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Strafgesetzbuch von 1871 geändert – Beleidigungs §§ von ausländischen Landesherrn abgeschafft

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Bekanntlich wurden Missetäter seit 1871 mit Festungshaft oder Gefängnis von zwei Jahren bestraft für die Beleidigung eines ausländischen Landesherrn oder Regenten. In der Nacht zu heute hat der Bundestag beschlossen, diese wichtige Rechtsnorm zu streichen. Respekt für diese Lebensleistung: Eine Jan Böhmermann-Gesetzesänderung, für die wir uns im Namen der Redaktion schon mal vorsorglich entschuldigen.

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