Grundsätzlich kann J E D E R in Deutschland eine Strafanzeige gegen ein Unternehmen oder eine Person bei der Staatsanwaltschaft stellen. Dies alleine besagt nicht, ob die Strafanzeige gerechtfertigt ist bzw. der Inhalt der Strafanzeige überhaupt stimmt.
Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft dies zu prüfen. Kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Eregbnis „ja, da ist was dran“, wird sie offizielle Ermittlungen einleiten und die Betroffenen anhören. Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft dann diverse Möglichkeiten das Verfahren abzuschließen. Entweder Einstellung des Verfahrens, Erlass eines Strafbefehls oder Anklageerhebung vor dem zuständigen Gericht.
Geht es bei dem Unternehmen um ein Unternehmen, welches Finanzdienstleistungen als Initiator anbietet, so sollten die Vermittler zunächst einmal V O R S I C H T I G sein in der weiteren Zusammenarbeit mit dem Unternehmen und das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarten. Dies dient dem Eigenschutz und dem Schutz der Mandanten, möglicherweise – wenn die Ermittlungen mit der Tätigkeit in direktem Zusammenhang steht.
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