In dem Berufungsverfahren gegen Jerome B. („Karibik“) hat die 25. Strafkammer des Landgerichts München I am 02.11.2022 nach dreitägiger Hauptverhandlung ein Urteil gesprochen.
Auf die Berufung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage hat die Strafkammer das Urteil des Amtsgerichts München vom 09.09.2021 aufgehoben und den Angeklagten wegen 2 tatmehrheitlicher Fälle der vorsätzlichen Körperverletzung jeweils in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro verurteilt. Die Berufung des Angeklagten hat die Strafkammer als unbegründet verworfen.
Zur Überzeugung des Gerichts hat der Angeklagte im Rahmen eines Streits anlässlich einer gemeinsamen Urlaubsreise in die Karibik eine Kühltasche in Richtung der Nebenklägerin geworfen und dieser dadurch Schmerzen verursacht. Im weiteren Verlauf des Abends habe der Angeklagte der Nebenklägerin im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung eine Verletzung am Auge und weitere Verletzungen beigebracht. Bei beiden Gelegenheiten sei die Nebenklägerin auch beleidigt worden. Damit konnte sich die Strafkammer anders als noch das Amtsgericht von mehreren Verletzungshandlungen zum Nachteil der Nebenklägerin überzeugen.
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht insbesondere, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und das Geschehen mittlerweile länger zurückliegt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigung, Nebenklage und Staatsanwaltschaft steht das Rechtsmittel der Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.
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