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Strafverfahren gegen Hakim N. (40 Jahre) wegen des Verdachts des versuchten Mordes

succo (CC0), Pixabay
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Die 1. Große Strafkammer – das Schwurgericht – des Landgerichts München II hat heute den Angeklagten Hakim N. wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Zudem ordnete das Schwurgericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juni 2021 in der gemeinsamen Wohnung und in Anwesenheit der sechs gemeinsamen Kinder der Geschädigten – seiner Ehefrau – zunächst zwei kräftige Faustschläge in das Gesicht gab, bevor er kurz darauf die schon benommene Geschädigte mit insgesamt neun Messerstichen in den Oberkörper angriff. Erst durch das Eingreifen der zwei ältesten gemeinsamen Kinder, die ihm das Tatmesser entwendeten, konnte der Angeklagte von weiteren Angriffen zunächst abgehalten werden. Während der Geschädigten die Flucht aus der Wohnung gelang, bewaffnete sich der Angeklagte mit einem weiteren Messer und einer schweren Eisenstange und folgte der Geschädigten, die allerdings Zuflucht bei Nachbarn fand.

Das Schwurgericht wertete den Angriff als versuchten Totschlag; vom Vorliegen von Mordmerkmalen konnte sich das Gericht im Ergebnis nicht überzeugen.

Zugunsten des Angeklagten berücksichtigte die Kammer ein weitreichendes Geständnis sowie die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Zu Lasten des Angeklagten würdigte das Schwurgericht aber die ganz erheblichen Verletzungen der Geschädigten sowie den Umstand, dass die Tat vor den Augen der sechs minderjährigen Kinder begangen wurde.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München II steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

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