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Strafe: Liechtensteinische Landesbank (Österreich) AG

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen die Liechtensteinische Landesbank (Österreich) AG als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von 60.000 Euro wegen Verstößen gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 verhängt hat. Gegenständlich waren Verletzungen jeweils im Rahmen der individuellen Portfolioverwaltung betreffend die vollständige Berichtspflicht im Zusammenhang mit der Geeignetheitserklärung sowie die Informationspflichten gegenüber Kunden im Hinblick auf eine vollständige Kosteninformation.

Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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