Webac Holding Aktiengesellschaft: BaFin setzt Geldbuße fest
Die BaFin hat am 1. März 2021 eine Geldbuße in Höhe von 12.000 Euro gegen die Webac Holding Aktiengesellschaft festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Webac Holding Aktiengesellschaft hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2018 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
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