Der Bundesrat setzt sich für eine Verschärfung des Strafrechts ein, um effektiver gegen extremistische Chatgruppen im öffentlichen Dienst vorgehen – und damit das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken zu können. Am 20. Oktober 2023 beschlossen die Länder auf Anregung von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Schwächen des bisherigen Rechts
Hintergrund der Bundesratsinitiative sind Fälle, in denen extremistische und menschenverachtende Inhalte in sogenannten geschlossenen Chatgruppen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes kursierten. Beteiligt an den internen Chats waren unter anderem Polizeibeamte, Justizvollzugsbedienstete oder Soldaten der Bundeswehr. Für eine Verurteilung der Beschuldigten fehlte es nach geltendem Recht jedoch regelmäßig am Tatbestandsmerkmal „Verbreiten eines Inhalts“ bzw. am Nachweis, dass die Personen die Inhalte vorsätzlich verbreiten wollten.
Potentielle Gefährdung ausreichend
Der Bundesrat schlägt daher einen neuen Straftatbestand vor, der die Äußerung und das „Zugänglichmachen“ von volksverhetzenden Inhalten und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt, sofern die Tathandlung im Zusammenhang mit einer Dienstausübung erfolgt. Künftig würde es ausreichen, dass die Handlung der Amtsträger objektiv dazu geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in rechtsstaatliches Handeln von Behörden zu erschüttern – in tatsächlicher Erfolgseintritt ist nicht notwendig.
Parallel dazu schlägt der Bundesratsentwurf Änderungen im Wehrstrafgesetzbuch vor, um auch extremistische Chatgruppen von Soldaten und Soldatinnen ahnden zu können.
Vertrauen in den Rechtsstaat stärken
Ziel der Initiative ist es, das Vertrauen in der Allgemeinheit in den öffentlichen Dienst und den Rechtsstaat zu stärken. Der Bundesrat möchte zugleich einer Erosion der rechtsstaatlichen Kultur innerhalb von Behörden und Dienstgruppen vorbeugen, heißt es in der Entwurfsbegründung.
Wie es weitergeht
Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nimmt und anschließend beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Feste Fristen, wann sich dieser mit dem Vorschlag befasst, gibt es nicht. Sollte das Parlament das Gesetz verabschieden, würde sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit befassen.
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