Die Strafgerichte haben in 2017 Jahr 716.000 Personen rechtskräftig verurteilt. Das waren drei Prozent weniger als im 2016, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch mitteilte. Fast ein Drittel der Verurteilten (32,5 Prozent) waren im Jahr 2017 Ausländer. 2016 betrug der Anteil an den rechtskräftig verurteilten Straftätern insgesamt 31,4 Prozent.
Zwar erhalten spektakuläre Strafprozesse in der Regel die größte öffentliche Aufmerksamkeit. Freiheitsstrafen verbüßen mussten nach ihrer Verurteilung 2017 aber lediglich rund 104.400 Menschen, das waren 14,6 Prozent aller Verurteilten. Geldstrafen gab es für 552.000 Menschen.
Rund ein Fünftel der Verurteilten stand wegen Straftaten im Straßenverkehr vor Gericht, rund 144.000 wegen Betrugs oder Veruntreuung. In 123.000 Fällen wurden die Angeklagten wegen Diebstahls oder Unterschlagung schuldig gesprochen. In 60.000 Fällen ging es um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Für rund 159.200 Menschen, die sich vor Gericht verantworten mussten, endete das Strafverfahren mit einer anderen gerichtlichen Entscheidung, meist der Einstellung des Verfahrens (133.700).
Seit die Strafverfolgungsstatistik in Deutschland im Jahr 2007 flächendeckend eingeführt wurde, ist die Zahl der gerichtlich beendeten Strafverfahren um 21 Prozent und die der rechtskräftigen Verurteilungen um 20 Prozent zurückgegangen, wie die Statistiker sagten.
Rund 9.700 Jugendliche oder Heranwachsende erhielten im vergangenen Jahr eine Jugendstrafe als schwerste Sanktionsform des Jugendstrafrechts. In 42.500 Fällen gab es sogenannte Zuchtmittel wie Verwarnungen oder Jugendarrest, bei den übrigen 7.500 jungen Menschen Erziehungsmaßregeln wie soziale Trainingskurse.
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