Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die VORARLBERGER LANDES-VERSICHERUNG V.a.G. wegen Verletzung von Wohlverhaltensregeln im Zusammenhang mit der Beratung beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie wegen Verstößen gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/2359 durch Verletzung von Wohlverhaltensregeln im Zusammenhang mit der Beratung beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten gegen die VORARLBERGER LANDES-VERSICHERUNG V.a.G. als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von 20.000 Euro verhängt hat.
Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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