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Strafverfahren gegen Malte H. wegen des Verdachts des Betrugs

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Die 6. Strafkammer des Landgerichts München I hat heute den Angeklagten Malte H. (48) u.a. wegen Betrugs in 11 tatmehrheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren 3 Monaten verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in den Jahren 2009 bis 2014 zahlreiche Anleger mit insgesamt 6894 Einzelanlagen dazu veranlasste, in verschiedene Fonds hohe Summen zu investieren, wobei der Angeklagte den Anlegern gegenüber verschwieg, dass die Fonds keine eigene Gewinne erwirtschaften. Zur Überzeugung des Gerichts betrieb der Angeklagte die Fonds – teils gemeinsam mit dem anderweitig Verfolgten Christian K. – nach Art eines Schneeballsystems, bei welchem versprochene Rückzahlungen ausschließlich aus Anlegergeldern finanziert werden. Aufgrund der Beweisaufnahme kam die Kammer schließlich zu dem Schluss, dass bei den Anlegern ein Schaden von ca.164 Millionen Euro entstand.

Bei der Strafzumessung würdigte der Kammer zugunsten des Angeklagten ein umfassendes, von Schuldeinsicht und Reue getragenes Geständnis und den Umstand, dass der nicht vorbestrafte Angeklagte sich der aus den Straftaten erwachsenen Verantwortung gestellt hat. Zu Gunsten des Angeklagten wertete die Kammer auch die lange Dauer des Verfahrens. Die Kammervorsitzende hob in diesem Zusammenhang allerdings hervor, dass die Dauer der Ermittlungen letztlich auch auf den Umfang der gegenständlichen Taten zurückzuführen ist. Zu Lasten des Angeklagten wertete das Gericht die Höhe des entstandenen Schadens und den Umstand, dass der Angeklagte von den Straftaten finanziell stark profitiert hat.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem Angeklagten und der Staatsanwaltschaft steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

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