Startseite Allgemeines Politik Gesellschaft Strafbare Inhalte auf Schülerhandys / Bayern bringt Antrag bei der Justizministerkonferenz ein / Bayerns Justizminister Eisenreich: „Wir wollen Schülerinnen und Schüler vor Straftaten und Strafverfahren schützen.“
Gesellschaft

Strafbare Inhalte auf Schülerhandys / Bayern bringt Antrag bei der Justizministerkonferenz ein / Bayerns Justizminister Eisenreich: „Wir wollen Schülerinnen und Schüler vor Straftaten und Strafverfahren schützen.“

LoboStudioHamburg (CC0), Pixabay
Teilen

Hakenkreuze, Gewaltvideos und kinderpornografische Bilder: In den vergangenen Jahren gab es an Schulen vermehrt Fälle, in denen strafbare Inhalte über Netzwerke und Chats verbreitet wurden. Bundesweit ist im Bereich Kinderpornografie die Anzahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren laut Polizeilicher Kriminalstatistik des Bundes von 4.872 im Jahr 2019 auf 17.878 im Jahr 2021 gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung zwischen 2019 und 2021 um rund 270 %. Der Vorsitzende der 93. Justizministerkonferenz und bayerische Justizminister Georg Eisenreich: „Schülerinnen und Schüler sind sich oft gar nicht bewusst, wie schnell sie sich strafbar machen können und was die Folgen sind. Unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden immer häufiger mit strafbaren Inhalten auf Schülerhandys konfrontiert. 2020 wurden in Bayern 101 Jugendliche bzw. Heranwachsende (im Alter von 14 bis 20 Jahren) nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil sie kinderpornografische Inhalte verbreitet, erworben oder besessen haben.“

Bayern bringt deshalb einen Antrag bei der 93. Justizministerkonferenz (10. November) ein. Eisenreich: „Wir wollen Kinder und Jugendliche für das Thema sensibilisieren und einen Beitrag zur Prävention leisten. Bayern hat daher beantragt, dass es gemeinsamer Aufklärungskampagnen der Justiz insbesondere mit dem Kultusbereich bedarf, um gezielt Jugendliche und Heranwachsende für das Thema strafbarer Inhalte auf ihren Handys zu sensibilisieren und über Folgen strafbaren Verhaltens zu informieren.“

Die Jugendlichen und Heranwachsenden sollten hierzu mit zeitgemäßen Medien und zeitgemäßer Sprache möglichst niederschwellig und ohne zu belehren erreicht werden. Justizminister Eisenreich: „In Bayern haben wir gemeinsam mit dem Kultusministerium die Präventionskampagne ‚Mach dein Handy nicht zur Waffe‘ entwickelt. Dafür konnten wir Falco Punch gewinnen, mit mehr als zwölf Millionen Followern bei TikTok einer der bekanntesten deutschen Influencer. Er holt die Jugendlichen dort ab, wo sie sich besonders oft aufhalten: im Netz.“ Punch zeigt anhand typischer Fälle, wie schnell man sich mit seinem Handy strafbar machen kann. Den Startschuss gaben die Minister Eisenreich und Prof. Michael Piazolo im April 2021 in München. Das Video wurde 2021 vom renommierten Medienbranchenverband Eyes & Ears of Europe vierfach (zweimal Gold, einmal Silber, einmal Bronze) ausgezeichnet.

Flankiert wird das Video von einer eigenen Website. Eisenreich: „Mit der Landingpage unter ‚www.machdeinhandynichtzurwaffe.de‚ informieren wir nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch Eltern und Lehrer darüber, wie schnell man mit dem Gesetz in Konflikt geraten und eine strafbare Handlung mit dem Handy begehen kann. Denn uns ist klar: Für erfolgreiche Prävention brauchen wir auch die Eltern und Lehrer.“ Eine Informationsbroschüre für Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte ist zudem kostenlos abrufbar unter https://www.justiz.bayern.de/service/broschueren/.

Der Minister: „Die Justizministerinnen und Justizminister sollten die Materialien hierzu und zu weiteren Projekten austauschen. Wir wollen die Schülerinnen und Schüler vor Straftaten und Strafverfahren schützen.“

Hintergrund:

Was ist strafbar?

Genau wie in der analogen Welt können in Chat-Apps, Foren und Social-Media-Plattformen Straftatbestände verwirklicht werden. Nicht nur Cybermobbing, beispielsweise durch das Verbreiten von ehrverletzenden Gerüchten, Beschimpfungen und Bedrohungen, nimmt zu. Auch kommen strafbarer Umgang mit jeder Art von Pornografie, unbefugte Bild- oder Tonbandaufnahmen, Gewaltdarstellungen und Volksverhetzung in den sozialen Medien und
Messenger-Diensten vor.

Beispielsweise ist es strafbar,

  • kinder- oder jugendpornografische Bilder über Chatgruppen zu versenden,
  • kinder- oder jugendpornografische Bilder zu besitzen. Daher können sich auch Nutzer strafbar machen, wenn sie kinderpornografische Bilder – unaufgefordert – über Chatgruppen zugesandt bekommen und diese nicht unverzüglich löschen oder den zuständigen Stellen melden,
  • freiwillig hergestellte Nacktfotos der Freundin bzw. des Freundes ohne deren bzw. dessen Einwilligung über Social Media-Plattformen der Schulklasse zugänglich zu machen,
  • beleidigende Äußerungen in einem sozialen Netzwerk zu posten,
  • Sticker mit Hakenkreuzen, Hitler-Bildern und Sigrunen zu versenden und rassistische (volksverhetzende) Parolen im Internet zu veröffentlichen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Gesellschaft

Bericht: Insolvenzantragsverfahren der Schlote Saar GmbH

Am 17.10.2024 wurde im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schlote Saar GmbH...

Gesellschaft

Insolvenz: hydra newmedia GmbH

8 IN 1651/24 | In dem Verfahren über den Antrag hydra newmedia...

Gesellschaft

Philosophie der Zukunft nach den sozialen Medien: Rückkehr zur Realität?

Seit dem Aufstieg der sozialen Medien haben sich die Art und Weise,...

Gesellschaft

Die Zukunft der Automobilindustrie in Deutschland und Europa – Herausforderungen und Chancen im Zeichen des Klimaschutzes

Einleitung Die Automobilindustrie ist ein zentraler Wirtschaftszweig in Deutschland und Europa. Sie...