Das Landgericht München II hat in einem aufsehenerregenden Strafprozess den 54-jährigen Andrei P. am 19. März 2024 wegen schwerwiegender Delikte zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte wurde des gewerbsmäßigen Verbreitens und Besitzes kinderpornographischer Inhalte sowie weiterer Straftaten für schuldig befunden. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von Vermögenswerten im Wert von 84.556,47 € als Wertersatz an, um den durch die kriminellen Handlungen erzielten Gewinn abzuschöpfen.
Die Beweisaufnahme ergab, dass Andrei P. von Januar 2021 bis Februar 2023 umfangreiches kinder- und jugendpornographisches Material – insgesamt 1,5 Terabyte, was etwa 300.000 Einzeldateien entspricht – auf einer Online-Plattform bereitstellte. Diese Inhalte waren für die Nutzer der Plattform gegen Bezahlung zugänglich. Für jeden abgeschlossenen kostenpflichtigen Mitgliedsvertrag, der auf die von ihm eingestellten Inhalte zurückzuführen war, erhielt der Angeklagte eine Provision. Insgesamt summierten sich die Einnahmen des Angeklagten auf fast 85.000 €. Die illegalen Inhalte wurden nahezu 4 Millionen Mal von Nutzern heruntergeladen. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung konnten die Ermittler zusätzlich etwa 480.000 kinderpornographische Dateien sicherstellen.
Andrei P. gestand die Taten im Verlauf des Verfahrens vollständig. Der Vorsitzende Richter, Francisco Sauter Orengo, betonte in seiner Urteilsbegründung, dass der Angeklagte ein ausgeklügeltes Vertriebssystem für die illegalen Inhalte etabliert hatte, einschließlich gezielter Werbung in Foren und einer anonymisierten Zahlungsabwicklung mittels Bitcoins. Die Schwere der Tat wurde durch die Menge des Materials, den erzielten finanziellen Gewinn und die Dauer der kriminellen Aktivitäten unterstrichen. Positiv wurden das umfassende Geständnis und die Kooperation des bisher unbescholtenen Angeklagten, insbesondere die Herausgabe zahlreicher Passwörter, bewertet.
Das Gericht entzog dem Angeklagten durch die Einziehung von Wertersatz den gesamten finanziellen Vorteil aus seiner kriminellen Tätigkeit. Zudem werden alle zur Tatbegehung verwendeten Geräte endgültig eingezogen.
Der Fall kam ins Rollen durch eine Meldung des amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children an das Bundeskriminalamt, was letztlich zur Identifizierung von Andrei P. über die genutzte IP-Adresse führte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Verteidigung als auch der Staatsanwaltschaft München II steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof zu, das innerhalb einer Woche nach Urteilsverkündung eingelegt werden kann.
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