Die 25. Strafkammer des Landgerichts München I hat den Angeklagten Jerome B. am 02.11.2022 wegen 2 Fällen der vorsätzlichen Körperverletzung und der Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro verurteilt.
Der Angeklagte, die Nebenklägerin und die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil Revision eingelegt. Die Revisionen sind nunmehr allesamt fristgerecht begründet worden. Die Akten werden jetzt durch Vermittlung der Generalstaatsanwaltschaft München dem Bayerischen Obersten Landesgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Das Bayerische Oberste Landesgericht ist in Bayern anstelle der Oberlandesgerichte unter anderem zuständig für Entscheidungen über das Rechtsmittel der Revision gegen die Berufungsurteile der kleinen Strafkammern der Landgerichte.
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