insbesondere wenn es um schwerwiegende Anschuldigungen geht. Er wirft auch Fragen zur Sorgfaltspflicht bei der Handhabung juristischer Dokumente in Medienunternehmen auf.
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